EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
Breymja

EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#1

Beitrag von Breymja »

Da sollte heute ein Treffen stattfinden, weil ich angeboten hatte, einen Minijob zu machen, um die Hilfebedürftigkeit auf nahezu Null (KK) zu verringern und stattdessen erwartet mich ein Vorgesetzter, der möchte, dass ich umgehend eine "Hilfebedürftigkeitsbeendende" Tätigkeit aufnehme, diskutiert mit mir rum und die eigentlich zuständige Kollegin, sichtlich peinlich berührt über die fehlende Vorabmitteilung an mich, macht eine neue EGV.

Die sah zuerst 8 Bewerbungen exklusive der Vermittlungsvorschläge vor, dann 10 inklusive der Vermittlungsvorschläge. Man will mich offensichtlich in Zeitarbeit abschieben. Ich dachte eine Verringerung der Hilfebedürftigkeit ist auch ein Ziel? Den Vorgesetzten interessiert verständlicherweise nur die Beendigung. Ein Minijob reicht ihm dazu nicht.

Kann ich irgendwas gegen die völlige Änderung der Zielsetzung tun? Die vorherige EGV ist noch gültig, ich hab diese unterschrieben, nachdem meine Änderungsvorschläge akzeptiert wurden und ich mit dieser kein Problem mehr hatte.

Offensichtlich waren meine Akten auch nie im Selbstständigkeitsteam und das ganze ist erst aufgefallen, als sie die Umstellung auf Ü25 Team prüfen wollte, was sie nicht machen kann, da meine UG ja keine "richtige" Selbstständigkeit ist und dass dann dem zuständigen Teamleiter und Ü25 Selbstständigenbearbeiter aufgefallen ist. Wollen die mich eigentlich verarschen, wissen die selber nicht, was sie tun?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: VGA die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#2

Beitrag von Koelsch »

Ist Deine bisherige EGV evtl. schone eine "ewige EGV", enthält sie also eine Formulierung wie "bis auf Weiteres" oder "bis wesentliche Änderungen eintreten".

Am Besten mal die alte EGV (und die Neue) anonymisiert hier hochladen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#3

Beitrag von Breymja »

Sie sind alle beide auf einen Tag vor meinem 25. Geburstag im nächsten Jahr fixiert. Und beide enthalten Fortschreibungsregeln.
Ich scanne mal ein.
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#4

Beitrag von Breymja »

Alte Vereinbarung.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#5

Beitrag von Breymja »

Neue Vereinbarung.
Die alte galt übrigens vom 14.06.17 bis 28.06.18

100% Sanktion kann man sich als U25er natürlich nicht leisten.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#6

Beitrag von Koelsch »

Ist für mich recht klar: Die alte EGV ist gültig, dort ist bereits als Ziel definuiert, die Selbstständigkeit auszubauen und ggf. durch Minijob zusätzliches Einkommen zu generieren. Genau das hast Du angeboten. Im Übrigen fehlt seitens des JC eine Begründung, warum hier eine Änderung erforderlich ist. Genau diese Erforderlichkeit und die Einigkeit der vertragsschließenden Parteien ist aber Voraussetzung für die Fortschreibung.
Ansonsten gilt hier ganz klar: Änderung nur möglich, wenn Fortführung des Vertrages unzumutbar ist, also eine extrem hohe Hürde, die JC sehr sorgfältig und genau begründen müsste.

Gucksu § 60 VwVfG
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#7

Beitrag von Breymja »

Naja, die Begründung war mündlich, dass ich halt seit 2012 dort gemeldet bin und meine Selbstständigkeit, die seit Mitte 15 besteht die Hilfebedürftigkeit noch nicht vollständig beendet hat. Keine Ahnung ob das an "Unzumutbarkeit" reicht. Es passt dem Teamleiter halt nicht, weil Steuerzahler. Das war die eigentliche Begründung. Mein Hinweis auf die gesellschaftliche Tätigkeit die wir leisten und dass wir mit der Firma Steuerzahler sind, war ihm natürlich völlig egal.
Zuletzt geändert von Breymja am Do 19. Okt 2017, 12:11, insgesamt 1-mal geändert.
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#8

Beitrag von Breymja »

Allerdings hat sich seit Abschluss des Vertrages nichts geändert - außer dass ich den Minijob angeboten habe. (Was ja wohl entgegenkommt!)
Und es kommt halt noch hinzu, dass die mich ja ab sofort nicht mehr als selbstsständig ansehen wollen, weil ich ja nur Gesellschafter-Prokurist bin. Obwohl das bisher anstandslos akzeptiert wurde. Ich lag auch permanent in der Abteilung für Nicht-Selbstständige - aber mW weil das mit der Anrechnung bei der UG nicht geklappt hat.

