Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#151

Beitrag von Breymja »

Da helfen Sanktionen aber so gar nicht, meiner Erfahrung wird sich dann in der Not eben eher am Eigentum vergriffen - Glückwunsch zur erfolgreichen Integration. Sie könnten der Stadt in meinem Fall stattdessen einfach sagen, dass sie die Dienstleistungen ordentlich bezahlen sollen - dann hätten sie mich sofort raus. Machen sie aber nicht. Schade, wäre ein Win-Win Situation für jeden.
schimmy
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#152

Beitrag von schimmy »

@Günter... ein gutes Schreiben.

@Bremja...dieses Schreiben wiederum würde ich an deiner Stelle eins zu eins übernehmen.


Günter hat geschrieben: So 26. Nov 2017, 13:13 Ich würde die Sanktionsanhörung wie folgt ändern.


Sehr verquerte .....

Sie wünschen von mir eine Antwort auf ihre Vorwürfe meine Bewerbungen seinen einer Nichtbewerbung gleichzusetzen.

Diese Vorwürfe kann ich nicht nachvollziehen, da ich mich nach besten Wissen und Gewissen beworben habe. Es scheint Ihnen nicht geläufig zu sein, dass der Bewerber zu wahrheitsgemäßen Angaben über seine fachlichen Kenntnisse und gesundheitliche Leistungsfähigkeit verpflichtet ist, da ihm sonst - nach derzeitiger Rechtsprechung - die fristlose Kündigung wegen fahrlässiger oder bewusster Täuschung des Arbeitgebers droht. Die daraus folgenden Konsequenzen für den ALG II Bezug sollten ihnen bekannt sein.

Außerdem verweise ich auf meine gültige EGV. Ich bin selbstständig, ich unterliege laut EGV nicht der Bewerbungspflicht.

Zumal es ihnen vermutlich entgangen ist, dass laut Rechtsprechung vor der Bewerbung eine Zusage der Bewerbungskosten durch das JC zu erfolgen hat. Trotz meiner Kostenanträge blieb ihr Drucker untätig, hier kam jedenfalls keine Bewilligung der Bewerbungskosten an.

Als Zeichen meines guten Willens hab ich mich trotz des Wissens, dass ich für die angebotenen Stellen offenkundig weder fachlich noch gesundheitlich geeignet bin, auf die VVs beworben.

Ich verstehe ihren Vorwurf nicht. Ohne genauere Begründung Ihrer Behauptung kann ich mich also nicht zu dem Thema äußern, ich versichere Ihnen schon jetzt, dass ich einem Verfahren vor dem Sozialgericht gelassen entgegensehe.

Bitte präzisieren sie Ihre Anschuldigungen bis zum 15.12.2017 oder lassen sie die schriftlich fallen. Ich gedenke nicht Ihnen widerstandslos bei der Erfüllung ihrer Sanktionsquote zu helfen.

Frohe Weihnachten,

mögen sie ihre Lieben so ins Nachtgebet geschlossen haben, wie ich es tue.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#153

Beitrag von Breymja »

So, für alle die gespannt gewartet haben:
Das Schreiben war vom Bundeskriminalamt - eine Antwort auf meine vor acht Monaten gestellte Datenauskunft.
Daher erstmal gar nicht schlimm. Leider muss ich feststellen, dass da immer noch Dinge gespeichert sind, die längst gelöscht wurden. :/
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#154

Beitrag von Breymja »

So, heute kam folgende Ablehnung der Bewerbungskosten, wieder total undefiniert.
Ich möchte dagegen vorgehen. Was tun?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Günter
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#155

Beitrag von Günter »

Das sehe ich doch positiv. Keine Bewerbungskosten = keine Bewerbungspflicht. Die ist ohnehin mangels entsprechender EGV entfallen.

Und da du laut EGV selbstständig bist und auch bleibst, kannst du dich eh nicht in Vollzeit .....


