marsupilami hat geschrieben:Wegezeit ist Wegezeit.
Wenn ich mit den Öffis in die Stadt fahre (Haltestelle am Nachbarhaus), braucht der Bus 20 min, dann ist die Wegezeit 20 min.
Fahren keine Öffis und ich muss das Tretmopped nehmen, dann brauche ich 40 min und dann ist meine Wegezeit 40 min.
Punkt.
VA.
Bisher dachte ich immer, (Pseudo-)Behörde Jobcenter erläßt durch SB einen Verwaltungsakt.
Oder die Baubehörde: Du darfst hier nicht bauen!
Es ist dabei piepegal, ob der SB und/oder der durch den VA "Beschwerte" "zugegen" sind oder nicht.
Dabei sind prinzipiell nur 3 Punkte wichtig:
1.) Der VA muß rechtmäßig sein - Bestimmtheitsgebot, nicht sittenwidrig, .....
2.) Da muss eine RFB dranne sein, damit der "Beschwerte" weiß, innerhalb welcher Frist er sich wo und wie beschweren kann, dass ihm Lasten (Geld), Pflichten auferlegt werden.
3.) Im Ernstfall muss die Behörde nachweisen, dass dieser VA losgeschickt und in den Verfügungsbereich des Beschwerten gelangt ist.
So ganz grob.
Von "Nichtigkeit" nicht die Bohne.
Denn "NIchtig" kann den nur der SB erklären, wenn er im Nachhinein merkt, dass er da Unfug reingeschrieben hat.
Oder die Widerspruchstelle, wenn die das feststellt oder eben das Gericht.
Und dann muss der VA eben formell zurückgenommen bzw. aufgehoben werden.
So denke ich mir das Ganze.
ach sooo koelsch meinte das schriftstück vom KV
sobald es vorliegt stelle ich es ein
den VA von junior müßtet ihr ja gelesen haben
ich denke das mit dem VA auch so wie du
und ab heute 4 wochen zeit zum widerspruch