Soll ich jetzt also (in zwei Wochen ist neuer Termin) die Überprüfungszeit verstreichen lassen, auf den Verwaltungsakt Widerspruch mit Beantragung aufschiebender Wirkung und bei Ablehnung Klage reagieren? Solange der VA aber nicht aufgeschoben ist, bin ich dann zu den Bewerbungen verpflichtet korrekt? Wäre ich schon 25, würde ich mir die 10% ja geben - aber 100% schaff ich nicht.
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#9

Beitrag von Breymja »

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... eSupport=1

Kann mir das Urteil helfen? Da hat das für mich zuständige LSG eine EGV gekippt, nachdem das SG keinen Grund dazu sah - offensichtlich weil keine Kündigung erfolgte, die Bestimmungen sich massiv geändert haben und keine Zustimmung zu den Punkten erfolgen sollte. Wie kann ich bei einer Kündigung weiter argumentieren, dass diese nicht rechtens ist? So wie ich § 60 VwVfG lese, gilt das Unzumutbarkeitserfordernis auch für eine einseitige Kündigung, sehe ich das richtig? Dann wären gemäß diesem Urteil ja Erfolgsaussichten gegeben, die ich anführen könnte?

//EDIT:
Nicht gekippt. Die aufschiebende Wirkung wegen offensichtlicher Erfolgsaussichten wegen offensichtlicher Rechtswidrigkeit angeordnet.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#10

Beitrag von Olivia »

Kölsch hat das richtig beschrieben. Die alte EGV ist weiter gültig. Es gibt überhaupt keinen Grund, einen abrupten Schwenk in der Integrationsstrategie vorzunehmen. Die neue EGV ist grob rechtswidrig, da eine bereits bestehende Verringerung der Hilfebedürftigkeit einfach missachtet wird. Zudem wird auf die weitere Bedürftigkeitssendung durch den angebotenen Minijob gar nicht eingegangen. Als Gesellschafter einer UG bist Du sehr wohl selbständig. Was fällt dem Jobcenter ein, Dich einfach umzugruppieren in SV-Bewerbungen, wenn das Gewerbe bereits angelaufen ist und wie Du schreibst sogar schon recht ansehnliche Anrechnungsbeträge erwirtschaftet? Unfassbar.

Ich würde der neuen EGV in scharfer Form widersprechen und darlegen, dass die neue EGV einem Vertrauensbruch gleichkommt und fragen, was dieser Unsinn soll.

Da 100% Sanktion im Raume stehen, würde ich vielleicht sicherheitshalber zusätzlich einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Hier steht geldlich leider zu viel auf dem Spiel, als dass man es "drauf ankommen" lassen könnte.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89393
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#11

Beitrag von Koelsch »

Ja, das Urteil passt sehr gut - und statt § 60 VwVfG ist hier, wie im Urteil genannt, § 59 SGB X maßgebend - steht aber das Gleiche drin.

Richtig, einsitig kündbar nur, wenn Weiterführung "unzumutbar".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#12

Beitrag von Olivia »

Die Weiterführung der alten EGV ist keineswegs "unzumutbar", sondern ganz im Gegenteil sehr sinnvoll und sogar dringend geboten. Was soll das, eine funktionierende und im Wachstum befindliche Selbständigkeit regelrecht abzuwürgen zugunsten prekärer Leih- und Zeitarbeit, wo einen der Drehtüreffekt nach ein paar Monaten zurückschleudert ins Jobcenter und für die noch nicht mal ansatzweise ein Angebot vorliegt? Nochzumal ein Minijob zusätzlich angeboten wurde, obwohl das SGB von Integration in eine Arbeit spricht und nicht in zwei oder mehrere Arbeitsverhältnisse.
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#13

Beitrag von Breymja »

Was wäre dann jetzt die konkrete Vorgehensweise? Ich hab mich leider dort schon geäußert, dass ich das rechtswidrig finde, weil ich das auch im Kopf hatte - worauf die Kündigung angedroht wurde. Ich habe mündlich auch einigen Änderungen zugestimmt, weil ich derart Herzrasen hatte (immer noch etwas panikkrank), dass ich nur raus wollte. Lustig, dass mir sowas bei Geschäftsgesprächen nicht mehr passiert.

