EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#101

Beitrag von Breymja »

Kann ich dem widersprechen? Und wenn Ja, wie sollte ich das in diesem ganzen Fall tun, ohne dass das doof kommt? (Ich hoffe meine neue Art zu fragen ist angenehmer)
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Koelsch
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#102

Beitrag von Koelsch »

Klar, Weitergabe der Daten ist nur mit Deiner FGenehmigung möglich (Ausnahmen gibt's da aber, ich aber für Jobanbieter)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#103

Beitrag von marsupilami »

:ironiea:

Du darfst meinen Vorschlag kostenfrei nutzen oder verwerfen.
Ganz wie Dir beliebt.

Ernsthaft, einfach und nüchtern:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 24. Oktober einen Brief von Ihnen erhalten, in dem Sie mir mitteilten, aufgrund einer Empfehlung eines Dritten mir Stellenangebote anzubieten zu müssen.

Ich habe zu keiner Zeit eine Zustimmung zur Weitergabe von persönlichen Daten erteilt.
Auch habe ich weder Sie noch andere Personen, Firmen, Institutionen um Zusendung von Werbung gebeten - ganz im Gegenteil: ich bin auf der deutschen Robinsonliste eingetragen.

Ich fordere Sie daher auf, mir Auskunft zu erteilen, welche persönlichen Daten Sie von mir erthalten haben und durch wen Sie Kenntnis von diesen erlangt haben.

Weiterhin verlange ich von Ihnen, sämtliche Daten zu meiner Person umgehend zu löschen und mir diese Löschung umgehend schriftlich zu bestätigen.

mfg
Signatur?
Muss das sein?
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#104

Beitrag von Breymja »

Sklaverei raus und Verlangen rein. Bleibt gleich hart. Ich nehm das. Danke. Aber ich Frage mich schon, warum hier kaum jemand wirklich sagen will, was er eigentlich doch denkt - zumindest Günter der sich regelmässig zurückhalten muss. Und in einem nicht Jobcenter Part. Würde mir denn wirklich jeder hier widersprechen, dass Leiharbeit moderne Sklaverei ist? Ich hab da die Hoffnung, dass der ein oder andere Mitarbeiter das rafft und aufhört da zu arbeiten. In meinem jahrelangen Kampf gegen den Beitragsservice war es Usus die eigene Meinung ganz deutlich rauskommen zu lassen und die Behörde ewig zu beschäftigen. Und Ja, ich hab keine Befreiungen eingereicht damals - ich hab auf normalem Wege gekämpft. Aber das passt auch nicht mehr in das Thema und ich will Günters Blutdruck schonen. Ich melde mich mit einer Rückmeldung der Firma, wenn es euch interessiert. Komme aber erst Freitag zur Post.
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Koelsch
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#105

Beitrag von Koelsch »

Hier darf man so was sagen, aber eben nicht im Hilfeteil. Da soll es auf die Frage bezogen möglichst kurz und präzise bleiben.

Wir haben ja durchaus Raum hier für Grundsatzfragen.
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Günter
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#106

Beitrag von Günter »

Sklavenarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass sie eben nicht bezahlt wird z.B. EinEuroJobs, wobei ich die zustimme, dass auch Zeitarbeitsbuden moderne Sklavenhalter sind.

Aber es geht um deinen Schutz. Auch wenn dieser Wisch kein Vermittlungsvorschlag mit Rfb ist, kann ein Schreiben mit dem Worten Sklavenarbeit an eine Zeitklitsche zu Strafanträgen wegen Beleidigung und ggf auch zu Sanktionsversuchen wegen Verhinderung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrags führen.


Ansonsten musst du dir um meinen Blutdruck keine Sorgen machen, ich bin die Ruhe selbst.


