Beistand bei Neuantragstellung
Beistand bei Neuantragstellung
Hallo,
mein Freund muss wegen der Krankenversicherung ALG 2 beantragen. Ich möchte hierzu gerne von Anfang an dabei sein und habe auch alle Unterlagen vorbereitet. Er fühlt sich dort sehr eingeschüchtert und ich möchte unbedingt beim Antragsgespräch dabei sein - habe ich hier als Beistand bereits das Recht dazu, anwesend zu sein? Ich würde vermutlich auch die Hälfte des Gesprächs führen, damit er sieht, was mit dem JC gesprochen wird und was nicht.
mein Freund muss wegen der Krankenversicherung ALG 2 beantragen. Ich möchte hierzu gerne von Anfang an dabei sein und habe auch alle Unterlagen vorbereitet. Er fühlt sich dort sehr eingeschüchtert und ich möchte unbedingt beim Antragsgespräch dabei sein - habe ich hier als Beistand bereits das Recht dazu, anwesend zu sein? Ich würde vermutlich auch die Hälfte des Gesprächs führen, damit er sieht, was mit dem JC gesprochen wird und was nicht.
Re: Beistand bei Neuantragstellung
Ja, Du kannst dabei sein - § 13 Abs. 4 SGB X
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Beistand bei Neuantragstellung
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn meine Anwesenheit verweigert werden sollte?
Re: Beistand bei Neuantragstellung
Lass Dir das schriftlich geben, und dann kannst Du das dem JC gerichtlich gar kräftig um die Ohren hauen. Ist aber sehr, sehr unwahrscheinlich, dass die einem Beistand nicht zustimmen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Beistand bei Neuantragstellung
Alles klar. Ich vermute, ich benötige nur seine mündliche Zustimmung vor Ort. Ausweis dabei haben? (Ich? Er sowieso.)
Re: Beistand bei Neuantragstellung
Hab ich zwar noch nie gebraucht, Rechtsgrundlage für die Vorlage kenne ich auch nicht, aber ich wüßte auch nicht, was gegen die Vorlage spricht. Können die doch ruhig wissen, wie ich heiße.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Beistand bei Neuantragstellung
Wobei - vor knapp drei Jahren hattest Du in der schönen Eifel ja auch einmal verweigert, Dich auszuweisen ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Beistand bei Neuantragstellung
Da hatte ich SB aber auch "gefressen".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Beistand bei Neuantragstellung
Und wie war das ausgegangen? Wurde der Beistand durch die SB zurückgewiesen?tigerlaw hat geschrieben:Wobei - vor knapp drei Jahren hattest Du in der schönen Eifel ja auch einmal verweigert, Dich auszuweisen ...Koelsch hat geschrieben:Da hatte ich SB aber auch "gefressen".
- marsupilami
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Re: Beistand bei Neuantragstellung
Ist die Beantwortung der Frage von Olivia für den Thread-Ersteller von Interesse?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Beistand bei Neuantragstellung
Es ist das identische Problem. Sie war schon mal Beistand und verweigerte den Ausweis. Wobei es nirgends Vorschriften gibt, dass sich der Beistand ausweisen muss, es ist eine Frage der Höflichkeit sich vorzustellen, muss aber nicht sein. Nur kann das verweigern des Ausweises zu unnötigen Komplikationen führen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Beistand bei Neuantragstellung
Mich würde es jedenfalls interessieren. Meine Vermutung geht dahin, dass sich aus der Antwort auch Handlungsalternativen für den Threadersteller ergeben könnten (was eine mögliche Ausweisvorlage angeht).marsupilami hat geschrieben:Ist die Beantwortung der Frage von Olivia für den Thread-Ersteller von Interesse?
- kleinchaos
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Re: Beistand bei Neuantragstellung
Wir handhaben das so, dass wir uns immer namentlich vorstellen. Auf Verlangen zeigen wir auch den Ausweis.
Die JC wollen so sehen, ob ein Beistand vielleicht gerade Hausverbot hat oder schon störend für den Dienstbetrieb aufgefallen ist.
Aufgrund so einiger Vorfälle bundesweit kann ich das nachvollziehen.
Die JC wollen so sehen, ob ein Beistand vielleicht gerade Hausverbot hat oder schon störend für den Dienstbetrieb aufgefallen ist.
Aufgrund so einiger Vorfälle bundesweit kann ich das nachvollziehen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Beistand bei Neuantragstellung
Liebe Olli, man kann aber auch nicht mal ein ganz klein wenig in Erinnerungen schwelgen ...Olivia hat geschrieben:Und wie war das ausgegangen? Wurde der Beistand durch die SB zurückgewiesen?tigerlaw hat geschrieben:Wobei - vor knapp drei Jahren hattest Du in der schönen Eifel ja auch einmal verweigert, Dich auszuweisen ...Koelsch hat geschrieben:Da hatte ich SB aber auch "gefressen".
Aus dem mir vorliegenden VerBIS-Vermerk geht hervor, dass die SB gleichwohl das Gespräch weitergeführt hatte. Zufriedengestellt?
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Re: Beistand bei Neuantragstellung
Aber ich habe doch niemandem etwas weggenommen, schon gar nicht das Schwelgen in Erinnerungen?tigerlaw hat geschrieben:Liebe Olli, man kann aber auch nicht mal ein ganz klein wenig in Erinnerungen schwelgen ...Olivia hat geschrieben:Und wie war das ausgegangen? Wurde der Beistand durch die SB zurückgewiesen?tigerlaw hat geschrieben:Wobei - vor knapp drei Jahren hattest Du in der schönen Eifel ja auch einmal verweigert, Dich auszuweisen ...
Aus dem mir vorliegenden VerBIS-Vermerk geht hervor, dass die SB gleichwohl das Gespräch weitergeführt hatte. Zufriedengestellt?
Re: Beistand bei Neuantragstellung
Wird sicher spannend. Ist nicht mein Jobcenter, sondern das des Stadtbezirks.
- Abißlwasgehtimmer
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- Registriert: Fr 3. Apr 2015, 14:18
Re: Beistand bei Neuantragstellung
Beistand mal andersrum. Beim letztjährigen Wechsel meiner JC-Sachbearbeiterin wurde mir von ihr ein JC-Beistand als namenloser "Hospitant" und "stiller Zuhörer" vorgestellt. Auf ein Handshake verzichteten wir.kleinchaos hat geschrieben:Wir handhaben das so, dass wir uns immer namentlich vorstellen.
Der Gesprächsverlauf zeigte, dass der "stiller Zuhörer" mehr als die SBin redete. Erst auf explizite Nachfrage erfuhr ich (etwas wiederwillig) den Nachname des stillen Zuhörers. In der Onlinerecherche entpuppte sich der Hospitant als Teamleiter | Markt und Integration. ヅ