Ich würde jetzt wie folgt vorgehen:
1. 13 Tage verstreichen lassen und Gegenvorschlag zur EGV vorbereiten - auf Basis der alten. Mit Verweis auf den gerade erst hinzugekommenen Minijob, den ich aufnehmen möchte und der die Hilfebedürftigkeit weiter reduzieren wird. Darauf hinweisen ,dass im Juli - September unsere Riesenverasntaltugn stattfand, wo ich mich nicht kümmern konnte - was auch Beweis ist, dass in Firma was läuft. Und die SB wusste davon.
2. Abwarten, ob ein Gegenvorschlag kommt. Falls ja, ablehnen und auf ersten verweisen. Falls nein, Widerspruch schreiben und aufschiebende Wirkung beantragen - schon auf Urteil verweisen hier? Falls Kündigung kam zusätzlicher Hinweis, wo in 4 Monaten plötzlich Unzumutbarkeit aufgetreten sein soll?
3. Bei Ablehnung des Widerspruchs sofort zum SG - vermutlich ohne einstweilige Anordnung, aber mit Antrag auf Anordnung aufschiebender Wirkung. Das ganze Zusammenfassen, nochmals erklären und jetzt auf das Urteil verweisen um eine eventuelle SG-Ablehnung zu vermeiden?
4. Hoffen, dass ich bis zu meinem Geburtstag Ruhe bekomme, mich völlig auskurieren kann und dann von dem Saftladen weg bin oder eine Ausbildung angefangen habe und die Selbstständigkeit nur noch nebenbei fortführe. Mir wird das langsam nämlich zu doof mit denen, dann lass ich es halt, auch wenns fast soweit ist, dass es reicht.

@Olivia:
Ja mei, das mit dem Geld wird halt stören. Ich passe das Geld ja nicht dauernd an - ich muss es konstant verdienen, um ein Gehalt konstant zahlen zu können. Daher geht's mit langsameren Schritten - bei der Form aber völlig üblich. Die Frage ist halt nur, ob die das durchbekommen mit mangelnder Selbstständigkeit und ob das Einfluss hat. Die Sozialversicherungsklage hab ich ja leider verloren. (Oder besser auf freundlichen Hinweis zurückgenommen)
Zuletzt geändert von Breymja am Do 19. Okt 2017, 12:43, insgesamt 1-mal geändert.
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#14

Beitrag von Breymja »

Das mit dem Anwalt ist wieder so eine Sache. Der Anwalt den ich oben hatte war ein richtiges *** und hier kenne ich keinen. Die haben da meist auch wenig Ideologie dahinter und entsprechend wenig Interesse, wirklich zu helfen. Hat ja nicht jeder einen Tigerlaw um die Ecke, den wirklich interessiert, wie es den Leuten geht. Ich habe mittlerweile mit dem SG schon Erfahrung und für meinen Freund gleich drei Klagen gewonnen, das Gericht war auch recht zufrieden mit meinen Formulierungen, manchmal aber doch unfreiwillig amüsiert. Ich denke das bekomme ich im SG hin (im LSG darf ich ja eh nicht mehr?). Aber ja, die Sanktion wäre heftig, wenn es sowas gäbe. Ich würde mich notfalls aber auch einfach an die Vorgabe halten - ich bin immer noch gesundheitlich eingeschränkt und habe diese Möglichkeit eine Tätigkeit abzuwehren. Ich renne draußen immer noch mit Tunnelblick herum, so dass ich nicht autofahren darf und das Bedienen von Maschinen durch mich hochgefährlich ist.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35557
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#15

Beitrag von marsupilami »

Ich brauche offenbar eine neue Brille.
In der alten EGV finde ich kein fixes Datum, wann diese EGV beendet sein soll.
Dieses "Kunde wird 25 Jahre alt" auf Seite 2 oben ist doch in dem Kontext noch nicht mal als ein vollständiger Satz anzusehen.

Also ist die alte EGV nach meiner Auffassung noch gültig.
Punkt.