Ich hab dich nur drauf hingewiesen, dass ich deine Endlospostings nicht lese und auch andere abgeschreckt werden könnten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#107

Beitrag von Breymja »

Was hält denn die Moderation davon, den letzten Teil irgendwie von diesem Thema abzutrennen (Der unnütze Teil von #104, sowie #105, #106 und jetzt #107) und den zuzsammen mit diesem Post aus dem Hilfebereich raus zu schieben? Vielleicht auch einfach gleich den Teil, der zuvor schlicht gegen die ungeschriebene Forennettiquette hier verstoßen hat.

Ich verstehe das Argument mit dem Hilfebereich nach einer PM jetzt auch sehr gut. (Und habe vorher gar nicht recht begriffen, dass die Nicht-Hilfebereiche erst nach Registrierung einsehbar sind) Wäre das möglich und für alle zufriedenstellend? phpBB sollte das glaube ich können.
Aber es geht um deinen Schutz. Auch wenn dieser Wisch kein Vermittlungsvorschlag mit Rfb ist, kann ein Schreiben mit dem Worten Sklavenarbeit an eine Zeitklitsche zu Strafanträgen wegen Beleidigung und ggf auch zu Sanktionsversuchen wegen Verhinderung eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrags führen.
Das verstehe ich. Und die Ängste von ALG II Beziehern in dieser Hinsicht sind mir nicht nur von mir bestens bekannt, sondern auch von anderen. Dass "moderne Sklavenarbeit" in einem privaten Schreiben, auf ein privates Schreiben folgend eine Beleidigung darstellen kann, bringt mich aber etwas zur Wut. (Und entspricht zumindest nicht meiner bisherigen Erfahrung) Meines Erachtens kann ein Unternehmen nicht beleidigt werden, zudem es gibt gute Argumente, warum das moderne Sklavenfreiheit ist und eine Meinungsfreiheit haben wir auch noch. Dass sich privat getätigte Aussagen auf private Werbeschreiben auf mein ALG II auswirken könnten, halte ich für einen Skandal - auch wenn ich dir glaube, dass das dazu führen kann.
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#108

Beitrag von Koelsch »

Nee, ich denke, wir reißen den Fred hier jetzt nicht auseinander. Dann wird er vermutlich noch unübersichtlicher.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#109

Beitrag von Breymja »

Gut, dann machen wir es anders. Wenn mir beim nächsten Mal etwas auffällt, öffne ich dazu ein eigenes Thema in dem passenden Bereich und zitiere dabei das aufgefallene - ich hoffe das ist dann in Ordnung. Mir fällt es jetzt gerade schwer, eine akzeptable Lösung für diejenigen zu finden, die hier gerade helfen wollen und denen ich das offensichtlich, bisher nicht ganz beweusst, schwerer gemacht habe - was wirklich nicht meine Absicht war.
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#110

Beitrag von Breymja »

Ich habe nun Günters Sätze zu einem Brief in meinem Stil umzuarbeiten versucht (die wissen ja leider genau, wie ich schreibe ...):
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Prüfung der mir vorgeschlagenen Eingliederungsvereinbarung komme ich zu dem Schluss, dass ich diese nicht unterschreiben kann.

Für mich liegt eine noch immer gültige, vor gerade einmal vier Monaten in beiderseitigem Einverständnis ausgehandelte, gemeinsam erarbeitete und von mir unterschriebene Eingliederungsvereinbarung vor, die den Ausbau der Selbstständigkeit und die – von mir – zusätzlich angebotene mögliche Aufnahme eines Minijobs vorsieht, um die Hilfebedürftigkeit zu verringern. Diese Eingliederungsvereinbarung ist noch bis zum 28.06.2018 gültig.

Es haben sich in der Zwischenzeit keine Änderungen ergeben, die eine fortschreibende EGV rechtfertigen oder notwendig machen würden.

Mit freundlichen Grüßen,
Passt das soweit? Kann ich den ersten Satz weglassen oder umformulieren? Mir fällt das echt schwer so kurz zu schreiben.

Ist es wirklch unschädlich, dass in meinem Schreiben keinerlei Verhandlungsbereitschaft enthalten ist? Ich hatte in einem anderen Forum gelesen, dass man diese - gerade für ein eventuelles SG-Verfahren als weitere Hürde unbedingt bekundet haben sollte.

