Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#51

Beitrag von Breymja »

Günter, Olivia, Marsupilami? Lieber mein zweiter Vorschlag, oder den ersten von Marsupilami?
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Günter
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#52

Beitrag von Günter »

Richtig, bevor eine zweite Sanktion verhängt werden kann, musst du zwingend über die Folgen deiner Handlungen belehrt werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#53

Beitrag von Günter »

Ja, der zweite ist schön.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#54

Beitrag von Breymja »

Okay, geht dann am 30. November raus - bzw. sobald das Geld da ist.

Jetzt noch eine Frage, wie soll ich mich verhalten beim JobCenter-Termin am 7.12. wenn dazu Fragen gestellt werden? Aussage verweigern?
Ich könnte diesmal meine Mutter (wir wollen danach zum Christkindlesmarkt gehen) als Beistand mitnehmen - aber ich glaube nicht, dass die die Schnauze halten kann und andererseits ist die auch mehr AfD eingestellt ... (Ja, ich hab zwei AfD Wähler als Eltern ...)
Zuletzt geändert von Breymja am Fr 24. Nov 2017, 16:31, insgesamt 1-mal geändert.
Olivia
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#55

Beitrag von Olivia »

Der zweite Vorschlag ist passend und richtig, nimm den.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#56

Beitrag von Breymja »

Okay! Vielen Dank wiedermal. Hoffen wir dass es gut ausgeht und mir da nicht auch noch die blöde EGV angedreht wird.
Olivia
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#57

Beitrag von Olivia »

Breymja hat geschrieben: Fr 24. Nov 2017, 16:30 Jetzt noch eine Frage, wie soll ich mich verhalten beim JobCenter-Termin am 7.12. wenn dazu Fragen gestellt werden? Aussage verweigern?
Eine Mindestmitwirkung ist erforderlich, damit einem das nicht als Nichterscheinen ausgelegt wird.
ich könnte diesmal meine Mutter (wir wollen danach zum Christkindlesmarkt gehen) als Beistand mitnehmen
Gute Idee, warum nicht.
aber ich glaube nicht, dass die die Schnauze halten kann und andererseits ist die auch mehr AfD eingestellt ... (Ja, ich hab zwei AfD Wähler als Eltern ...)
Zusammen mit der SB sind es dann schon drei AFD-Wähler. Alles, was ein Beistand sagt und dem nicht umgehend widersprochen wird, gilt als vom Leistungsberechtigten gesagt.
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marsupilami
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#58

Beitrag von marsupilami »

Kleine Änderung an der 2. Fassung - ich markiere und kommentiere die Änderungen von mir jetzt nicht einzeln.
Einfach lesen und vergleichen.
Mein persönlicher Vorschlag wäre gewesen:
"Sehr geehrte Frau XXX,
ich bin über die mir zugesendeten Anhörungen ziemlich schockiert.

Ich kann in meinen Bewerbungsanschreiben keinerlei Inhalte erkennen, die einer „Nichtbewerbung“ gleichkämen – diesen Begriff musste ich erst mal recherchieren. Die Bewerbungen wurden nach bestem Wissen, Können und Gewissen in eloquentem, rechtschreibfehlerfreiem Deutsch verfasst. Alle getätigten Äußerungen sind wahrheitsgemäß. Die Anschreiben sind detailliert, gehen auf auf meine Stärken und Schwächen ein und sind an der Stellenausschreibung orientiert. Der zugehörige Lebenslauf gibt darüber hinaus weiteren Aufschluss über meine Kenntnisse und Fähigkeiten. Bitte konkretisieren Sie daher, worauf sich Ihre Anhörung bezieht. Ich kann ansonsten mein Recht auf eine Anhörung nicht wahrnehmen, da ich schlicht nicht weiß, was genau mir vorgeworfen wird.

Dieser Brief ist daher auch nicht als meine Stellungnahme zur Anhörung zu werten, sondern als Rückfrage. Ich bitte daher um detaillierte Verdeutlichung des Vorwurfs und um eine Verlängerung der Anhörungsfrist, so dass ich mich gezielt zu den einzelnen von Ihnen benannten Mängeln äußern kann."
Die Länge von (Bewerbungs-)Anschreiben ist generell irrelevant. Es kommt auf die Qualität an.
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Muss das sein?
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#59

Beitrag von Breymja »

Alles klar, Marsupilami, übernehme ich dann so.
Dann nehme ich meine Mutter mit und versuche ihr beizubringen, dass sie die Klappe hält.

