EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Dann hilft mir Google mit "ZAF Abwehr Bewerbung" aber offensichtlich nicht weiter, da die Info dort ist, dass das sanktionsfrei wäre. Was genau daran gibt die Sanktion, was müsste ich besser machen? Was darf ich erwähnen, was darf ich nicht erwähnen?
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
So was würde Dir zu Recht um die Ohren gehauen.
Viel kürzer:
Viel kürzer:
Ihre ausgeschriebene Stelle ..... entspricht genau meinen Vorstellungen. Da würde ich gerne mitmachen und ich bin mir sehr sicher, in engem Kontakt mit Ihnen und den Kollegen werde ich leider bestehende Lücken in meinen Fachkenntnissen recht schnell schließen können. Gerade bei diesem regen Gedanken- und Erfahrungsaustausch werde ich auch viele meiner bisherigen Erfahrungen vorstellen und einbringen können. Sicher werden Sie davon dann auch profitieren können.
Ich verspreche Ihnen, ich werde mich im Rahmen meiner gesundheitlichen Möglichkeiten voll für die Arbeit aber auch für das soziale Umfeld, wie z.B.
Betriebsratsaktivitäten oder auch nur das kollegiale Gespräch einbringen.
Wann darf ich mich bei Ihnen vorstellen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Das wird dann ja recht "uneloquent" - daher ich soll mich ein bisschen "doof" stellen? Die Sache ist halt offensichtlich folgendes: Keine der Stellen benötigt wirklich Fachkenntnisse. Ich weiß auch nicht ob und wie ich den Lebenslauf ummodellieren muss - der ist ja ein bisschen geschönt für ECHTE Bewerbungen (was das JC toll fand ...). Diese Schönung sollte ich dann unter Umständen rausnehmen. Kann ich beispielsweise meine gesundheitlich eingeschränkten Zeiträume eintragen? Ich war ja mal ein Jahr in der Schule dann krank - aus mehr oder weniger dem selben Grund, weswegen es mich vor zwei Jahren wieder erwischt hat. (Daher, ich hab da leider auch eine Vorgeschichte - die in meinem Lebenslauf aber nicht auftaucht *g*)
Vielleicht versuche ich einfach mal ein eigenes Anschreiben.
Vielleicht versuche ich einfach mal ein eigenes Anschreiben.
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Ich würde so ganz nebenbei erwähnen, dass du dir ausgesprochene Mühe geben wirst, deine Tätigkeit als Geschäftsführer in deiner UG Tätigkeitsbereich soziale ..... mit den Arbeitszeitanforderungen der ZAF in Einklang zu bringen, aber deine Haupttätigkeit wird weiterhin der Aufbau deiner Selbstständigkeit sein. Und dann so etwas du freust dich, dass du die bei der ZAF neu erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in deine Firma integrieren kannst.
Kommt mit Sicherheit gut an. Aber du zeigst Engagement.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
aus Koelsch's Posting:
"....werde ich auch viele meiner bisherigen Erfahrungen aus meiner eigenen Firma vorstellen und einbringen können."
"....werde ich auch viele meiner bisherigen Erfahrungen aus meiner eigenen Firma vorstellen und einbringen können."
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Das mag "uneloquent" sein, da hast Du Recht und es wirkt auch abschreckend, wenn man eloquent 3-4 Seiten schreibt. Also kann man das Ziel vermutlich auch mit ausgiebigster Eloquenz erreichen.
War bei mir schon immer so, so kurz und knapp wie irgend möglich - nur so kann ich meiner Faulheit frönen.
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Ich halte mich jetzt in der Gesamtheit mal an eure Vorschläge, sonst blicke ich am Ende nämlich einfach nicht mehr durch und das ist der Tod. Kurz und Knapp ist für mich halt tatsächlich Universitätsniveau :D Ich habe jetzt gerade für die sieben Steuererklärungen alles zusammentelefoniert, muss mich beim Finanzamt einschleimen und die Erklärungen korrekt erstellen und wenn das erledigt ist am Sonntag probier ich mal was ich bewerbungsmäßig hinbekomme. Die Firma darf ich also erwähnen? Auch, dass die als Haupttätigkeit weitergeführt wird? Das ist ja gerade das, was JC nicht will.
