EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
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Koelsch
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#26

Beitrag von Koelsch »

Meiner Meinung nach ja, es guilt unverändert die alte EGV, nach der richtest Du Dich.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#27

Beitrag von Günter »

Breymja hat geschrieben: Do 19. Okt 2017, 13:26 Mein Beitrag steht jetzt vor euren - da ist doch was kaputt!?

:ka: offenbar ist die interne Uhr durcheinander geraten. Mein Beitrag steht auf 13:1O obwohl ich ihn erst nach 15:00 los wurde.


ps und der hier hat sich auch unter einer falschen Zeitangabe eingeschummelt. Jetzt ist es 15:43
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#28

Beitrag von Olivia »

Breymja hat geschrieben: Do 19. Okt 2017, 13:12 Und das mit dem Gesundheitszustand. Die Selbstständigkeit ermöglicht mir ja gerade in dieser Mist-Situation doch was zu tun - weil ich dort auch einfach mal Pause einlegen kann, wenn ich sie brauche, weil ich vor lauter Schwindel am Taumeln bin. Das ist so ein großer Bonus, da selber Kontrolle zu haben, dass die Selbstständigkeit einfach nur Vorteile hat.
Lass Dir den Gesundheitszustand fachärztlich attestieren und Dir ein Attest geben, dass Du ohne Deine Selbständigkeit einen bösen Absturz erleiden würdest. Diagnosen gehören da nicht rein, aber wenn der Arzt gut ist, schreibt er dass die Selbständigkeit erforderlich ist, um Deine Gesundheit zu erhalten.

Was will das JC tun, wenn mit den Bewerbungen eine gesundheitliche Verschlechterung, dauerhafte Arbeitsunfähigkeit und schlussendlich Frühverrentung im reiferen Jugendalter eintritt?
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marsupilami
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#29

Beitrag von marsupilami »

Also Zusammenfassung:

1) So wie Koelsch, Günter und ich gepostet haben: auf der alten EGV bestehen, es besteht aus Deiner Sicht keine Notwendigkeit eine neue abzuschließen.
Als "Grundlage" für einen entsprechenden Schrieb nimmst Du den Text von Günter aus #19, lässt aber den 1. Satz des letzten Absatzes weg.
Polemik.
Passt im Moment nicht - meiner Ansicht nach.

2) Vorschlag von Olivia: Sie zu, dass Du ein ordentliches Attest, Gutachten, was auch immer - möglichst von einem Facharzt bekommst.
Auch wenn es Dir gerade so gut geht, dass Du für Dich damit leben und umgehen kannst.


Nachtrag: die Software schein tatsächlich ein Problem zu haben.
Es ist inzwischen 09:35 Uhr.
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Günter
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#30

Beitrag von Günter »

Hä? Wo siehst du im ersten Satz Polemik?
Für mich besteht keinerlei Notwendigkeit eine neue EGV zu unterschreiben, da die alte unverändert gültig ist. An meiner Situation hat sich nix geändert, es wurde mit mir keine gemeinsame Strategie erarbeitet, sondern es wurde versucht mich in einen fiktiven Helferjob zu zwingen.
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marsupilami
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#31

Beitrag von marsupilami »

Mach mal :brille2: und lies nochmal, was ich schrub:

".... lässt aber den 1. Satz des letzten Absatzes weg."
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Günter
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#32

Beitrag von Günter »

:verlegen: Brille geschärft

Bild


Aber ohne den ersten Satz macht der letzte Absatz keinen Sinn. Ente trente.

Das ist ja kein Widerspruch sondern nur die Erklärung ..... aus folgenden Gründen ..... werde ich nicht unterschreiben. Und da kann das rein.
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marsupilami
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#33

Beitrag von marsupilami »

Also hat der Thread-Eröffner Vorschläge und Optionen und kann sich das für sich passende aussuchen.
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Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#34

Beitrag von Breymja »

Ich hab jetzt ne Mischung aus allem und brauche dafür 6 DIN A4 Seiten. Müssen die eigentlich alles lesen, was ich schreibe? Ich hab da nämlich auch noch eine Beschwer zum Ablauf des Treffens, der beleidigenden Art des Team-Leiters und ein paar andere Dinge untergebracht, die mich wahnsinnig gestört haben.
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marsupilami
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#35

Beitrag von marsupilami »

Bitte nicht!
Versuch zu kürzen auf max. 2 Seiten.
Nach meiner Auffassung reicht eine Seite für das Beharren auf der aktuell gültigen EGV.

Gesundheit auch erstmal außenvor lassen.
Das wird erst relevant, wenn die auf der neuen EGV beharren und VA schicken.

Beschwerden über Team-Leiter etc. in einem extra Schreiben.
Das dann aber auch an Regionaldirektion und Kundenreaktions-Management in Nürnberg.


Nachtrag:
Wenn Du magst, stell das Schreiben mal hier vor.
Anonymisiert.
Als Word- oder OO-Dokument.