Mal abwarten was dein Widerspruch ergibt, wir können nur situationsabhängig reagieren.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#156

Beitrag von Breymja »

Ich will die Bewerbungskosten aber haben, außerdem werden die ja mit der Begründung der Sanktionierung abgelehnt. Einen Widerspruch dagegen muss ich jetzt ja schreiben. Hinsichtlich der Sanktionen ging ja heute erst die "Rückfrage" raus. Ich hab ja nur 4 Wochen Widerspruchsfrist. Ich zahl doch keine 25 Euro für Bewerbungen um dann darauf sitzen zu bleiben, nur weil die mich verpflichtet haben. Ich kann kein Geld scheißen.
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Koelsch
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#157

Beitrag von Koelsch »

Widerspruch, denn Du willst ja nachweisen, meine Bewerbungen waren/sind voll ok. Dann aber fällt die Begründung der Ablehnung in sich zusammen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#158

Beitrag von Breymja »

Dann die Frage: Was würdet ihr mir raten? Auf die Kosten verzichten und das als Argument behalten? Oder dort auch Widerspruch einlegen und bei der Sanktion so UND anders vorzugehen? (Da gabs ja bestimmt noch mehrere Dinge, die man vorbringen kann?) - ich kann vor Gericht ja dann auch schlecht vertreten, dass die Bewerbung doch korrekt war (jedenfalls eurer Meinung nach, die dann ja meine wird) und gleichzeitig nicht gegen diesen Bescheid vorgehen?

Wie soll ich in einem eventuellen Widerspruch argumentieren? Es wurde ja erneut völlig unbestimmt abgelehnt. WARUM ist die Bewerbung denn nicht tauglich!? Soll ich da jetzt die Gegenargumentation machen, die Günter ja gerade nicht empfiehlt - also denen sagen, was ich daran gut finde?

Noch was: Der Bescheid wurde von einer Außenstelle des JobCenters erlassen, bei der ich auch den Widerspruch einlegen muss - also nicht dort, wo ich betreut werde, sondern in irgendeinem Kaff.

Ich kann halt beides, eins (dann nur die evtl. Sanktion) oder gar keins gewinnen. Ist ja wie im Casino hier.
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Koelsch
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#159

Beitrag von Koelsch »

Keinesweg unbestimmt. Steht doch drin, Bewerbungen taugen nix, deshalb Ablehnung. Also gleiche Argumentation wie bei Sanktionsanhörung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#160

Beitrag von Breymja »

Die Argumentation für die steht doch noch gar nicht fest, weil wir ja eine Rückfrage, was denn nicht okay sein sollte, gemacht haben. oO
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Günter
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#161

Beitrag von Günter »

Ist doch merkwürdig, die warten die Sanktionsanhörung gar nicht ab, sondern behaupten die Bewerbung entspricht einer Nichtbewerbung.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#162

Beitrag von Breymja »

Andere Dienststelle, die das bearbeitet. Vielleicht liegts daran. Oder es ist für alle eine offensichtlich unkorrekte Bewerbung.
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marsupilami
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#163

Beitrag von marsupilami »

Die kriegen einfach den gleichen Widerspruch.
Man möge bitte erläutern, was genau eine "Nichtbewerbung" ist und was genau an Deinen Bewerbungen falsch ist.
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Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#164

Beitrag von Breymja »

Naja, das ist aber wirklich ein Widerspruch keine Anhörung - ich kann da wohl kaum um eine Erläuterung bitten, um dann begründet widersprechen zu können. Wenn ich da einfach nachfrage, wird abgelehnt, weil keine Gründe vorgebracht. Supi.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#165

Beitrag von Breymja »

Soll ich vielleicht fristwahrend Widerspruch einreichen und die Begründung erst dann nachliefern, wenn ich weiß, wie es beim Rest weitergeht? Bin da jetzt etwas überfordert, was ich nun tun sollte.
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marsupilami
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#166

Beitrag von marsupilami »

Dann schreib in etwa: wie es sein kann, dass da schon eine Entscheidung getroffen wurde / feststeht, obwohl das Sanktionsanhörungsverfahren ja noch gar nicht abgeschlossen ist. Von daher ist die Ablehnung falsch begründet - ich will mein Geld!
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#167

Beitrag von Olivia »

Richtig, das Jobcenter kann eine Erstattung nur dann fordern, wenn rechtskräftig und letztinstanzlich festgestellt werden würde, dass die Bewerbungen gewissen Mängeln unterlegehn häten.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#168

Beitrag von Breymja »

Ich hab ja noch gar keine bekommen.
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Koelsch
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#169

Beitrag von Koelsch »

Wobei die Ansichten über eine gute Bewerbung sicher auseinandergehen zwischen JC und so manchem Bewerber.