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Bewerbungen sollen ehrlich sein. Du musst doch bereits im Vorfeld vermeiden, dass das die ZAF Nebentätigkeiten verbietet.
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Steht das in der gültigen, alten EGV, dass Selbstständigkeit keine Haupttätigkeit sein soll?
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Nein. Aber in der neuen ist es eben nicht mehr erwähnt.
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Die neue ist nicht unterschrieben, also nicht existent.
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Okay. Ich befürchte halt am Ende noch so einen Mist wie "Selbstständigkeit (oder was auch immer das nun konkret sein soll)" darf nicht fortgeführt werden, wenn sie hier arbeiten wollen. Fällt dann schwer sich rauszuwinden. Danke jedenfalls für all eure Hilfe. Aber bei meinen Eltern brennt die Hütte gerade noch ein bisschen mehr, für die anderen drei Stellen kreige ich ja halbwegs normale Bewerbungen hin, die zum Nicht-Nehmen führen. Dass ich mich bewerbe, weil ich Vermittlungsvorschlag X erhalten habe, darf ich aber geafahrlos erwähnen, ja?
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Sind deine Eltern pflegebedürftig?
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Nein. Aber aber sie haben weder Geld für einen Steuerberater noch kennen sie sich irgendwie damit aus (weswegen man 24 Jahre keine Steuererklärung gemacht hat ...) - dann ist es eben eine Sache für Sohnemann.
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Ich sehs gerade erst: In der Stellenbeschreibung wird eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung verlangt, alternativ vergleichbare Qualifikation - sollte ich das Unternehmen dann nicht eher weglassen? Das wäre für die ja noch ein Pluspunkt :O
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Ich würde es erwähnen, denn wenn Du sagst - das mach ich weiter, verlieren die das Interesse eher.
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Ich würde da noch etwas Engagement mit reinbringen um zu zeigen wie ernst ich den ZAF-Job nehme.
Koelsch hat geschrieben: ↑Fr 27. Okt 2017, 18:49 So was würde Dir zu Recht um die Ohren gehauen.
Viel kürzer:
Ihre ausgeschriebene Stelle ..... entspricht genau meinen Vorstellungen. Da würde ich gerne mitmachen und ich bin mir sehr sicher, in engem Kontakt mit Ihnen und den Kollegen werde ich leider bestehende Lücken in meinen Fachkenntnissen recht schnell schließen können. Gerade bei diesem regen Gedanken- und Erfahrungsaustausch werde ich auch viele meiner bisherigen Erfahrungen vorstellen und einbringen können. Sicher werden Sie und auch ich im Rahmen meiner selbstständigen Tätigkeit als Geschäftsführer meiner UG davon dann auch profitieren können.
Ich verspreche Ihnen, ich werde mich im Rahmen meiner gesundheitlichen Möglichkeiten voll für die Arbeit aber auch für das soziale Umfeld, wie z.B.
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Es werden sich auch Wege finden, wie ich meine Arbeitszeit als Selbstständiger mit ihren Dienstzeiten koordinieren kann. Ich werde mich bemühen, meine Tätigkeiten etwas zurückzufahren, um ausreichend Kraft und Konzentration für ihre Belange zur Verfügung zu haben.
Wann darf ich mich bei Ihnen vorstellen?
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Das klingt jetzt schon fast so wie das Originalbeispiel, so dass ich mich echt frage, wo da beim anderen jetzt der Sanktionstatbestand liegen soll.
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Erinnere dich bitte dran. Wir haben gemeinsam festgestellt die alte EGV ist noch gültig.
Also ist deine Aufgabe laut EGV die Selbstständigkeit zu hegen und zu pflegen.
