EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
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Günter
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#201

Beitrag von Günter »

Bei den Einladungen den Antrag auf Fahrkostenerstattung nicht vergessen. Das gibt sich dann meist mit den Dauereinladungen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#202

Beitrag von Breymja »

Hab ich gemacht. Auch Bewerbungskosten, da hat sie aber durchblicken lassen, dass sie die ohne EGV auch für VVs ablehnen wird. :schwein:

Dafür will sie jetzt übrigens die Bewerbungsschreiben sehen - und ich hab immer noch Angst, dass die negativ ausgelegt werden könnten. Was mach ich da?
Olivia
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#203

Beitrag von Olivia »

:ironiea: Feststellungsklage am Sozialgericht einreichen, dass gegen die standardmässigen Bewerbungsschreiben seitens des Jobcenters nichts eingewendet wird?
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marsupilami
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#204

Beitrag von marsupilami »

Bewerbungskosten ablehnen darf sie gerne tun, ich würd' sie in's offene Messer laufen lassen.
Also Widerspruch und notfalls Klage.
Egal ob mit oder ohne EGV.
Die Regelung zu Übernahme von Bewerbungskosten ist insoweit problematisch, als die Übernahme von Kosten für schriftliche Bewerbungen von einem vorherigen Antrag abhängig gemacht wird („ ... sofern Sie diese zuvor beantragt haben“).
Die Übernahme von Bewerbungskosten nach § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 44 SGB III steht im Ermessen der Behörde. Wenn von einem Leistungsbezieher in erheblichem Umfang kostenträchtige Bewerbungen verlangt werden, ist aber eine Kostenerstattungsregelung erforderlich (vgl. Eicher, SGB II, 3. Auflage 2013, § 15 Rn. 52; Schlegel in Juris-Praxiskommentar, 2015, § 15 Rn. 94 SGB II). Das Fehlen einer Kostenregelung für Online-Bewerbungen und telefonische Bewerbungen ist nicht zu beanstanden, weil hierfür allenfalls geringe Kosten anfallen. Die Kosten für Einschreiben sind angesichts der geringen Verlustquote der Post schon nicht angemessen und deshalb nicht zu übernehmen.
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... eSupport=1

Nachtrag: SB schickt VV. Du sollst Dich innerhalb von 3 Tagen bewerben.
Bewerbungskosten sind aber im Vorfeld zu beantragen.
Du schickst Antrag auf Bewerbungskosten.
Wie lange braucht SB, um Antrag zu bearbeiten und zu genehmigen?

Es bestehen also erhebliche Zweifel, ob das von der Zeitschiene her realistisch ist.


https://www.hartz4-und-bsg-infos.de/ein ... -und-even/


Beide Links sind abgekupfert aus diesem Thread:
https://www.elo-forum.org/reise-fahrt-b ... g-alg.html


Nicht zu vergessen den https://www.buzer.de/gesetz/3690/a51849.htm
Zuletzt geändert von marsupilami am Fr 10. Nov 2017, 11:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Olivia
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#205

Beitrag von Olivia »

Lässt sich die Frage der Übernahme von Bewerbungskosten gegebenenfalls ausgliedern aus den allgemeinen (und aktuell nicht stattfindenden) Verhandlungen zu einer EGV?
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#206

Beitrag von Breymja »

Für mich ist das aktuell ein riesiger Fall von Mist. Daher, wenn ihr das aufdröseln wollt, sehr gerne - aber ich sehe meine Existenz gerade an vielen verschiedenen Dingen hängen, die alle auf einmal und der selben Grundlage auf mich einprasseln, sodass ich selber aktuell keinen Überblick mehr habe. Ich halte mich an das, was die Obrigkeit des Forums befiehlt *g*

