EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Geht sowas:
"Ich bin auch gerne bereit zum Schicht- und Frühdienst, den Sie in Ihrer Stellenbeschreibung erwähnt haben. Leider habe ich kein Fahrzeug zur Verfügung, sodass ich auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen wäre. Für einen Arbeitsbeginn um 4:30 Uhr wäre daher die Stellung einer Fahrgemeinschaft oder eines Fahrzeugs vonnöten, da die öffentlichen Verkehrsmittel zu diesem Zeitpunkt leider noch nicht fahren."
"Ich bin auch gerne bereit zum Schicht- und Frühdienst, den Sie in Ihrer Stellenbeschreibung erwähnt haben. Leider habe ich kein Fahrzeug zur Verfügung, sodass ich auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen wäre. Für einen Arbeitsbeginn um 4:30 Uhr wäre daher die Stellung einer Fahrgemeinschaft oder eines Fahrzeugs vonnöten, da die öffentlichen Verkehrsmittel zu diesem Zeitpunkt leider noch nicht fahren."
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Nee. Stelle als Putze entspricht nicht meinen Vorstellungen.
Und Gebäudereiniger ist ein Lehrberuf. https://www.ausbildung.de/berufe/gebaeudereiniger/
Ich bewerbe mich auf die Stelle als Putzhilfe??? Meine fehlende Berufserfahrung in diesem Lehrberuf werden sie sicherlich durch eine entsprechende Schulung und Anlernzeit ausgleichen.
Und Gebäudereiniger ist ein Lehrberuf. https://www.ausbildung.de/berufe/gebaeudereiniger/
Ich bewerbe mich auf die Stelle als Putzhilfe??? Meine fehlende Berufserfahrung in diesem Lehrberuf werden sie sicherlich durch eine entsprechende Schulung und Anlernzeit ausgleichen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Ich hab tatsächlich kein Problem mit dem Putzen. Den Minijob, den ich haben will ist den Gebäudekomplex, in dem ich Wohne zu reinigen. Das wäre eine super Zuverdienstmöglichkeit, ich sorge selbst für mehr Sauberkeit und hätte etwas mehr Ruhe - und muss nirgends hinfahren, das wäre toll.
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Geht sowas:
"Ich bin zuversichtlich, die geforderte physische Belastbarkeit zu besitzen. Hinsichtlich der psychischen Belastbarkeit bin ich mir aufgrund vorangegangener Episoden psychischer Erkrankungen leider nicht sicher, ich möchte es aber dennoch gerne versuchen."?
"Ich bin zuversichtlich, die geforderte physische Belastbarkeit zu besitzen. Hinsichtlich der psychischen Belastbarkeit bin ich mir aufgrund vorangegangener Episoden psychischer Erkrankungen leider nicht sicher, ich möchte es aber dennoch gerne versuchen."?
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Was denken die anderen Mitbewohner?
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Wie meinst du das? Ich hab halt zwei Konkurrenten älteren Semesters. Was sollen die konkret denken?
Noch so ein toller VV:
Bewerben Sie sich bitte telefonisch. Ansprechpartner ist Herr Personal.
Ich soll mich auch bei Amazon bewerben - da stehen die Termine wo man sich vorstellen kann, gleich mit drin.
Noch so ein toller VV:
Bewerben Sie sich bitte telefonisch. Ansprechpartner ist Herr Personal.
Ich soll mich auch bei Amazon bewerben - da stehen die Termine wo man sich vorstellen kann, gleich mit drin.
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Okay, eine Einladung kam heute auch noch ins Haus. Da soll ich Bewerbungsunterlagen mitbringen. Bin ich dazu verpflichtet? Ich habe die Bewerbungen jetzt alle fertig, verpackt, gehen am Donnerstag zur Post. Ich habe diese Rückmeldescheine ausgefüllt und nehme die mit. Gehen meine Bewerbungsunterlagen die irgendwas an? Doch nur dann, um die Bewerbung nachzuweisen, wenn ich gerade keine anderen Nachweismöglichkeiten habe, oder? Ansonsten hab ich eventuell die Vollsanktion schon an diesem Tag, wenn ihr die Bewerbungen nicht passen.
Total lustig, wie ich meinen geregelten Ablauf hatte, in dem ich mit allem klar kam und jetzt einfach mal drüber gerollt wird. Das freut den behandelnden Arzt. Der rettet mich vor einer bereits ausgesprochenen Sanktion aber auch nicht mehr. Die Kriegskasse schafft nur einen Monat und ob die Bewilligung überhaupt problemlos verlängert wird, weiß ich auch erst in den nächsten Wochen, wenn sie die Kontoauszüge haben. Vielleicht wird dann noch an meinen eBay Verkäufen rumgenörgelt oder sie haben meinen Ursprungsantrag nicht mehr in dem mein Vermögen aufgelistet war.