Absenden würde ich das dann am 31. Oktober, liegt in der Frist zwischen 10 - 14 Tagen, damit ist der Monat Oktober aber schonmal raus aus einem eventuellen VA.

Soweit ich das jetzt mitbekommen habe, muss ich bei anschließendem VA dann Widerspruch einreichen und beim SG Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragen. Was mache ich, wenn ich einen Kündigungsbescheid UND eine neue VA bekomme? Gegen beides klagen? In Bezug zueinander? Die Kündigung muss dann ja für den VA angegriffen werden? Sorry, mich stresst das schon wieder maßlos. Es fällt mir sehr schwer, zu warten, bis der Rattenschwanz absehbar ist - das macht mich kaputt. Für sowas bin ich einfach nicht gebaut. Ich werde schon wieder jeden Tag etwas ängstlicher und depressiver, heute habe ich den halben Tag im Bett verbracht, weil ich mich nicht aufraffen konnte - zum Kotzen. Ich brauche Sicherheit - oder was zum Festhalten.

Ich habe auch die Befürchtung, dass das, nachdem der Team-Leiter das ja nicht als Selbstständigkeit ansieht, dann eine Argumentation vorm SG wird - und genau dieses SG hat Anfang 2016 entschieden, dass es sich nicht um eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung handelt, weil sich die BGH-Rechtssprechung drei Monate vorher geändert hat. (Und seitdem auf den Abrechnungen auch Knappschaft abgeführt werden muss - was das mögliche Gehalt weiter reduziert hat - und die Tätigkeit als Minijob draufsteht.) Was passiert dann? Strick?

Wir halten uns jedenfalls nicht an die Minijob-Regelungen, weil unmöglich. Ich kann nicht notieren, wann ich fünf Minuten arbeite, dann zehn nicht und dann zwei Stunden und dann drei nicht und dann nachts um drei wieder fünf Stunden und dann nicht - geht einfach nicht. Wir haben es einfach nur wie gefordert angemeldet. Der Mindestlohn wird logischerweise auch massiv unterschritten. Ich habe keine Lust, dass das dann Angelegenheit in einem Prozess wird und das SG dann am Ende irgendwas urkomisches entscheidet wie: Da gabs sowieso keine Selbstständigkeit, daher sehr wohl eine Änderung eingetreten.
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#111

Beitrag von Koelsch »

Briefle kann so raus, und wenn zwei Bescheide kommen, dann Widerspruch gegen beide Bescheid.
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#112

Beitrag von Günter »

Verhandlungsbereitschaft kann man dann zeigen, wenn es etwas zu verhandeln gibt. Das ist aber hier nicht der Fall, denn deine alte EGV ist gültig, es gibt keine Rechtsgrundlage für eine neue, damit fällt die Grundlage für Verhandlungen weg.

Meine Empfehlung schick das Teil raus.

Und noch was, wenn du meinst die kennen deinen Stil, dann zeigst du mit diesem Schreiben an, ich hab mich beraten lassen, ich stehe nicht alleine, so leicht könnt ihr mich nicht knacken.

Ich schreib jetzt mal so eine Plattitüde der Psychoberater. Mach deine Schwächen zur Stärke, (oder so) werde einfach unberechenbar für die.


Und jetzt ohne Hemmungen raus den Schrieb.
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marsupilami
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#113

Beitrag von marsupilami »

Die Formulierung aus #110 ist gut.
Da ich aber gerne mit solchen Texten "rumspiele", dachte ich mir folgendes:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Prüfung der mir vorgelegten Eingliederungsvereinbarung komme ich zu dem Schluss, dass es nach meiner Auffassung nicht notwendig ist, diese zu unterschreiben.

Begründung:
Für mich liegt eine noch immer gültige, vor gerade einmal vier Monaten in beiderseitigem Einverständnis ausgehandelte, gemeinsam erarbeitete und von mir durch Unterschrift akzeptierte Eingliederungsvereinbarung vor.
Diese gültige Eingliederungsvereinbarung berücksichtigt meine Belange und meine Vorstellungen von meiner beruflichen Weiterentwicklung; aber auch - nach meiner Ansicht - Ihre Forderung nach Verringerung der Hilfsbedürftigkeit.

