Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
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marsupilami
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#226

Beitrag von marsupilami »

Die Begründung ist ganz gut.
Gefällt mir.
Trotzdem hab ich versucht, das noch ein wenig zu verschlimmbessern.

Achte bitte drauf, dass - wie bei Punkt 2 - nicht die Überschrift am unteren Ende der Seite alleine dasteht.
2, 3 Zeilen vom Text sollten mind. noch mit auf die Seite, ansonsten eben einen Zwangs-Seitenumbruch vor dem Beginn von Punkt 2 einfügen.

Ich habe meine Änderungsvorschläge nicht extra gekennzeichnet und womöglich begründet.
Selber lesen und vergleichen und entscheiden.
Begründung zu meinem Widerspruch vom 01.12.17 gegen Ihren Ablehnungsbescheid vom 27.11.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Verlauf des heutigen Gesprächstermin wurden mir die Passagen der Bewerbungsschreiben genauer erläutert, die Ihrer Meinung nach dazu führen, dass die Bewerbung zur Negativbewerbung wird. Auf diese mir explizit genannten Gründe möchte ich nun eingehen und erläutern, warum ich nicht der Meinung bin, dass es sich dabei um Bestandteile handelt, die die Bewerbung zu einer Negativbewerbung machen.
Zur Form wurde ausschließlich bemängelt, dass in den letzten Zeilen einzelner Absätze große Lücken zwischen den Worten waren. Dies rührt von der Formatierung „Blockschrift“ her. Dieser Fehler war in den Anschreiben an die Arbeitgeber nicht zu sehen, er war vor dem Ausdruck korrigiert worden. Sie haben bedauerlicherweise eine „Konzept-Version“ erhalten, die die entsprechende Korrektur (noch) nicht enthalten hatte. Zur Einreichung beim Antrag habe ich dies nicht nochmals korrigiert, weil ich dies nicht für nötig hielt, da es sich ja nur um Nachweise der erfolgten Bewerbungen handeln sollte, dass diese dabei genau überprüft werden und dem Original exakt entsprechen sollten, war mir nicht bekannt.

Inhaltlich wurde bemängelt:
1.) Die Erwähnung zurückliegender Episoden psychischer Erkrankungen in einer Bewerbung auf einen Vermittlungsvorschlag, der psychische Stabilität gefordert hat.
Ich habe zurückliegend einige Episoden psychischer Erkrankungen gehabt und bin auch aktuell nur in einer ruhigen Phase meiner Angststörung, die sich bei dem Druck und Stress mit dem JobCenter in den letzten Wochen wieder verschlimmert hatte. Ich wollte dies dem JobCenter nicht mitteilen, da für psychische Erkrankungen nach meiner Erfahrung eine sehr geringe Toleranz vorherrscht.
Da ich zur Bewerbung verpflichtet bin, habe ich dies erwähnt – aber eben auch, dass ich es TROTZDEM gerne versuchen möchte, was auch derWahrheit entspricht. Den Arbeitgeber auf eine Einschränkung aufmerksam zu machen, die aber konkret mit einer geforderten Fähigkeit zusammenhängt halte ich für absolut zulässig. Ich muss nicht nur Stärken, sondern auch Schwächen erwähnen dürfen, solange ich eben dennoch klarmache, dass ich dennoch versuchen will, die Stelle auszufüllen und das habe ich getan. Das kann meines Erachtens nicht als Negativbewerbung ausgelegt werden.