Zur neuen:
Die stellt unter Punkt 3 Ziele nur auf soz.vers.pfl. Beschäftigung ab, Selbstständigkeit wird nicht erwähnt.
Du willst die aber weiter betreiben, daher muss dass mit rein und auch eine Unterstützung der Selbstständigkeit durch entsprechende Maßnahmen (Beratung, Lehrgänge, Coaching, ....)


Bewerbungskosten / Anzahl der Bewerbungen: Die Bewerbungskosten sind auf 100,00 € jährlich gedeckelt, d.h. bei 10 verlangten Bewerbungen pro Monat (etwas weiter unten) und 5 € pro Bewerbung kannst Du Dich gerade mal 2 Monate lang bewerben.
Was soll das?
Dazu kommt, dass man Dir zugesteht, für telefonische und online-Bewerbungen die Einrichtungen des JC zu nutzen.
Die Fahrtkosten dort hin sind nicht geregelt. Oder ist das für Dich fußläufig erreichbar?
Das gleiche gilt für diese Selbstinformationseinrichtungen.

Auch die Formulierung der Regelung der Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen ist albern, umständlich, zeit- und kosten-intensiv für alle Beteiligten:
Die Kostenübernahme soll vor Fahrtantritt beantragt werden und die Kosten sollen schriftlich belegt werden!
Heißt nix anderes, als dass ich an's JC schreibe: heute am Dunnerstag hab ich Einladung zum Vorstellungstermin bei Firma XYZ bekommen.
Der Termin ist am Mittwoch, den 25.
Ich beantrage Fahrtkosten dort hin in Höhe von XX,xx €, Nachweis siehe ausgedruckter screenshot.
Dann das Ganze eintüten und zur Post.
Ist dann wann beim SB zur Genehmigung auf dem Tisch bzw. am Bildschirm lesbar - nachdem ja erst alles in eine outgesourcte Zentrale zum Scannen geht?

"Eigenbemühungen" - der Punkt ist überflüssig, da Du Dich bereits mit Unterzeichnung des Antrages auf ALG II verpflichtet hast, alles zu tun, um die Hilfsbedürftigkeit zu beenden.
"Sie legen Ihre (Dokumentation) Eigenbemühungen unaufgefordert zum 1. des Folgemonats im JC vor.
Persönlich -> wer trägt die Fahrtkosten, per Post -> wer zahlt das Porto?, per E-Mail -> wie ist sichergestellt, dass SB tatsächlich die Mail incl. Anhang erhält?
Welchen Zusatznutzen zur bereits geforderten Vorlage bringt die Aufforderung, die Dokumentation zu jeder Vorsprache im JC mitzubringen?

Auch die Vorlage der AU-Bescheinigung ist bereits gesetzlich geregelt und durch Unterzeichnung des Antrages auf ALG II anerkannt.
Also pföllig überflüssig!
Signatur?
Muss das sein?
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#16

Beitrag von Breymja »

Hallo Marsupilami, danke dass ihr alle so toll versucht zu helfen.
Ja, die haben gemeint die können mir die Selbstständigkeit nicht verbieten, sehen mich aber aufgrund der Gesellschafter-Prokurist Konstellation nicht länger als selbstständig an. (UG)

Die Bewerbungskosten sind tatsächlich eine Frechheit, aber meine Bewerbungen würden ja wohl meist online erfolgen - man weiß ja, dass ich Netz habe. Kann ich das trotzdem verwenden? Fahrtkosten zum JC betragen Euro 8 Hin und Zurück 30 Minuten mit dem Zug 30 Minuten Warten.

Die Kostenübernahme von Meldeterminen - war die in der ersten EGV anders geregelt? Bisher habe ich die immer umstandslos nachträglich erstattet bekommen. ICh gehe hin und bekomme den Antrag, fülle den dort aus und habe Geld zwei Tage später.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass ich mich mit meiner aktuellen SB gut verstehe - nach einer Klage wird das nicht mehr der Fall sein, dann bin ich renitent. Beim letzten Mal als ich das war, hat man mich neun Monate überhaupt nicht kontaktiert. Wie gesagt, sie wollte nur prüfen, wie es ab 25 weitergeht, da gibt's ein extra Team und dann kam auf, dass meine Akten gar nicht im Selbstständigenteam sind (vermutlich weil ich ja durchgeboxt habe, dass UG nicht angerechnet werden kann und die nichts damit anzufangen wissen, vor allem der Teamleiter) und daher hat der Teamleiter sich das angesehen und dann eben heute dringesesen - statt den Ü25 Selbstständigen-Berater und mir diese tolle Mitteilung gemacht. Sie konnte mich wohl vorher nicht mehr informieren - ich wurde total überrascht und mit dem üblichen Steuerzahlergedöns vollgeschwafelt. Was ich aber nicht behaupten kann ist, dass er seine Aufklärung zum Gesetz nicht vorgenommen hat: Er hat wirklich schön alle meine Pflichten aufgeklärt.