Diese Eingliederungsvereinbarung ist noch bis zum 28.06.2018 gültig und soll es auch bleiben.

Es haben sich - nach meiner Auffassung - in der kurzen Frist seit Erarbeitung der derzeit gültigen EGV keine Änderungen ergeben, die eine geänderte Fortschreibung rechtfertigen oder gar notwendig machen würden.

Mit freundlichen Grüßen,
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Günter
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#114

Beitrag von Günter »

Nö, lass mal so wie #110. Jedes weitere Wort ist überflüssig. Es wurde alles erforderliche gesagt.
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Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#115

Beitrag von Breymja »

Da denke ich, dass meine Variante, die stark auf Günters ganz kurz und ganz knapp basiert doch die bessere ist, ohne viel Rumgerede welche Pflichten ich denn nun erfüllt habe und was ich mir vorstelle - angeblich interessiert die das ja eh nicht. Ich hab mein Schreiben jetzt also ausgedruckt, in den Umschlag gepackt und am 31. geht der raus. Ende. Danke trotzdem für das Gefrickel. Aber offensichtlich muss ich sowieso noch etwas lernen, mich möglichst kurz und dennoch präzise zu fassen und dem Gegenüber das zu ersparen, was nicht absolut notwendig ist.

Weiteres Vorgehen ist bekannt und was wegen der Selbstständigkeit am SG passiert (wie oben erläutert), kann ich jetzt wohl eh nicht abschätzen - machts mir aber die nächsten Tage wieder deftig ungemütlich.

Danke für eure Hilfe, dann hoffe ich mal, dass ihr eine Weile Ruhe von mir habt und die nächsten Tage nicht noch mehr Werbung oder direkterer Kram eintrudelt.
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#116

Beitrag von Breymja »

Hallo,
heute sind mir vier Vermitltungsvorschläge mit RFB (datiert vom 19.10 !) ins Haus geflattert - zweimal Reinigungskraft, einmal Fachinformatiker bei Zeitarbeit und einmal genau die Stelle wo ich diesen Werbebrief bekommen habe. Ich vermute, da ich leider mein anderes Schreiben bereits abgesendet habe, habe ich damit die Sanktion sicher (trotz Weglassens von "Sklavenbude").

Was kann ich jetzt noch tun? Wie gehe ich mit Zeitarbeitsfirmen um? Da besser in ein anderes Forum schauen? Ich möchte es gerne erstmal versuchen, ohne gleich zum Arzt zu gehen.

Eine der Stellen ist für ein Krankenhaus, dort wird explizit psychische Stabilität wegen der Kranken gefordert - darf ich diese Arbeit direkt ablehnen, da offensichtnlich nicht qualifiziert?
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Günter
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#117

Beitrag von Günter »

Sanktioniert werden kannst du nur, wenn du gegen Pflichten deiner EGV verstößt. In deiner immer noch gültigen EGV stand aber nix drin von dieser Art der Bewerbung und wir haben ja dargelegt, dass die alte noch gültig ist.

Also ist es mehr als strittig, ob du dich überhaupt bewerben musst, da diese Arbeitsstellen mit deiner erforderlichen Arbeitszeit als Angestellter der UG an der du Anteile besitzt inkompatibel sind.

Ich bin mir im Moment nicht so ganz mit mir selber einig, ob du wirklich selbstständig bist, oder eben Angestellter der juristischen Person, in der du Miteigentümer bist.



Wart mal noch ein bischchen, sollen sich mal andere auch den Kopf mit zerbrechen.
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Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#118

Beitrag von Breymja »

Meine Ansicht dazu ist: Beides. Aufgrund der umfangreichen Gestaltungsmöglichkeit und der entsprechenden Anforderungen an meine Tätigkeit - ortsunabhängig, zeitunabhängig und völlig eigenständig, weisungsungebunden - auch gegenüber dem Geschäftsführer laut Verträgen. (Das hat das Sozialgericht damals aber nicht interessiert, weil das rein im Innenverhältnis gilt und der BGH da halt kurz vorher einen Riegel vorgeschoben hat - aber das hat sich andauernd geändert, mal war das SV-frei, mal nicht, etc.)