Ich traue mich jetzt die Bewerbungsschreiben einzureichen. Das einzige was ich selber kritikwürdig finde, ist der Hinweis auf die Selbstständigkeit und das Wort Betriebsrat. Wenn ein Unternehmen aber wegen Betriebsrat ablehnen würde, hätte es wohl andere Probleme am Hals. Und die Selbstständigkeit entspricht der Wahrheit. Andererseits ist die SB vielleicht jetzt eher geneigt, überzureagieren und gleich zehn Mal eine Vollsanktionierung auszusprechen, weil ich die EGV nicht unterschrieben habe und sie mir ja deutlich gemacht hat, was sie davon hält - sie mich nicht mehr betreuen kann. Es sind halt 50 € Erstattung und tatsächliche Kosten von mindestens 20 € angefallen. Ich hab da leider wieder echt viel in den Antrag geschrieben, und vermute, dass ihr mir wieder alles wegstreichen wollt, da das wohl auch sinnvoll ist, hier mein Antrag:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie im heutigen Termin besprochen erhalten Sie im Anhang meinen Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten, die zugehörigen Anschreiben sowie zwei bisher erhaltene Rückmeldungen. Für die angegebene Pizzeria kann ich mein Bewerbungsanschreiben leider nicht mehr finden, da die Speicherung im Textverarbeitungsprogramm anscheinend fehlschlug. Ihnen liegt aber der Rückmeldungsbogen für diese Bewerbung vor. Soweit dies nicht ausreichend ist, streichen Sie die Bewerbung bitte aus dem Antrag.

Ich weise vorsorglich darauf hin, dass bisher keine Aufklärung über die Möglichkeit der Beantragung von Leistungen aus dem Vermittlungsbudget hinsichtlich Bewerbungen erfolgte. Es ist insbesondere keine Belehrung erfolgt, dass dieser Antrag im Voraus gestellt werden müsste. Eine solche Regelung findet sich auch in der mir vorgeschlagenen, aber abgelehnten EGV an keiner Stelle, sondern erst im heute ausgehändigten Antragsformular. Sofern für die Zukunft ein Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten im Voraus zu stellen ist, beantrage ich diese Erstattung bereits jetzt – bitte teilen Sie mir außerdem mit, wie ich die Bewerbungsbemühungen zum bereits gestellten Antrag dann im Nachhinein nachweisen kann – es ist schlicht unmöglich noch zu schreibende Bewerbungen bereits im vorher zu stellenden Antrag anzugeben.

Hinsichtlich der heute im Termin seitens der Sachbearbeiterin getätigten Äußerung, eine Erstattung von Bewerbungskosten sei ohne EGV vermutlich nicht möglich, weise ich darauf hin, dass das Vermittlungsbudget laut meiner Recherche nicht an eine EGV gebunden ist, diese lediglich einzuhaltende Richtlinien konkretisieren kann. Es besteht zwar dennoch kein Rechtsanspruch auf diese Leistung, allerdings handelt es sich um eine Ermessensausübung in der Entscheidung.

Hinsichtlich des Ermessens weise ich darauf hin, dass 10 Vermittlungsvorschläge in einem Monat eine teure, nicht vom Regelsatz umfasste Angelegenheit sind, die Sie üblicherweise mit 50 € pauschal erstatten würden. Inwiefern ein ALG II Bezieher sich diesen Betrag, der angesichts der hohen Kosten für Porto, Tinte und Papier sowie eventuellen Bewerbungsmappen keineswegs überhöht ist, ohne Zuschuss aus dem Vermittlungsbudget leisten können soll erscheint mir fraglich, da dieser Betrag bereits 12 % des Regelsatzes darstellt. Ein Nichtbewerben ist bei Vermittlungsvorschlägen mit Rechtsfolgenbelehrung aber ebenfalls nicht zulässig - dies dürfte das mögliche Ermessen aus meiner Sicht deutlich einschränken.

Insbesondere eine Beschränkung der Bewerbungskostenübernahme auf einen unrealistischen Wert wie beispielsweise 100 € jährlich in der mir vorgeschlagenen EGV erscheint mir unangemessen. Bei 10 Vermittlungsvorschlägen respektive (eventuell zusätzlichen) 10 Bewerbungsbemühungen pro Monat wäre dieser Betrag nach spätestens zwei Monaten völlig aufgebraucht. Dies stellt keine angemessene Förderung des Arbeitssuchenden dar.
Würde mich freuen, wenn mir hier jemand wieder eine kurze alternative aufzeigt. Ihr kennt mich ja mittlerweile, ich kann von selber kaum anders als so einen Riesenmist zu veranstalten :(
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marsupilami
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#207

Beitrag von marsupilami »

Breymja hat geschrieben: Fr 10. Nov 2017, 12:07 Sehr geehrte Damen und Herren,
wie im heutigen Termin besprochen erhalten Sie im Anhang meinen Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten.
Die zugehörigen Anschreiben sowie bisher erhaltene Rückmeldungen anbei.
Mehr würde ich da nicht schreiben.