Hinsichtlich der Bemühungen und der Vorlage sehe ich das Problem, nehme ich auch auf - würde aber eben von der alten basierend ausgehen, um zu zeigen, dass ich das primär machen will.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35557
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#17

Beitrag von marsupilami »

Zu Posting #13:
Kein Gegenvorschlag, sondern auf der Fortführung der alten EGV bestehen, da Du keine zwingende Notwendigkeit siehst irgendwas zu ändern bzw. weitere Begründung wie Koelsch schon schrub. Entsprechenden Schrieb aber auch so spät wie möglich losschicken - Zeit schinden.
Dazu mitteilen, dass der Minijob in Aussicht steht und damit einerseits die Hilfebedürftigkeit deutlich verringert wird und andererseits Du weiter an Deiner Selbstständigkeit arbeiten kannst.
Punkt.
Es geht das JC einen feuchten Kericht an, welche Veranstaltung ihr wann laufen habt, und wie derzeit die Geschäfte laufen.
Das sieht die dann in der aEKS.

Vermutlich wird daraufhin die neue EGV als VA kommen.
Gegen die kannst Du dann direkt klagen, wenn ich es recht weiß.

Den Gesundheitszustand einfach mal im Hintergrund halten, solange das möglich ist.
Signatur?
Muss das sein?
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#18

Beitrag von Breymja »

Ich hab das JobCenter verklagt, um keine EKS abgeben zu müssen - ich beziehe ausschließlich ein Gehalt und gebe - auf freiwilliger Basis - die Jahresabschlüsse, die sowieso erhältlich wären preis. Ich mache keine EKS - für Unternehmergesellschaft nicht zutreffend. Das ist ja das Problem.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#19

Beitrag von Günter »

Viel zu viel Text. hab nicht die Zeit alles genau zu lesen.

Ich würde nur ganz kurz und bündig schreiben.

Für mich besteht keinerlei Notwendigkeit eine neue EGV zu unterschreiben, da die alte unverändert gültig ist. An meiner Situation hat sich nix geändert, es wurde mit mir keine gemeinsame Strategie erarbeitet, sondern es wurde versucht mich in einen fiktiven Helferjob zu zwingen.

Es wurden weder Angebote zur konkreten Beseitigung meiner Hilfebedürftigkeit gemacht, noch wurde auch nur ansatzweise eine Berufsausbildung angeboten.

Die Regierung hat doch die Zielvorgabe gemacht, die Menschen gut auszubilden, da das der einzige Schutz gegen Armut sei. Demzufolge ist ein ungelernter Helferjob kontraproduktiv. Zumal ich ja bei der UG, bei der ich Gesellschafter bin eine Vollzeitstelle besitze, die aber leider wegen noch nicht ausreichender Gewinne den Ausstieg aus dem ALG II ermöglicht. Deshalb habe ich zusätzlich einen Minijob angenommen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#20

Beitrag von Olivia »

Richtig. Es gibt keinen Grund, an der bisherigen EGV zu rütteln.

Sollte tatsächlich eine neue EGV per VA kommen, wäre diese von vornherein nichtig. Meiner Ansicht nach können keine zwei EGVen parallel bestehen. Zunächst müsste daher die alte EGV durch das Jobcenter rechtswirksam annulliert werden, was nur geht, wenn der eLB zustimmt (was keinesfalls passieren darf) oder wenn ein Aufhebungsbescheid mit Rechtsfolgenbelehrung ergeht. Gegen einen solchen Aufhebungsbescheid des JC bezüglich der alten EGV wäre der Gerichts- und Klageweg gegeben. Das Jobcenter müsste ein Eilverfahren anstrengen, wenn sie die bestehende EGV auf die Schnelle kündigen wollten. Ansonsten wären sie auf die Bearbeitungszeiten am Sozialgericht abgewiesen, und das kann sich Monate oder Jahre hinziehen.
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#21

Beitrag von Breymja »