Naja, dass ich mich bewerben muss, erscheint mir aufgrund der neu iengefügten RFB, die ich vorher nicht hatte, recht eindeutig.

Sanktion wegen Verhinderung von Arbeitsaufnahme ist doch auch ohne EGV möglich - ich erhalte Vorschlag und mit dem Brief will mich ZAF nicht mehr und meckert beim JC -> Sanktion. Das wäre bitter und für mich nur einen Monat abfangbar, dann kann ich ins Obdachlosenheim.
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marsupilami
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#119

Beitrag von marsupilami »

Auf VV mit RFB musst Du Dich grundsätzlich bewerben.
Bewerben heißt ja noch lange nicht, dass man Dir 'nen Rolls Royce mit Fahrer vorbeischickt, um Dich zum Bewerbungsgespräch zu bringen oder dass die Karre gar vor einem roten Teppich hält, der direkt zu Deinem neuen Arbeitsplatz führt.
Außerdem kann man sich so bewerben, dass SB zwar nix meckern kann, der potentielle AG aber doch von einer Einladung zum Bewerbungsgespräch absieht.
In dem man z.B. erwähnt, dass man eine eigene Firma am Laufen hat und ein Abwicklung der selben dann doch - kurzfristig - den einen oder anderen freien Tag erfordert. Abgesehen davon, dass es dauern wird, die aktuellen Geschäfte abzuschließen.

Was die Zeitbude anbelangt, von der Du den "Werbebrief" bekommen hast: einfach bewerben, so tun als ob nix gewesen wäre.

Was genau sollst Du im Krankenhaus tun?
Denn ich vermute mal, dass Du nicht direkt mit den Patienten zu tun hast.
Außer Du bist Mediziner, ausgebildeter Krankenpfleger*in, MTA für Röntgen u.ä.
Ansonsten schreib dem JC halt, dass Du Dich psychisch nicht im Stande fühlst, diesen tag-täglichen Umgang mit dem vielfältigen Leid durchzustehen und dort ja explizit eine psychische Stabilität gefordert ist und Du Dich deshalb dort erst gar nicht bewirbst.

Andere Möglichkeit für den KKH-Job: normal bewerben.
Kommt es zum Vorstellungsgespräch: hingehen und dort dann sagen: danke, dass sie mich eingeladen haben, aber Du hast Dir in der Zwischenzeit nochmal Gedanken gemacht und Du fühlst Dich außerstande, 8 h jeden Tag, 5 Tage die Woche, dieses Leid zu sehen und Dich dagegen abzugrenzen.
JC könnte rumzetern, aber wenn die schon direkt reinschreiben, dass da eine "Leid-Resistenz" gefordert wird, wer will genau bestimmen, wer sowas aushalten kann und wer nicht, das ist doch immer eine sehr persönliche Angelegenheit.
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#120

Beitrag von Breymja »

Da ich tatsächlich noch nie Bewerbungen so geschrieben habe, dass man mich möglichst nicht nimmt, mir aber dennoch keinen Vorwurf machen kann, muss ich da einerseits erstmal einen Kenntnisstand aufbauen und dann auch auf einem schmalen Grat wandern - daher halbes Netz durchsuchen und Fortbildung in einem kuriosen Fach?

Das mit der UG ist zum Beispiel auch völlig unklar - ich werde diese Tätigkeit weiterführen und soweit ich weiß, kann man mich nicht zwingen, sie zu beenden. Inwiefern ist der Arbeitgeber befugt, mir das als Nebentätigkeit überhaupt zu untersagen? Zeitarbeitsfirmen fordern Flexibilität, die ich nicht liefern kann, da ich mit der UG nicht so flexibel werden kann, wie die es gerne hätten (Wochenendarbeit ist ebenso angesagt bei dem Job, den die anbieten.) Irgendwann muss stabil freie Zeit für die UG da sein, anders geht's nicht. Das wäre ein de facto Erzwingen des Endes - das kann doch nicht rechtens sein.