Mindestmitwirkung dürfte ja dadurch erfolgt sein, dass ich äußere, an meiner Selbstständigketi festhalten und die alte EGV weitermachen zu wollen. Zu der Sanktionssache will ich mich nicht äußern - das ist ein Rechtsstreit. Eine EGV schließe ich auch weiterhin nicht ab, bzw. wird mir eine vorgelegt, nehme ich sie wieder zur Prüfung mit. Drückt sie mir einen VA in die Hand oder sagt, es kommt einer, sage ich nichts - damit sie im Bestfall den alten Bescheid nicht kündigt - dann hat sich das dank LSG eh erledigt, sonst müsste argumentiert werden.

Das sollte ausreichend sein. Oder welche Art von Mindestmitwirkung wird erwartet?
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#60

Beitrag von Breymja »

Auf jeden Fall sollte ich auf das Tragen meines "Die Linke" T-Shirts zur Deeskalation verzichten, mh?
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marsupilami
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#61

Beitrag von marsupilami »

Breymja hat geschrieben: Fr 24. Nov 2017, 16:40 Alles klar, Marsupilami, übernehme ich dann so.
Dann nehme ich meine Mutter mit und versuche ihr beizubringen, dass sie die Klappe hält.
:ironiea: Ich :Daumen: dass Dir das gelingt.
Breymja hat geschrieben: Fr 24. Nov 2017, 16:40Mindestmitwirkung dürfte ja dadurch erfolgt sein, dass ich äußere, an meiner Selbstständigketi festhalten und die alte EGV weitermachen zu wollen.
Sehr gut.
Breymja hat geschrieben: Fr 24. Nov 2017, 16:40Zu der Sanktionssache will ich mich nicht äußern - das ist ein Rechtsstreit.
Zu der Sanktionssache will ich mich nicht äußern - da gehen die Meinungen zu weit auseinander. Noch ist es ja kein Rechtsstreit.
Breymja hat geschrieben: Fr 24. Nov 2017, 16:40Eine EGV schließe ich auch weiterhin nicht ab, bzw. wird mir eine vorgelegt, nehme ich sie wieder zur Prüfung mit.
Genau so!
Wir machen doch noch einen ALG-II-Fighter aus Dir!
Breymja hat geschrieben: Fr 24. Nov 2017, 16:40Drückt sie mir einen VA in die Hand oder sagt, es kommt einer, sage ich nichts - damit sie im Bestfall den alten Bescheid nicht kündigt - dann hat sich das dank LSG eh erledigt, sonst müsste argumentiert werden.
Wenig wahrscheinlich, der wird mit der Post kommen.
Breymja hat geschrieben: Fr 24. Nov 2017, 16:40Das sollte ausreichend sein. Oder welche Art von Mindestmitwirkung wird erwartet?
Mitwirkung ist erreicht, wenn Du den Termin wahrnimmst. Es steht nirgends geschrieben, dass Du auf Fragen antworten musst - das ist kein Verhör oder gar Gerichtsverhandlung.

Herr Frau SB möge bitte alle Wünsche, Vorstellungen, gar Forderungen schriftlich formulieren und per Post schicken.
Erst dann kannst Du Dich gezielt äußern. Mündliche Absprachen gelten nichts.


Nur Mut.
Das wird schon.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#62

Beitrag von Breymja »

Ich hab ja auch schon ein paar Leuten geholfen, bei einfachen Problemen oder gehe hin und wieder als Beistand mit. Selbst die kleinste Hilfe wirkt da manchmal Wunder. Keine Ahnung, wo man sich als zertifizierter ALG2-Fighter ausbilden lassen kann *g*

Mann, das wird jetzt wieder so eine Zeit mit dauerschwelliger Angst, was der SB als nächstes tut - der SB den ich noch nicht mal kenne.
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marsupilami
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#63

Beitrag von marsupilami »

:trost: :Daumen:
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Günter
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#64

Beitrag von Günter »

Erst mal zu Penny rausfinden was die von dir will, dann hast du immer noch genügend zeit wuschig zu werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#65

Beitrag von Breymja »