:ironiea:
Wir pfuschen dann drin rum.
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Koelsch
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#36

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#37

Beitrag von Breymja »

Ne, wenn ihr so denkt, würde ich das lieber lassen. Ich hab mich darin auch (und zwar nicht zum ersten Mal) ausführlich über die Institution an sich ausgelassen und kommentiere nochmal das Gespräch, was ich dort nicht konnte - weil Herzrasen bis 180. Das ist aber wie gesagt nichts neues. Ich hab bestimmt nen Linksfaschischten- und Querulanten-Vermerk, obwohl ich für gewöhnlich kooperiere. Dann lieber neu. Anonymisiert kannste auch vergessen, der Text würde mich sofort verraten *g* Höchstens per PM, aber so wie ihr schreibt, kann man das völlig wegwerfen - schade um die Zeit. Vor allem da ich all den "Smalltalk" noch unbedingt loswerden will, so wie die mich behandeln. Ihr seht ja, dass ich gern viel und lang schreibe. Krankheit hab ich auch erwähnt. Ich würde es per PM rumgehen lassen, wenn alle damit einverstanden sind. Aber wie gesagt, es wird ziemlich persönlich. Ich bin einfach ehrlich und damit bisher auch gut zurecht gekommen. Es hat noch keinen Sozialrichter gestört, dass ich von dem System nichts halte.
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marsupilami
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#38

Beitrag von marsupilami »

Sich mal so richtig auszu"kotzen" tut der Seele gut und muss dann auch sein.
Heb Dir das für Dich auf.
Oder für andere Gelegenheiten.

Aber eben für die Nachricht an's JC: "nö, neue EGV will ich nicht, alte ist gut" mit den schon angegebenen Formulierungshilfen reicht die eine Seite.
Denn der eine oder andere hier hat schon erlebt bzw. gesagt bekommen: mehr als 2 Seiten werden nicht gelesen.
Schon die 2. Seite wird nur widerwillig gelesen.
Und wenn man sich so manchen hier eingestellten Schrieb vom JC anschaut, dann sieht man das auch ganz deutlich.
Punkt 1 und 2 - sofern auf einer, der ersten, Seite, werden noch "behandelt", der Rest auf Seite 2 und drüber gar nicht.
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Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#39

Beitrag von Breymja »

Naja, aber es gibt doch eine rechtliche Verpflichtung, meinen Antrag / meine Äußerung vollständig zu lesen. Wenn es drin stand und dann vor dem Sozialgericht da nicht beachtet wurde, gabs schon Schelte?
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#40

Beitrag von Breymja »

Ich befürchte, dass die jetzt auch wieder bei der Weiterbewilligung (steht gerade an) zicken - wobei EGV und das alles ja "Vermittlungsabteilung" ist? Mit der Leistungsabteilung hatte ich mich ja bereits mittels Widersprüchen zweimal geeinigt.
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marsupilami
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#41

Beitrag von marsupilami »

SG liest i.d.R. etwas sorgfältiger und vollständiger als JC.

JC ist doch schon angesäuert, wenn Du sagst: Unterlagen sind alle da! Hier der Nachweis!
Und vollends angep....t, wenn Du Widerspruch schreibst!
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Olivia
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#42

Beitrag von Olivia »

Breymja hat geschrieben: Fr 20. Okt 2017, 09:15 Ich hab jetzt ne Mischung aus allem und brauche dafür 6 DIN A4 Seiten. Müssen die eigentlich alles lesen, was ich schreibe?
Meiner Erfahrung nach wird höchstens 1-2 Seiten gelesen. Alles was ab Seite 2, spätestens ab Seite 3 kommt, wird ignoriert. Ist nicht richtig, ist aber leider so.
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#43

Beitrag von Breymja »

SG macht auch gern mal amüsante Bemerkungen. Warum kann SG eigentlich nicht gleich JC machen, dann wärs einfacher!? :D
Olivia
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#44

Beitrag von Olivia »

Weil nicht jeder Fall im Detail betrachtet werden kann. Das meiste lässt sich mit standardisierter Massenabfertigung erledigen.
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#45

Beitrag von Breymja »

Ach so? Soweit ich weiß, steht aber eine Detailbetrachtung zu - im Asylrecht nicht anders.
Olivia
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#46

Beitrag von Olivia »

Nicht jeder wünscht das, Du hast aber insofern Recht, als dass spätestens bei Widerspruch oder Sozialgericht die Detailbetrachtung nachgeholt werden muss.
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Günter
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#47

Beitrag von Günter »

Deine Entscheidung, ich würde mich mit den paar Zeilen #19 begnügen. Dann müssen die begründen, warum eine neue EGV erforderlich ist. Spar dir Zeit und Nerven, die brauchst du im Leben aber nicht für Behördenmist.
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#48

Beitrag von Olivia »

Sehe ich auch so. Kurz und knapp versteht das Jobcenter besser als seitenlange Ausführungen. Den Ball an das Jobcenter zurückgeben ist eine sinnvolle Lösung, denn dann müssen die begründen, warum sie die nach wie vor gültige EGV kündigen möchten und müssten eine Kündigung rechtssicher durchziehen (mit Verwaltungsakt, Widerspruchsmöglichkeit und genauer Erklärung, warum die bisherige EGV nun plötzlich unzumutbar geworden sein soll).
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#49

Beitrag von Breymja »

Daher also lieber kurz, damit die begründen müssen als vielleicht lang und damit schon die Begründungen, warum nicht, geliefert zu haben - vielleicht lassen sie es dann einfach sein? Hm .. Auf die Beschwerde will ich aber nicht verzichten.
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Günter
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#50

Beitrag von Günter »

Schade um die Nerven. Auf die Beschwerde passiert eh nix, aber du gibst dem die Befriedigung dich aus dem Gleichgewicht gebracht zu haben.

Wenn du kurz und bündig sagst ihr könnt mich lieb haben, zeigst du Stärke. Das wirkt.
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