Das ist kein Hobby, bei dem man sagt okay, dann bleibt das Briefmarkenalbum mal ein Jährchen zu. Du hast da ne Menge Geld und Arbeitszeit investiert, du hast Partner denen du vertraglich bestimmte Dinge (Arbeit) schuldest, sonst wirst du schadensersatzpflichtig.
Mehr als 40 Wochenstunden sollte man dauerhaft nicht arbeiten, das ist gesundheitsschädlich.
Also musst du deine potentiellen Arbeitgeber darauf hinweisen, dass du auch noch in deiner Firma tätig bist.
Also ist deine Aufgabe laut EGV die Selbstständigkeit zu hegen und zu pflegen.
Das ist kein Hobby, bei dem man sagt okay, dann bleibt das Briefmarkenalbum mal ein Jährchen zu. Du hast da ne Menge Geld und Arbeitszeit investiert, du hast Partner denen du vertraglich bestimmte Dinge (Arbeit) schuldest, sonst wirst du schadensersatzpflichtig.
Mehr als 40 Wochenstunden sollte man dauerhaft nicht arbeiten, das ist gesundheitsschädlich.
Also musst du deine potentiellen Arbeitgeber darauf hinweisen, dass du auch noch in deiner Firma tätig bist.
Arbeitgeber dürfen zwar Nebentätigkeiten verbieten, aber die Fortführung der eigenen Selbstständigkeit kann nicht untersagt werden, denn das wäre ein Eingriff in die Eigentumsgarantie des GG.
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Hier mal ein Anschreiben...dieses wiederum auch für ZAF benutzt werden kann.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vom Jobcenter habe ich einen Vermittlungsvorschlag für die ausgeschriebene Stelle... Referenznummer erhalten.
Sehr gerne bewerbe ich mich deshalb um diese Stelle bei ihnen.
Ich freue mich auf die Gelegenheit, in einem persönlichen Gespräch mit ihnen über die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zu sprechen.
In der Anlage übersende ich ihnen meinen Lebenslauf.
Zeugnisse werde ich beim Vorstellungsgespräch vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vom Jobcenter habe ich einen Vermittlungsvorschlag für die ausgeschriebene Stelle... Referenznummer erhalten.
Sehr gerne bewerbe ich mich deshalb um diese Stelle bei ihnen.
Ich freue mich auf die Gelegenheit, in einem persönlichen Gespräch mit ihnen über die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zu sprechen.
In der Anlage übersende ich ihnen meinen Lebenslauf.
Zeugnisse werde ich beim Vorstellungsgespräch vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
schimmy, er ist selbstständig, will das auch bleiben und wird vom JC gezwungen sich bei Zeitarbeitsbuden zu bewerben.
Also muss man den potentiellen Arbeitgeber drauf hinweisen, ich habe eine Tätigkeit mit Vorrang, ihr dürft euch hinten anstellen. Und diese Aussage muss man geschickt in Geschenkpapier packen.
Also muss man den potentiellen Arbeitgeber drauf hinweisen, ich habe eine Tätigkeit mit Vorrang, ihr dürft euch hinten anstellen. Und diese Aussage muss man geschickt in Geschenkpapier packen.
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- marsupilami
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Bitte auch daran denken:
Du bist verpflichtet, im Rahmen des Bewerbungsverfahren die Wahrheit zu sagen soweit sie Deine Anstellung betrifft.
Warum sollte ich mir einen potetiellen AN zum Gespräch laden, wenn der eh nur max. 3 Tag in der Woche für mich Zeit hat und da auch nicht mit dem Herzen bei den ihm gestellten Aufgaben ist, weil sich bei ihm vorrangig alles um SEINE Firma dreht!
Und genau mit diesem "Wahrheitsfimmel" kann man dem JC Knüppel zwischen die Beine werfen, wenn die meinen wg. "Verhinderung der Arbeitsaufnahme" rumzetern zu müssen.
Auch sowas hatte ich schon.
SB wollte mich damals als "Wirtschafts-Ingenieur" (das war vor Bachelor-Zeiten, so eine Art Betriebswirt) verkaufen, obwohl ich nur den Industrie-Koofmich als Abschluss hatte.