Ja mei, das ist Teil meiner Krankheit. Ich habe gerade solche Situationen abgebaut und die Stressoren, die ich hatte entfernt - das war ja auch Docs Wunsch damals, eine Therapie hielt er nicht für nötig. Hat dann ja auch irgendwie geklappt. Ist ja nicht so, als würde das JobCenter hier mal ein böses Wort sagen, es geht schließlich um die Existenz. Da kann ich deine innere Ruhe nur beneiden, ich hab sie nicht und bekomme da fiese Angst. Aber das muss so sein, das motiviert die gesellschaftlich gewünschten Tätigkeiten auszuüben - sagt jedenfalls die Regierung. Ich bin da dann ja mehr ein Einzelfall, wo Druck keine positiven Auswirkungen hat.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#66

Beitrag von Olivia »

Sollte eine Sanktion eintreten, kann das Bündnis Sanktionsfrei eine Überweisung mit dem Tafelparagraphen fertig machen, da es sich um eine gemeinnützige Organisation der Wohlfahrtspflege handelt, welche anrechnungsfreie Überweisungen an gekürzte Leistungsberechtigte tätigen darf.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#67

Beitrag von Breymja »

Du meinst die, denen ich jeden Monat 5 Euro für die Sanktionskasse überweise? *g*

Mal sehen. Wenn es wirklich nur eine einfache Sanktion (ohne Miete) Ist, komme ich mit Lebensmittelgutscheinen hin. Von meinem Zusatzverdienst kann ich die monatlichen Belastungen tragen. Und dass man auch mal für seine Ideen leiden muss, gehört eben dazu. Die Möglichkeit der Abmilderung auf 6 Wochen der Sanktion habe ich ja auch. Ich muss ja nur sagen, dass ich zukünftige Bewerbungen so formuliere, wie Sie das möchte, wenn sie es mir sagt. Daher den Sanktionsauslöser beseitige.

Diese Möglichkeiten lassen meinen Blutdruck aktuell auf akzeptablem Niveau verweilen.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#68

Beitrag von marsupilami »

Erstmal gehen wir davon aus, dass erst gar nicht zur Sanktion kommt.
Punkt.

Abgesehen davon ist WE.
Tut was Schönes, Liebes, .... und genießt es.

Sorgen müssen bis Montag warten.
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Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#69

Beitrag von Breymja »

Na das hoffe ich doch auch. So war es ja auch gedacht. SB will aber nicht mitmachen.
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Günter
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#70

Beitrag von Günter »

Es geht aber nicht um den Willen der SM-SB sondern um die Buchstaben des Gesetzes. Und da ist maximal eine 30% Sanktion möglich, aber auch an die glaube ich nicht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#71

Beitrag von Breymja »

Ich bin immer noch unter 25. Oder bekomme ich "fast 25" Boni?

Und im Gesetz steht ja irgendwie leider nicht exakt wie eine Bewerbung auszusehen hat. Ist ja alles sehr subjektiv da.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#72

Beitrag von Breymja »

Ah und noch was: Wie sieht es denn jetzt mit den Bewerbungskosten aus? Müsste ich doch jetzt eine Ablehnung bekommen? Oder müssen die trotzdem bezahlt werden? Ich mein das Zeuch hat Kohle gekostet.
Olivia
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#73

Beitrag von Olivia »

Für den Antrag hat das Jobcenter sechs Monate Zeit zur Bescheidung.

Warum sind max. 30% Sanktion möglich?
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Koelsch
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#74

Beitrag von Koelsch »

Es müsste ein förmlicher Bescheid zu den Kosten kommen, wenn Du die förmlich beantragt hast
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#75

Beitrag von Breymja »

Habe ich - aber statt den zu bewilligen, hat sie ja sanktioniert. Daher hat sie die Schreiben ja und sie hat nur die dort beigelgten sanktioniert. Das bedeutet aber auch, sie hat ihn schon bearbeitet. Dann erwarte ich auch sofort eine Bescheidung. Sofort sanktionieren kann sie ja auch. Ich hab allerdings zugestimmt, dass bei positiven Bescheid kein Bescheid erlassen werden muss. (Papiermüll und so)

@Olivia Keine Ahnung ich bin 25 und gehe von 100 aus. Sind's dann doch nur 30, werde ich mich nicht beschweren.
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