2.) Die Erwähnung, dass ich als Selbstständiger tätig bin und Fähigkeiten mitbringe und mitnehmen möchte wurde bemängelt. Aus Sicht des Jobcenters handelt es sich hier um eine Verhinderung der Arbeitsaufnahme, weil ein Arbeitgeber mich dann nicht anstellen würde. Auch das sehe ich anders.
Ich bin aktuell als Selbstständiger tätig und will dies auch fortführen – auch wenn ich einen Vollzeitjob zusätzlich aufnehmen würde. Da das Bestehen einer Selbstständigkeit auch eine ganze Menge an Fähigkeiten aufweist, wie etwa Verantwortungsbewusstsein, Führungsstärke, Organisationsfähigkeit (sowie Kenntnisse in Buch- und Geschäftsführung und weiterem) und andere allgemeine Skills, handelt es sich hier um einen POSITIVEN Aspekt meiner Person. Dass ich in dem genannten Betrieb noch mehr lernen könnte (was ich als Kundenbetreuer definitiv kann – in den Bewerbungen als „Reinigungskraft“ findet sich diese Passage nämlich gar nicht) – steht außer Frage. Das bezeugt Interesse am Unternehmen und ist zudem eine ganz normale, wahrheitsgemäße und für den Arbeitgeber durchaus interessante Äußerung, die er hinsichtlich der Erlaubnis zu Nebentätigkeiten auch wissen muss. Es stellt mich keineswegs schlecht dar – es bezeugt Interesse an der Aufgabenstellung und der Erfüllung der Anforderungen.

3.) Die Erwähnung, dass ich als engagierte Person auch für Tätigkeiten im Betriebsrat oder im kollegialen Gespräch zur Verfügung stehe wurde bemängelt. Als Begründung hierfür wurde geäußert, dass ein Arbeitgeber niemanden einstellen würde, der gerne im Betriebsrat oder im Gespräch mit anderen Mitarbeitern tätig ist. Es wurde explizit geäußert, dass der Betriebsrat bei den meisten Firmen unerwünscht sei. Dies kann ich nicht nachvollziehen. Der Betriebsrat ist eine gesetzlich vorgesehene Institution, wenn die Mitarbeiter dies wollen. Mitarbeiter, die Betriebsrat sind oder als solche kandidieren stehen unter ganz besonderem Schutz. Der Betriebsrat schützt die Mitarbeiter und sorgt für eine größere Zufriedenheit aller Mitarbeiter – die dann auch zu einer Steigerung der Effizienz führt, also positiv für den Arbeitgeber. Auch aus meiner eigenen unternehmerischen Tätigkeit habe ich viel mit „Mithelfern“ – natürlich nur Freiwilligen – zu tun. Aus dieser Tätigkeit weiß ich ganz genau, dass Mitbestimmung und offene Gespräche die Freiwilligen unglaublich motivieren und diese gerne einen Einsatz im Betrieb zeigen wollen, auch als Vertretung ihrer Helfer. Für mich zeigt – und genau so war es auch gedacht, dass ich gerne zusätzliche Aufgaben übernehme, mich für die Menschen interessiere und eine Mitverantwortung im Betrieb für die Kollegen und Kolleginnen sehe – das sind nach meiner Ansicht positive Eigenschaften. Insoweit ein Arbeitgeber jemanden aufgrund dieser Bemerkung ablehnt, erscheint mir dies äußerst suspekt. Ein Arbeitgeber, der mich nur deswegen nicht einstellt, weil ich mich im Umgang mit den Kollegen oder im Betriebsrat betätigen möchte hat bei mir jeden Vertrauensvorschuss verloren. Wenn ein Arbeitgeber um jeden Preis die Errichtung eines Betriebsrats verhindern möchte, verhält er sich nicht gesetzeskonform und schlicht gesagt – asozial. Da ist eine Arbeitstätigkeit dann auch nicht mehr zumutbar. Ich kann also nur hoffen, dass die Äußerung „Betriebsräte seien bei Firmen unerwünscht“ für die allermeisten Firmen NICHT zutrifft.

4.) Die Erwähnung, dass Wege gefunden werden müssen um die Selbstständigkeit und die Arbeitstätigkeit unter einen Hut zu bringen, dies aber möglich sein wird, da ich mich dafür bestmöglich einsetzen werde, wurde bemängelt. Auch dies kann ich nicht nachvollziehen. Als Gesellschafter und Prokurist unterliege ich einem gesellschaftlichen und einem vertraglichen Pflichtenverhältnis gegenüber meiner Gesellschaft, die ja nicht von mir alleine betrieben wird. Dies sind Verträge, an die ich mich zu halten habe. Ich bin daher nicht so flexibel, sofort und zu jeder Zeit einsteigen zu können, da ich Kündigungsfristen beachten muss oder gar eine Gesellschaftsliquidation oder jedenfalls den Austritt als Gesellschafter vorantreiben müsste. Jedenfalls während dieser Zeit – wenn nicht sogar darüber hinaus – bin ich eben nicht flexibel einsetzbar, da ich ansonsten andere Verträge brechen würde. Dies zu erwähnen halte ich für wichtig, da der Arbeitgeber wissen muss, wen er vor sich hat. Ich als Unternehmer würde dies auch gerne – und zwar sofort - wissen wollen. Hierzu muss zwingend eine Lösung gefunden werden, zu der ich auch bereit bin.