Das ist kein Riesenmist, das behälst Du Dir schön abgespeichert für den Zeitpunkt, wo SB queruliert.

Es ist eben nur einfach ein Antrag und sowas sollte man/vrau kurz und knackig halten. Ausführliche Erklärungen kommen evtl. später.
Außerdem: für diese bestimmte Behörde ist es besonders sinnvoll, Anträge kurz zu halten, weil .... ähhhh ... die weiteren Ausführungen könnten schädlich für's Forum sein, deshalb lass ich das lieber.

Das ist ganz einfach wie beim Freistoß beim Fußball: Du legst vor, der Gegner reagiert und der SG-Schiri entscheidet.
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#208

Beitrag von Breymja »

Okay - auch keinen Hinweis auf das fehlende Anschreiben zur Pizzeria? Nicht dass sie dann hier noch mit dem Mitwirkungspragraphen kommen ...
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marsupilami
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#209

Beitrag von marsupilami »

1) Nein.

2) Das behandeln "wir" wenn es soweit ist!
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#210

Beitrag von Breymja »

Okay - dann kann ich das Anschreiben aber auch eigentlich ganz weglassen und mir das Blatt Papier sparen? Sie hat mir ja diesen Antragsvordruck gegeben?
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marsupilami
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#211

Beitrag von marsupilami »

Dann nimm den.
Kopier Dir den aber vorher, damit Du für die nächsten Bewerbungen gleich wieder ein Formular hast.
Oder schreib drauf, dass Du neue solche Formulare brauchst, und sie Dir welche schicken soll.

Und wie immer: irgendwie nachweisbar abschicken, abgeben, einwerfen, ...
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#212

Beitrag von Breymja »

Jupp, geht heute per Einschreiben raus, kostet dann halt wieder 4 Euro wegen der Menge an Papier. Wirklich "Gewinn" macht man da irgendwie nicht, mit den Anträgen.
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#213

Beitrag von Breymja »

So, ich habe heute tatsächlich einen Brief von einer Firma bekommen, die gerne ein Bewerbungsgespräch mit mir führen möchte.
Ich solle mich telefonisch bei einer Telefonnummer melden.

Was mache ich jetzt?

Außerdem habe ich einen neuen Termin mit einer neuen SB am 7. Dezember bekommen (ich glaube ich beantrage Ortsabwesenheit über Weihnachten, ich will net alle drei Wochen da antanzen um die Zeit!)

Und ich hab neue VVs bekommen - ohne RFB. oO
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#214

Beitrag von Koelsch »

OA kannst Du beantragen. Muss man dann mal sehn, ob JC den Termin verschiebt.

Brief von Firma, ruf doch da an (gerne mit unterdrückter Rufbummer) und erkundige Dich mal. Wer weiß, vielleicht ist es ja der Traumjob. Wichtig Datum und Name des Ansprechpartners notieren, und wenn der Dich sehn will, gleich fragen, ob er die Fahrtkosten zur Vorstellung übernimmt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#215

Beitrag von Breymja »

Hallo,
also auf den VV ohne RFB brauche ich mich wie üblich nicht bewerben, oder?
Den Termin will ich wahrnehmen, weil die neue SB ja hoffentlich mal sagt, was sie jetzt macht - aber über die Weihnachtszeit möchte ich meine Ruhe.

Ich hätte der Firma jetzt freundlich zurückgeschrieben, dass ich kein Telefon habe und daher um einen persönlichen Termin mit Fahrtkostenerstattung bitte. Anrufen könnte ich auch, wenn ich herausfinde, wie ich die Nummer unterdrücke. Ich hab in meinem Leben aber nur ein Bewerbungsgespräch geführt und das hat zur Einstellung geführt - daher da fehlt es mir an Erfahrung für ein positives / false-positives Gespräch völlig.
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Koelsch
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#216

Beitrag von Koelsch »

Auf VV ohne RFB muss man sich nicht bewerben
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#217

Beitrag von Breymja »

Worauf muss ich in einem Bewerbungsgespräch aufpassen - was darf ich nicht sagen, was muss ich sagen?
Ich vermute, das soll am Telefon geführt werden - die Firma ist irgendwo in Niedersachsen, ich bin in einem völlig anderen Bundesland.
Es ist soweit ich sehe keine ZAF, sondern Gebäudereinigung. Ich denke daher dass der Anruf dann schon das Gespräch sein soll.
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#218

Beitrag von Breymja »

Und was sage ich, wenn sie meine Nummer will? Ich kann mit *31# vorne an der Nummer meine Nummer unterdrücken.
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marsupilami
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#219

Beitrag von marsupilami »

Schau halt im Netz, was die "goes" und "goes not" beim Bewerbungsgespräch sind.