Und das mit dem Gesundheitszustand. Die Selbstständigkeit ermöglicht mir ja gerade in dieser Mist-Situation doch was zu tun - weil ich dort auch einfach mal Pause einlegen kann, wenn ich sie brauche, weil ich vor lauter Schwindel am Taumeln bin. Das ist so ein großer Bonus, da selber Kontrolle zu haben, dass die Selbstständigkeit einfach nur Vorteile hat.
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#22

Beitrag von Breymja »

Wenn die kündigen hat eine Klage also automatisch aufschiebende Wirkung?
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#23

Beitrag von Breymja »

Wie handhabe ich das dann eigentlich, angenommen, wenn ich einen Monat lang keine aufschiebende Wirkung habe - also kooperieren muss, diese dann hergestellt wird und die SB aber trotzdem (wie ich vermute) so weitermacht, wie es in der neuen EGV steht (die wird sich ja kaum mit dem Rechtskram auskennen) - kann ich dann die Kooperation über alles verweigern, was über meine EGV hinausgeht? Kann ich auch in diesem einem Monat die Kooperation über alles verweigern, was über die zehn Bewerbungen, die Vermittlungsvorschläge und deren Vorlage hinaus geht? Kann ich also sagen, dass ich mich zu zukünftigen Plänen der Berufstätigkeit aufgrund des laufenden Verfahrens weder äußern kann noch werde? Damit werden die Termine ja recht ... kurz? Und ich kann ja auch schlecht was sagen, wenn alles in der Schwebe hängt? Oder sind die dann so professionell und beziehen sich wieder nur auf die alte EGV zurück?
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#24

Beitrag von Breymja »

Okay, so kaputt bin ich glaube ich auch nicht mehr, wie gesagt - ich hab keine aktiven Panikattacken mehr (heute nur aufgrund des Stresses - weil völlig unvorbereitet FAST eine, aber war nicht wirklich nah dran - hab halt etwas gezittert), ich kann mich wieder frei bewegen, einkaufen gehen, in die Stadt. Ich kann halt kein Auto fahren und ich kann insbesondere keine Geschwindigkeiten erfassen, weil alles wie ein Tunnelblick abläuft. Welcher Facharzt da zuständig wäre, ist die nächste Frage. Weil mein normaler Arzt da mittlerweile keine psychische Erkrankung mehr hinter vermutet, weil es sich offensichtlich nicht um Derealisation und auch nicht mehr um Angstzustände handelt. Vom Kardiologen zum Otrhopäden zum Psychiater und wieder zurück wissen auch nicht, was das sein soll. Vor allem da es bei Anstrengung schlimmer wird. Ich kann auch meinem Herzschlag wieder lauschen, ohne Probleme zu bekommen. Ich habe einfach nur eine Sicht, als wäre ich stockbesoffen - immer wenn ich draußen im Freien bin. Es spielt keine Rolle, ob es ein öffentlicher Paltz mit vielen Menschen auf weitem Raum, wenig Menschen oder vielen auf kleinem Raum ist - macht keinen Unterschied. Auch in Bahnen oder Bussen keine Probleme. Manchmal beim ersten Anfahren Schwindel. Manchmal ist es auch etwas besser und ich merke nichts, manchmal schlechter. Zucker und Blutdruck waren es ja auch nicht, angeblich. Keine Ahnung, was das sein soll. Ich hab mich dran gewöhnt, aber angenehm ist das nicht und ich fühle mich auch wenig körperlich belastbar - woraus Helferjobs nun mal bestehen. Meine Angebote hinsichtlich IT hat man ja gleich abgelehnt, da man aufgrund meiner Selbstständigkeit gerade keine Qualifizerung dafür sieht - lol. Ich hab damals so einen Ärztemarathon gemacht und schlussendlich konnte mir niemand sagen was mir fehlt. Tatsächlich ging das einfach von selber weg und zeitweise dachte ich gar, es läge an permanenter Nikotinüberdosis aus meiner Dampfe, weil ich einfach keine Idee mehr hatte Woran es wirklich lag und was dieses Besoffenheitsgefühl auslöst kann ich bis heute nicht erklären. Ich glaube nicht, dass mir das irgendein Amtsarzt jemals glauben würde. Und dann werde ich wirklich gezwungen etwas zu machen und bekomme wirklich Probleme. Keine Ahnung ob ich das angehen will. Ich fand es eigentlich gut, dass ich da alleine und ohne Pillen wieder soweit rausgekommen bin, dass ich mich wieder wie ein normaler Mensch frei bewegen kann - draußen rumlaufen oder mich stark körperlich anstrengen (dann wird es viel, viel stärker) tue ich trotzdem nicht gerne. Wer fühlt sich auch dauerbesoffen wohl?