Weitere Punkte wurden an meinen Bewerbungen nicht bemängelt, daher gehe ich davon aus, dass sich die Ablehnung auf genau diese Punkte bezieht.
Ich bleibe daher bei meinem Widerspruch und beantrage, dass er Ablehnungsbescheid aufgehoben wird und die Bewerbungskosten pauschal in Höhe von 50 € für zehn Bewerbungen erstattet werden.

Mit freundlichen Grüßen,
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Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#227

Beitrag von Breymja »

Okay, ich gucke mir das gleich an. Eigentlich hatte ich Schelte hinsichtlich der Länge erwartet.
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marsupilami
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#228

Beitrag von marsupilami »

Nein, in diesem Fall nicht.

Man muss flexibel sein :zwinker: und von Fall zu Fall entscheiden ob kurz und knackig oder eben etwas ausführlicher Sinn macht.
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Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#229

Beitrag von Breymja »

Hier übrigens wie ich gedenke die "korrigierte" Bewerbung zu formulieren - was meint ihr? *g*
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Günter
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#230

Beitrag von Günter »

Ich würde noch einen Nachsatz anfügen.

Meine Recherchen, die ich vor den Bewerbungen zu dem Thema Wahrheitspflicht in Bewerbungen durchgeführt habe, haben ergeben, dass das Verschweigen oder Verschleiern wichtiger Informationen, wie Krankheiten oder Selbstständigkeit, kann zur fristlosen Kündigung wegen Betrugs führen. Das hätte für mich die Konsequenz, dass ich nicht nur den potentiellen Arbeitsplatz verlöre und dann als Kompott auch noch Sanktionen vom JC zu befürchten hätte.


Ansonsten sind Begründung und Länge für mich ok.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#231

Beitrag von Koelsch »

Ja, das ist gut, noch dran hängen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#232

Beitrag von Breymja »

Darf ich fragen, warum du "möchte" immer durch "will" ersetzt? Ich nutze normalerweise generel "möchte", weil das ruhiger und eloquenter klingt und nicht starrsinnig und bestimmend. Hat das einen bestimmten Grund oder was das persönliche Präferenz?
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Günter
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#233

Beitrag von Günter »

Du bist kein Bittsteller, du hast Rechte. Möchte klingt nicht eloquent sondern ist unterwürfig.

Liebe SB, ich möchte gerne, aber wenn es nicht recht ist, dann unterwerfe ich mich selbstverständlich.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#234

Beitrag von Breymja »

Okay. Ich habe im folgenden Marsupilamis Vorschläge und den Nachsatz größtenteils eingearbeitet, die Grammatikfehler korrigiert und warte auf "Freigabe". Freut mich, dass ich diesmal was brauchbares präsentieren konnte.
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marsupilami
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#235

Beitrag von marsupilami »

"Ich möchte mich bewerben." klingt für mich immer wie:
würd ich ja tun, aber meine Haare haben gerade Husten (die Katze hat Bauchweh).

Ich "möchte" ist in die Zukunft gerichtet: Ich möchte mich bewerben. Irgendwann mal.
Vielleicht, wenn die Farbe auf meinen Fußnägeln irgendwann mal trocken ist.

Ich bewerbe mich auf die von Ihnen ausgeschriebene Stelle als Wasserstrahlbiegezangenanlage-Maschinenführer. das ist jetzt!
Ich tu's gerade!
Aktiv!

Genauso blöd dieser Schlusssatz:
Über eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräche würde ich mich sehr freuen. - wenn's denn meine Gemütslage, das Wetter, ...., erlaubt.
Ich freue mich (wie Schneekönig wenn's friert und schneit), wenn Sie mich zu einem Gespräch einladen.