Da ich nicht weiß, ob Büro- (dann evtl. Krawatte) oder Werkstatt-Job (dann ist die Krawatte kein Muß) halt eben allgemein:
Vorher über die Branche allgemein und über die Firma im Besonderen informieren, was das Netz halt so hergibt.
Es finden sich sicher auch allgemeine Infos zu der Tätigkeit - was da so dazu gehört zu dem Job.
Wenn Du das weißt, kannst Du zu entsprechenden Ausführungen dann wissend mit dem Kopp nicken bzw. nachfragen.

Zu Termin:
statt speckigem Hemdkragen sauberes Taschentuch.
Keine schwarzen Fingernägel (außer Du hättest unterwegs am Auto schrauben müssen um hinzukommen) dafür aber saubere Schuhe.
Ansonsten das Übliche: Guten Tag, Danke Ja (zu Kaffee, Tee, Wasser) Danke Nein (zu Schnaps und Bier).
Fragen nach politischer Einstellung, Familienplanung, ... können abgeblockt werden.
Fragen nach und zur Gesundheit auch, sofern sie nicht job-relevant sind.
Also Lagerarbeiter sollte sich dazu bekennen, ob er mehr als 'ne Kiste Bier (vom Gewicht her) tragen darf oder nicht.
Als Bürohengst brauchst das nicht, weil das nicht unbedingt zu Deinem Aufgabenspektrum gehört.
Das gleiche gilt für längere Aufenthalte unter strenger (7/24) staatsgewaltlicher Aufsicht.

Auch selber einen kleinen Fragenkatalog erarbeiten.
Z.B. Gibt es einen Betriebsrat? :unschuld:
Wenn's 'ne Zeitbude ist: wie wird das in dem Betrieb mit dem Zeitkontingent gehandhabt?
Du wirst im Netz sowohl "normale" Fragen-Kataloge finden als auch Negativ-Fragen, die man fragen kann, wo dann aber eine Anstellung höchst unwahrscheinlich wird.

Du kannst Dir selbstverständlich Notizen machen zu dem, was da von AG-Seite aus ausgeführt wird.

Wird schon schiefgehen.
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Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#220

Beitrag von Breymja »

Reinigungshelfer.

Das Bewerbungsgespräch findet soweit ich das sehe am Telefon statt. Logischerweise möchte ich den Job nicht haben - vor allem nicht in Niedersachsen.

Ich werde mir ganz sicher fürs Bewerbungsgespräch auch keine Klamotten kaufen - ich bin ein "Jogginghosentyp" und in unserer Branche ist das auch völlig problemlos machbar, da wird kein Wert auf sowas gelegt - insbesondere da ich kaum Außenkontakt als Bürokratiefuzzi habe. Ich will es bequem haben. Ich bin auch in meinem IT-Job mit Jogginghose rumgelaufen, wie viele andere auch. Es hat schon seinen Grund, warum ich nichts direkt kaufmännisches gemacht habe. Wer Menschen nach Äußerlichkeiten beurteilt, ist für mich sowieso sofort unten durch. Wenn ich überhaupt noch eine Jeans habe, ist das ein Wunder. Und für meine kurzen Hosen ist es zu kalt. JobCenter darf das ansonsten ja gerne bezahlen, sind ja "Bewerbungskosten". Was ich mir aber an Kleidung privat kaufe, ist meine Sache. Oder bin ich neuerdings verpflichtet von dem bisschen Geld für Kleidung von staatlicher Stelle als "gesellschaftstauglich" verordnete Kleidung zu kaufen?