@koelsch: Solange ich nichts unterschrieben habe und die EGV-VA nicht bei mir EINGETROFFEN (oder erlassen?) wurde, gilt sowieso noch die alte, korrekt?

Ihr hattet gerade zwei Stunden eine ziemliche Downtime - braucht ihr technische Hilfe oder sowas? Mein Angebot dazu steht noch!

Das es mit Freund gerade auch nicht so prickelnd läuft ist halt noch normale Sache des Lebens. Ich möchte jetzt erstmal auf normalen Wege versuchen, das abzuwehren und es dann vielleicht einfach rausschaffen. Ich habe auch die Hoffnung in meine Linkspartei und das BvfG hinsichtlich Sanktionen noch nicht verloren. Es kann einfach nicht mit einem Sozialstaat vereinbar sein, junge Menschen verhungern zu lassen oder obdachlos zu machen - völlig egal was sie tun oder lassen, solange keine Straftat begangen wird. Und dann frage ich mich, wie dann solche SBs teilweise noch auf den eigenen Veranstaltungen zu sehen sind und sich amüsieren und von ihrem "richtigen Job" wegzukommen. Dass es ohne uns keine offene Bildungsstelle hier gäbe, diese Möglichkeiten nicht gäbe und wir auch Steuern zahlen - vom Bundesministerium für Familie gefördert wurden, von der Stadt gefördert werden und definitiv nicht auf dem Arsch sitzen und nichts tun hat solange keine Bedeutung, wie es immer nur um Geld, Geld, Geld geht. Irgendwann werde ich noch Suizidgefährdert. Ich bin auch ganz ehrlich, ich konnte mir seit der sechsten Klasse nie vorstellen, mal im 9 - 5 Job zu enden, ohne Familie, da schwul - Heirat war ja nie absehbar, Adoption auch nicht und dann sterben. Da kannste dich auch gleich in die Tonne werfen - dafür lohnt es sich nicht zu leben. Ich kriege vielleicht 800 Euro im Monat vom Staat und stelle dafür überregionale Projekte im ganzen Landkreis auf die Beine, die in der Zeitung stehen, von Tausenden besucht - aber wie bei aller Kultur - halt leider nicht immer richtig entlohnt (gerade auch VON der Stadt) werden. Aber lieber mache ich das, bin den ganzen Tag beschäftigt und mein Lohn sind die zufriedenen Leute, statt einem angemessenen Gehalt. Da bin ich glücklich - da sind die glücklich. Und keiner hat ein Problem, einen Cent zu meinem Lohn dazuzugeben, ohne jemals dafür aktiv was bezahlt zu haben. Nicht mal der AfDler - komisch. Keine Sorge, noch keine Suizidgefahr da. Ich will nur nicht unehrlich sein. Und wenn mir so ein SB-Leiter dann vorlabert, was die Gesellschaft ... Die soll erstmal ein individuelles Bildungssystem schaffen, sich um die Abgehängten kümmern und den Reichen sagen: Hey, gerne zwei Millionen, aber darüber wären mal Steuern angebracht. Solange kann er seine Sülze predigen und sie geht mir am Arsch vorbei. Mit unseren Projekten setzen wir uns gerade für Menschlichkeit ein. Für HARTZ IV Empfänger, Obdaclose, Ausländer, Drogenabhängige, städtische Brennpunkte, Menschen mit Problemen aufgrund verpasster Bildung. Das gehört zu unserer Ideologie dazu. Und das JobCenter und deren Machenschaften sind absolut das genaue Gegenteil von dem, was wir zeigen wollen, wie Mensch-Sein funktioniert, auch ohne dass man jeden Cent aufrechnet. Schade, dass ich in dieser Welt leben muss. Aber ja, in Deutschland ist das immer noch Jammern auf lächerlich hohem Niveau.

Sorry für den Rage.
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#25

Beitrag von Breymja »

Mein Beitrag steht jetzt vor euren - da ist doch was kaputt!?
Antworten

Zurück zu „U25 - ALG II/Hartz IV“