Beim Krankenhaus-Job handelt es sich um eine Reinigungskraft. Psychische Stabilität wird aber exakt so gefordert, ich hab die Vorschläge tatsächlich gelesen. Für den anderen Reinigungsjob sind Kenntnisse in Grundreinigung und ein Führerschein gefordert (besitze einen, aber tatsächlich kein Auto).

Hinsichtlich der psychischen Stabilität geht es mir mehr um die Angsterkrankung, die ich habe und damit mit Krankheitseinbildung viel zu tun hatte. Ich habe aber weniger ein Problem mit kranken Menschen an sich. Also das ist jetzt die ehrliche Aussage.
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#121

Beitrag von marsupilami »

Breymja hat geschrieben: Fr 27. Okt 2017, 10:00 Da ich tatsächlich noch nie Bewerbungen so geschrieben habe, dass man mich möglichst nicht nimmt, mir aber dennoch keinen Vorwurf machen kann, muss ich da einerseits erstmal einen Kenntnisstand aufbauen und dann auch auf einem schmalen Grat wandern - daher halbes Netz durchsuchen und Fortbildung in einem kuriosen Fach?
Kannst Du machen.

Du kannst aber auch - nach einigem Nachdenken und ersten Versuchen - mal ein "Konzept" hier posten.
Der eine oder andere von uns schmiert dann seinen Senf da rein.

Aber bitte keine Roman-Vorlage!
Du weißt: Bewerbungsanschreiben max 1 Seite.
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#122

Beitrag von Breymja »

Ich muss jedenfalls erstmal sieben Steuererklärungen für meine Eltern machen - die haben Beef mit dem Finanzamt, weil sie trotz gemeinsamer Veranlagung seit 2010 keine gemacht haben. Das ist erstmal wichtiger, so kann ich mir auch einen Notfallfonds sichern. Im Endeffekt werde ich mal wieder mit den Problemen aller zugeworfen, die ich dann beheben soll (muss noch anderen Mist ausbuddeln) - dass ich selber mal welche habe war die letzte Zeit eher selten.

Ich werde mir trotzdem im Internet vorher ein paar ZAF-Abwehr-Bewerbungen ansehen, weil ich nur meine echten Bewerbungen habe und ja, die sind maximal ne Dreiviertel-Seite - ich vermute eine "kuriose" Bewerbung ist eher kürzer. Keine Telefonnummer und keine E-Mail, kein Foto ist mir bereits bekannt. Bei einem Reinigungsjob dürfte ich mich wohl nicht bewerben, da wird gepflegtes Aussehen gefordert und der Team-Leiter meinte ja ich sähe auf meinem Passbild ungepflegt aus, weil ich (gepflegten!) Bart trage ... Die üblichen Hinweise bei Vorstellungsgesprächen hinsichtlich nichts unterschreiben, sondern auf Mitnahme zur Prüfung zu bestehen, kenne ich auch - hätte ich aber sowieso gemacht, ich unterschreib grundsätzlich nichts auf Anhieb. Wenn das meine Angsterkrankung jetzt aber wirklich wieder verschlimmern sollte, fällt mir zu dem System im Ganzen nichts mehr ein. Da frag ich mich dann schon, warum ich mich das letzte Jahr da selber rausgezogen habe, wenn dann irgendeine SB herkommt und meint das binnen Tagen zunichte zu machen. Ich hoffe, ich halte durch. Ansonsten ist ein Zusammenbruch im Vorstellungsgespräch sicher auch ein guter Indikator, dass das keine gute Idee ist.