Total lustig, wie ich meinen geregelten Ablauf hatte, in dem ich mit allem klar kam und jetzt einfach mal drüber gerollt wird. Das freut den behandelnden Arzt. Der rettet mich vor einer bereits ausgesprochenen Sanktion aber auch nicht mehr. Die Kriegskasse schafft nur einen Monat und ob die Bewilligung überhaupt problemlos verlängert wird, weiß ich auch erst in den nächsten Wochen, wenn sie die Kontoauszüge haben. Vielleicht wird dann noch an meinen eBay Verkäufen rumgenörgelt oder sie haben meinen Ursprungsantrag nicht mehr in dem mein Vermögen aufgelistet war.
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Die wollen halt schauen, ob das auch alles "nett normgerecht" ist oder ob man vielleicht die Chance hat, Dich in eines der ach so beliebten Bewerbungstrainings zu packen ....... und so eine Zeit lang aus der Statistik zu entfernen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Bin ich dazu verpflichtet, ja oder nein? Meine zukünftigen Gespräche werden sich rein auf meine Verpflichtungen beziehen und der Smalltalk fällt auch weg. I mog nimmer.
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Ja, ergibt sich im Zweifel aus § 60 SGB I
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Geben die Bewerbungen da Probleme?
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Warum sollte sie? Sind doch ordentliche Bewerbungen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Naja, sie wird doch sicherlich fragen: "Ist das ihr Ernst?" oder sowas.
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Nerven bewahren, du bist verpflichtet auch in der Berwerbung die Wahrheit zu sagen, sonst droht Ungemach, siehe hier
Olivia hat geschrieben: ↑So 29. Okt 2017, 09:43 Richtig, eine Falschdarstellung in der Bewerbung unter Weglassung von Tatsachen in der Bewerbung wäre Eingehungsbetrug. Eine solche Bewerbung könnte später einen fristlosen Kündigungsgrund darstellen. Und das wiederum wäre ein Grund, dass das Jobcenter sozialwidriges Verhalten feststellt, mit den entsprechenden Rechtsfolgen.
In der Bewerbung muss klar drinstehen, dass bei einer Zusage die Tätigkeit nicht mit der momentan ausgeübten Vollzeitselbständigkeit vereinbar ist und daher eine Arbeitszusage erst einmal zu einer Reihe von zu lösenden Grundsatzfragen im Zusammenhang mit der Bestandsselbständigkeit führt.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Also ist: Es gibt zu dem Zeitpunkt keine öffentlichen Verkehrsmittel und ich hatte mal eine psychische Episode mit schlechter Verfassung okay - da nunmal exakt der Wahrheit entsprechend? Ich hab für jede Bewerbung ein bisschen Bezug auf die Stellenanforderungen genommen. Aber nie etwas abgelehnt, eben gesagt: Ich möchte es dennoch unbedingt versuchen.
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Dann kann man dir auch nicht an den (nicht vorhandenen) Wagen fahren
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Super, dann ist erstmal alles durch. Hoffentlich klappt der WBA problemlos und alles läuft irgendwie. Ich melde mich dann wieder.
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Nehme wenn möglich einen Beistand mit zum besagten Termin im Jobcenter.
Beistand muss zugelassen werden Paragraph 13 SGB X.
Beistand muss zugelassen werden Paragraph 13 SGB X.
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
So, die Geschäftsführerin der ZAF selbst hat sich zu einer Antwort auf mein Schreiben herabgelassen.
Zum einen ist ein unaufgeforderter Brief in meinem Postfach GRUNDSÄTZLICH Werbung - vor allem mit diesem Inhalt.
Und zum anderen: Einen Wunsch - zur Kenntnis nehmen?
Das war eine verdammte Aufforderung, die zu erfüllen ist.
Zum einen ist ein unaufgeforderter Brief in meinem Postfach GRUNDSÄTZLICH Werbung - vor allem mit diesem Inhalt.
Und zum anderen: Einen Wunsch - zur Kenntnis nehmen?
Das war eine verdammte Aufforderung, die zu erfüllen ist.
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Ich kann leider wegen "Kontingent" erfüllt, keine weiteren Dateianhänge mehr hochladen.
Daher hier: https://ibb.co/c0ikyG
(Vielleicht kanns ein Mod ja einfügen - bei mir geht's nicht.)
Heute wieder 4 VVs - ich kann mir die schriftlichen Bewerbungen bald nicht mehr leisten.
Daher hier: https://ibb.co/c0ikyG
(Vielleicht kanns ein Mod ja einfügen - bei mir geht's nicht.)