Übrigens: Die einzigen Schuhe die ich habe sind Vans von vor zwei Jahren, wo die Sohle durchgelaufen ist - ich lege auf sowas kein Wert, nur dadurch kann ich mit dem wenigen Geld auch halbwegs ordentlich leben. Irgendwo müssen Abstriche gemacht werden. Ich hab keine extra Winterschuhe oder sowas. Warum auch? Interessiert mich nicht. Hemden dürfte ich irgendwo ein paar haben. Eine Jacke für alle Wetterlagen, ne Bärenmütze und fünf T-Shirts, das wars :D Mehr gibt's in meinem Schrank nicht.

Mir gings jetzt mehr darum, was ich sanktionsmäßig vermeiden sollte, zu tun und was zwangsweise notwendig ist, damit keine Eintritt. Es handelt sich für mich nicht um ein normales Bewerbungsgespräch. Was man im allgemeinen fragt und das man freundlich ist, ist ja gesunder Menschenverstand. Ich bin in meinem bisherigen Bewerbungsgespräch aber halt auch in der Lage gewesen und es war erwartet ehrliche Meinung zu äußern. Ich habe außerdem keine Ahnung was mich jemand für eine Helferstelle in der Reinigung fragen könnte. Ich bewerbe mich ja nicht auf einen IT-Job wo ich weiß welche Fähigkeiten ich habe, welche gefordert sind, was das Unternehmen will und allgemeine Wissensfragen beantworten kann.

Ich habe null Ahnung von Reinigung. Ich wisch alle paar Wochen mal meine Wohnung durch, wenns nötig ist, sonst wird maximal gesaugt und Küche und Bad geputzt, das wars.
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#221

Beitrag von Breymja »

Okay, die Nummer die ich anrufen soll, ist eine Handynummer. Das ist mir zu teuer - muss ich das machen? Ich habe (übrigens tatsächlich) keine Flat.

Ich beabsichtige folgendes zurückzuschreiben:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Einladung zu einem Bewerbungsgespräch.

Sie hatten mich in Ihrem Schreiben gebeten, XXX telefonisch zu kontaktieren.
Ich besitze leider kein Telefon, sodass mir ein Anruf selbst nicht möglich ist. Aufgrund der hohen Kosten die beim Anruf in das Mobilfunknetz anfallen, konnte ich auch niemanden überzeugen, mir dessen Telefon für ein solches Telefonat zu leihen. Aufgrund meiner Einkommenssituation bin ich leider schlicht nicht in der Lage, derartige Kosten zu tragen. Vielleicht haben Sie ja auch eine normale Festnetznummer, die von normalen Telefontarifen als Flatrate umfasst ist?

Ansonsten würde Sie daher bitten, mir einen Termin zur persönlichen Vorstellung zuzusenden. Bitte teilen Sie mir hier auch mit, ob Sie die Fahrtkosten gemäß §670 BGB übernehmen, andernfalls müsste ich zuvor einen Antrag auf Fahrtkostenerstattung beim JobCenter stellen.
"

Gibt's da Einwände, bzw. geht das gar nicht?
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#222

Beitrag von Koelsch »

Der Preis ist ein Argument, ich würde ohne Flat auch kein Bewerbungsgespräch per Handy führen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#223

Beitrag von Günter »

Wenn sich eine Firma meldet, muss man nicht reagieren.

Wenn jetzt eine VV mit Rfb vom JC nachkommt, dann würde ich die zurücksenden mit dem Vermerk, die Firma verlangt einen Rückruf auf einer kostenpflichtigen Handy Nummer. Das ist in meinen Augen höchst unseriös, zumal derzeit ständig vor kostenintensiven Ping-Anrufen gewarnt wird. Ich bewerbe mich gerne per Brief oder E-Mail oder persönlich, aber nicht telefonisch. Vor der Bewerbung muss aber zwingend eine Erklärung der Übernahme der Kosten durch sie oder die Firma erfolgen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#224

Beitrag von Breymja »

Das ist eine Rückmeldung von einem VV mit RFB, auf den ich mich beworben habe - ich glaube nicht, dass das dann auch zutrifft?
(Daher ich habe meine Bewerbung da hin geschickt und dann kam von denen diese Aufforderung - weil die Bewerbung wohl toll war. oO)
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marsupilami
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert

#225

Beitrag von marsupilami »

Das Schreiben aus #221 kann so raus.
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