Wenn jemand per PM oder so ein paar interessante Tipps hat (ich könnte mir vorstellen, dass Anti-ZAF-Bewerbungen nicht in jedem Forum gern gesehen sind), wäre ich da wirklich froh drum. Wobei ich sagen muss, dass der ZAF-Job in der Reklamation mich sogar interessieren würde, nur vermute ich dass das alles sehr unangenehm bei einer ZAF ist. 9,83 € Lohn wird geboten. Naja, kann man von leben - Teilzeit geht auch. Das find ich jetzt sogar fast noch human.
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marsupilami
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#123

Beitrag von marsupilami »

Einfach mal mit "ZAF Abwehr-Bewerbung" o.ä. googeln.
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Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#124

Beitrag von Breymja »

Aus einem anderen Forum - seht ihr das wirklich als KEINE Negativbewerbung?
Sehr geehrte/r Herr/Frau XXX

mit vorliegendem Schreiben bewerbe ich mich auf Ihre auf XXX ausgeschriebene Stelle als XXX. Zwar verfüge ich nicht in Gänze über die im Anforderungsprofil der Stelle genannten Qualifikationen und Fähigkeiten, ich bin aber gerne bereit und willens, mir diese mittels umfassender Einarbeitung und unter Anleitung schnellstmöglich bei Ihnen anzueignen.

Ich arbeite sehr gewissenhaft und zielstrebig, wenn meine gelegentlich auftretenden Migräne-Attacken mich auch manchmal zwingen, etwas kürzer zu treten. Wie sie meinem Lebenslauf entnehmen können, war ich aufgrund einer depressiver Verstimmung auch einige Zeit lang nicht in der Lage, eine Arbeit auszuüben. Mittlerweile geht es mir den Umständen entsprechend aber wieder besser, so dass ich sehr gewillt bin, mich mit viel Engagement in Ihrem Betrieb einzubringen.

Dass ich ein sehr engagierter Mensch bin und über ausgeprägte kommunikativ wie auch soziale Kompetenzen verfüge, konnte ich bereits durch mein mehrjähriges Wirken in der marxistisch-leninistischen-Partei-Deutschlands unter Beweis stellen. Ich bin zudem ein extrovertierter Mensch, dem auch der direkte Kundenkontakt und die Diskussion mit Kunden viel Freude macht.

Selbstverständlich bin ich auch flexibel und zu Montagetätigkeiten gerne bereit, wenn ich durch das Fehlen von PKW und Führerschein auch einer gewissen Einschränkung hinsichtlich meiner deutschlandweiten Mobilität unterworfen bin.

Ich würde mich jedenfalls sehr freuen, wenn Sie mir die Chance einräumen würden, in Ihrem Betrieb wieder Fuß zu fassen und arbeitend tätig zu werden. Sollte bedarf bestehen, stünde ich auch für eine etwaige Betriesratsarbeit gern zur Verfügung.

Ich hoffe auf eine positive Antwort und verbleibe mit sozialistischen Grüßen
Das erscheint mir ein wenig zu absurd, als dass das funktionieren würde. Und viele der Vorschläge sind derart aufgebaut, dass man möglichst viel Dinge erwähnt, die einem zwar Kompetenzen bringen, vom Arbeitgeber aber aufgrund der offensichtlichen Angriffe auf seine Tätigkeit nicht akzeptiert würden. Quelle dieses Posts übrigens TomMueller aus elo-forum.org (Ich bin mir jetzt unsicher ob ich Quelle nennen muss, respektive ob ich sie hier nicht nennen darf - bitte moderativ eingreifen, wenn nicht okay)

Tatsächlich bin ich bei der Linken, sozial engagiert genau in solchen Bereichen die ZAFs nicht gefallen dürften, habe kein Auto und diverse Wehwechen, die man im Vornherein ankündigen könnte. Nur wäre das bei mir insbesondere der Nacken/Rücken und meine Angsterkrankung. Ich könnte etwas in dem Stil basteln. Aber das da ist irgendwie total ironisch, wie es irgendwie doch offensichtlich ist, was bezweckt werden soll.
Olivia
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#125

Beitrag von Olivia »

Darauf wird es eine Sanktion geben.
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