Heute wieder 4 VVs - ich kann mir die schriftlichen Bewerbungen bald nicht mehr leisten.
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
War nun gerade da. Sie versteht nicht warum der Brief völlig anders ist als unser erzwungenes Gespräch. Sie gibt mich an einen anderen SB ab. Die ZAF hat direkt nach meinem Schreiben auf Ihren Brief geantwortet, dass ich mich nicht beworben habe. Über meine tatsächliche Bewerbung wurde keine Rückmeldung gegeben. SB und ZAF verstehen diesen Privatbrief als Bewerbungsaufforderung, ich habe meinen Punkt klargemacht. Sanktionsanhörung gab's soweit keine. Der neue SB soll sich nun mit mir rumschlagen, sie meint er würde eine Fortschreibung machen. Der steht aber noch nicht fest, mich mag wohl keiner haben.
Als Veränderung wurde wieder angegeben, dass die Akte ja falsch läge. Ich habe erklärt, dass ich dafür nichts kann. Hilfsweise wurde dann die zu geringe Einnahmensteigerung angebracht. Dazu habe ich meine Sicht geäussert. Am Ende war sie froh, dass ich weg war. Sie wollte mich nicht mal mehr den Antrag vor Ort ausfüllen lassen.
Hoffentlich klappt der WBA und es wird nicht auf meinen ebay Verkäufen rumgeritten. Hatte in dem Zeitpunkt mein Handy verkauft, entsprechend hohe Einnahme war drin.
Als Veränderung wurde wieder angegeben, dass die Akte ja falsch läge. Ich habe erklärt, dass ich dafür nichts kann. Hilfsweise wurde dann die zu geringe Einnahmensteigerung angebracht. Dazu habe ich meine Sicht geäussert. Am Ende war sie froh, dass ich weg war. Sie wollte mich nicht mal mehr den Antrag vor Ort ausfüllen lassen.
Hoffentlich klappt der WBA und es wird nicht auf meinen ebay Verkäufen rumgeritten. Hatte in dem Zeitpunkt mein Handy verkauft, entsprechend hohe Einnahme war drin.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35660
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Vielleicht hast Du ja Glück beim neuen SB
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: EGV die Zielsetzung "Selbstständigkeit" zu "Vollzeitbeschäftigung" ändert
Da der Teamleiter offensichtlich was gegen mich hat und die Zuweisung ja durch diesen erfolgt, ist das wohl eher zu verneinen.
Die erste SB hatte ich sowieso nur zwei Wochen, dann hatte ich eine Vertretung, die der Meinung war, eine EGV wäre nicht benötigt und das alles super locker sah - dann hatte ich 6 Monate Ruhe, dann kam eine neue SB, die eine EGV wollte, worauf ich auf das "ich bräuchte ja keine" verwiesen und die EGV auseinandergenommen habe - wieder 6 Monate Ruhe ohne jede Rückmeldung. Dann kam die jetzige SB, die gerne im 3 Wochen Takt einlädt, ich war auch immer schön brav da und kooperativ. Aber irgendwo geht's mir dann einfach zu weit. Wenn Sie meine Argumentation nicht verstehen will, muss sie mich eben mit Ihren Mitteln zwingen und ich sehen, was ich dagegen tun kann. Aber ich hoffe, dass es (abgesehen von Bewerbungen, bei denen die Meinungsfreiheit wohl aufgehoben ist) noch nicht notwendig ist, eine bestimmte Meinung zu vertreten.
Mal sehen wie es weiter geht, ich halte euch wie immer auf dem Laufenden.
Die erste SB hatte ich sowieso nur zwei Wochen, dann hatte ich eine Vertretung, die der Meinung war, eine EGV wäre nicht benötigt und das alles super locker sah - dann hatte ich 6 Monate Ruhe, dann kam eine neue SB, die eine EGV wollte, worauf ich auf das "ich bräuchte ja keine" verwiesen und die EGV auseinandergenommen habe - wieder 6 Monate Ruhe ohne jede Rückmeldung. Dann kam die jetzige SB, die gerne im 3 Wochen Takt einlädt, ich war auch immer schön brav da und kooperativ. Aber irgendwo geht's mir dann einfach zu weit. Wenn Sie meine Argumentation nicht verstehen will, muss sie mich eben mit Ihren Mitteln zwingen und ich sehen, was ich dagegen tun kann. Aber ich hoffe, dass es (abgesehen von Bewerbungen, bei denen die Meinungsfreiheit wohl aufgehoben ist) noch nicht notwendig ist, eine bestimmte Meinung zu vertreten.
Mal sehen wie es weiter geht, ich halte euch wie immer auf dem Laufenden.