Ich hab der knallhart gesagt, sie soll das lassen. Denn ich müsse diese ihre Lüge verkaufen - was ich a) nicht kann, b) nicht tun werde und letztendlich dafür geradestehen und nicht sie.
Du bist verpflichtet, im Rahmen des Bewerbungsverfahren die Wahrheit zu sagen soweit sie Deine Anstellung betrifft.
Warum sollte ich mir einen potetiellen AN zum Gespräch laden, wenn der eh nur max. 3 Tag in der Woche für mich Zeit hat und da auch nicht mit dem Herzen bei den ihm gestellten Aufgaben ist, weil sich bei ihm vorrangig alles um SEINE Firma dreht!
Und genau mit diesem "Wahrheitsfimmel" kann man dem JC Knüppel zwischen die Beine werfen, wenn die meinen wg. "Verhinderung der Arbeitsaufnahme" rumzetern zu müssen.
Auch sowas hatte ich schon.
SB wollte mich damals als "Wirtschafts-Ingenieur" (das war vor Bachelor-Zeiten, so eine Art Betriebswirt) verkaufen, obwohl ich nur den Industrie-Koofmich als Abschluss hatte.
Ich hab der knallhart gesagt, sie soll das lassen. Denn ich müsse diese ihre Lüge verkaufen - was ich a) nicht kann, b) nicht tun werde und letztendlich dafür geradestehen und nicht sie.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Richtig, eine Falschdarstellung in der Bewerbung unter Weglassung von Tatsachen in der Bewerbung wäre Eingehungsbetrug. Eine solche Bewerbung könnte später einen fristlosen Kündigungsgrund darstellen. Und das wiederum wäre ein Grund, dass das Jobcenter sozialwidriges Verhalten feststellt, mit den entsprechenden Rechtsfolgen.
In der Bewerbung muss klar drinstehen, dass bei einer Zusage die Tätigkeit nicht mit der momentan ausgeübten Vollzeitselbständigkeit vereinbar ist und daher eine Arbeitszusage erst einmal zu einer Reihe von zu lösenden Grundsatzfragen im Zusammenhang mit der Bestandsselbständigkeit führt.
In der Bewerbung muss klar drinstehen, dass bei einer Zusage die Tätigkeit nicht mit der momentan ausgeübten Vollzeitselbständigkeit vereinbar ist und daher eine Arbeitszusage erst einmal zu einer Reihe von zu lösenden Grundsatzfragen im Zusammenhang mit der Bestandsselbständigkeit führt.
- marsupilami
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
"In der Bewerbung muss klar drinstehen, dass bei einer Zusage die Tätigkeit nicht mit der momentan ausgeübten Vollzeitselbständigkeit vereinbar ist und daher eine Arbeitszusage erst einmal zu einer Reihe von zu lösenden Grundsatzfragen im Zusammenhang mit der Bestandsselbständigkeit führt."
Sooo weit würde ich nicht gehen.
Es reicht anzubieten, dass man sich bemüht, Anstellung und Selbstständigkeit unter einen Hut zu bringen.
Das wird die meisten AG bereits abschrecken.
Und JC kann nix gegen "Bemühungen" sagen.
Jedenfalls nix substanzielles.
Das ist ein so schön dehnbarer, verschieden auslegbarer Begriff ....
Sooo weit würde ich nicht gehen.
Es reicht anzubieten, dass man sich bemüht, Anstellung und Selbstständigkeit unter einen Hut zu bringen.
Das wird die meisten AG bereits abschrecken.
Und JC kann nix gegen "Bemühungen" sagen.
Jedenfalls nix substanzielles.
Das ist ein so schön dehnbarer, verschieden auslegbarer Begriff ....
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Sehe ich auch so. Es reicht nach meiner Meinung sogar, nur darauf hinzuweisen, dass man seine Selbstständigkeit beibehalten und ausbauen wird, wenn dies mit dem Job unter einen Hut zu bringen ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.