Und beim JC möchtest Du nicht, Du willst.
All das, was Dir zusteht. Gut, Antrag stellen ist ja noch okay.
Aber ansonsten steht mir das zu und ich will das.
Dein Ermessen und den Spruch von diesem dicken SPD-Pfälzer könnt ihr euch kleinrollen und in's Schlüsselloch schieben.

(Ich meine, es sei Kurt Beck gewesen, der es als unanständig empfand, wenn man als Hartzler tatsächlich alles beantragt, was einem zusteht)
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Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#236

Beitrag von Breymja »

Die neue Bewerbung ist auch nur um die bemängelten Bestandteile korrigiert und weiter kein Glanzstück, das ist nicht unbeabsichtigt.
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marsupilami
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#237

Beitrag von marsupilami »

Wenn Du Dich noch dazu entschließen kannst aus "vollflexibel" eben "voll flexibel" zu machen, bin ich begeischtert.
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Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#238

Beitrag von Breymja »

Ich wollte da nicht nur flexibel schreiben, weil ich nicht den Eindruck erwecken wollte, überaupt nicht flexibel zu sein. Lediglich eingeschränkt. Deinem Widerspruch entspreche ich vollständig und helfe ihm ab. :)
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#239

Beitrag von Breymja »

So, beides fertig und eingepackt. Schreiben an SB geht Montag raus und sobald ich ne Bestätigung hab, geht Widerspruchsbegründung raus. (Außer jemand schreit jetzt noch "Haaaaalt! Stop") Mal sehen, wie lange sie sich Zeit nehmen. Zur Klageformulierung brauche ich dann evtl. nochmals Hilfe. Ich hab mir zwar von früher noch ne Vorlage gemacht, aber naja, gell.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#240

Beitrag von Breymja »

Sanktion wird nicht verhängt, wurde bestätigt. Von der Widerspruchsstelle bisher nichts, die werden sich eh Zeit lassen.
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Koelsch
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#241

Beitrag von Koelsch »

Immerhin :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#242

Beitrag von marsupilami »

Ist doch schön, noch im alten Jahr eine so gute Neuigkeit!
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#243

Beitrag von Olivia »

Prima. Das ist doch eine gute Nachricht.
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Günter
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#244

Beitrag von Günter »

Mein Reden von Anfang an. Die wußten, dass sie nicht durchkommen, aber die handeln nach dem Mott "wg" "wenn´s geht".
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#245

Beitrag von Breymja »

Naja Günter, ich glaube das lag mehr an der Vereinbarung hinsichtlich abgeänderter Bewerbung einsenden.
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Lukmied
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#246

Beitrag von Lukmied »

Ich denke auch so
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#247

Beitrag von Breymja »

Am 4. März läuft die Frist von 3 Monaten zur Bescheidung von Widersprüchen ab. Bekommen habe ich natürlich noch nichts. Wie ist die weitere Vorgehensweise? Erinnerung notwendig? Oder dann gleich Untätigkeitsklage? Wie läuft das? Lohnt sich das hinsichtlich der Postkosten (für eventuell zwei Klagen) im Vergleich zu den gewinnbaren 50 € überhaupt?
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Koelsch
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#248

Beitrag von Koelsch »

Das musst Du durchrechnen, nach 3 Monaten kannst Du klagen - § 88 Abs. 2 SGG
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#249

Beitrag von Breymja »

Aber die Untätigkeitsklage verpflichtet ja auch nur, einen Bescheid zu erlassen und nicht so wie im Verwaltungsrecht wo ich sagen kann: Exakt DIESEN für mich positiven Bescheid zu erlassen, oder? Durchrechnen kann ich ja nur, wenn ich einschätzen kann wie die Aussicht auf Erfolg ist, das kann ich ganz sicher nicht, wenn dann hier noch jemand.

Bring eine freundliche Erinnerung mit Hinweis auf Frist zur Untätigkeitsklage vielleicht was? Will das SG eine solche vor Erhebung der Klage sehen und wird ansonsten boes?
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#250

Beitrag von Olivia »

Breymja hat geschrieben: Do 22. Feb 2018, 20:24 Postkosten (für eventuell zwei Klagen)
Kannst Du auch gratis faxen mit https://www.epost.de/privatkunden/brief ... angen.html
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