Wir haben vor Jahren mal eine Bewerbung hier verfasst, ich meine, es wären Marsu und ich gewesen, die sich da ausgetobt haben. Ich hab sie leider nicht mehr. Es ging um einen Job als Bahnbegleiterin oder wie die heißen.

Wir hatten so in etwa geschrieben: Wenn Sie jemanden suchen, der es schafft, den besoffenen Fahrgast noch auf den Bahnsteig zu bringen, bevor er der Wagen vollkotzt, der es schafft, dem gestressten Reisenden auch bei der fünften Verspätung noch einen halbwegs passenden Anschlusszug zu verschaffen, der es schafft der alten Dame mit Rollator im überbelegten Wagen noch einen Sitzplatz zu verschaffen, in dem ein junger Fahrgast daran erinnert wird, was man unter gutem Benehmen versteht - dann bin ich Ihre Frau.

eLB nahm uns nicht ernst, wollte auf keinen Fall solch eine Bewerbung schicken. Wir haben sie überredet, sie bekam den Job (und hat ihn noch heute) und erhielt längere Zeit nach Einstellung ein Briefchen aus Berlin: Ob die Deutsche Bahn ihre Bewerbung als besonders gelungegens beispiel intern in Schulungsunterlagen veröffentlichen dürfe.

Ich bin sicher, JC hätte nach solch einer bewerbung eben auch eine Sanktionsandrohung geschickt.
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Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#170

Beitrag von Breymja »

Naja, nachdem ich das im Ablehnungsschreiben zitierte Urteil gelesen habe, habe ich nicht das Gefühl, dass eine wie von uns gebastelte Bewerbung zulässig ist:
Das Bundessozialgericht hat die Auffassung der Bundesagentur für Arbeit bestätigt, dass Inhalt und Form des Bewerbungsschreibens einer Ablehnung des Beschäftigungsangebots gleichzustellen sind. Bei der Frage, ob ein Bewerbungsschreiben einer Nichtbewerbung gleichzustellen ist, kommt es allein darauf an, dass ein Arbeitgeber bereits wegen des objektiven Inhalts beziehungsweise der Form eine Bewerbung von vornherein als unbeachtlich oder offensichtlich unernst gemeint behandelt. Mit einer Bewerbung muss der Arbeitnehmer sein Interesse an der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses zum Ausdruck bringen. Diese Verpflichtung besteht im Sinne einer Obliegenheit auch dann, wenn es sich bei der Bewerbung um eine bloße Befolgung eines Vermittlungsvorschlags der Agentur für Arbeit handelt. Der Arbeitslose ist gehalten, alles zu unterlassen, was dieser Intention (Interesse an der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses) nach außen hin erkennbar entgegenläuft. Abzustellen ist hierbei auf den objektiven Empfängerhorizont, dh auf die Sicht eines verständigen Arbeitgebers. Auf die innere Einstellung des Arbeitslosen, mithin auf die Frage, ob er das Beschäftigungsangebot tatsächlich zielgerichtet ablehnen wollte, kommt es bei der Beurteilung, ob ein Bewerbungsschreiben einer Nichtbewerbung gleichgesetzt werden kann, nicht an. Maßgeblich ist nur, ob der Kläger die Wirkung auf den Arbeitgeber erkennen konnte.
Vorteil ist nur, fast alle Arbeitgeber haben Rückmeldungen abgegeben an mich, keine ans JobCenter und in den Rückmeldungen sind auch die üblichen "wir sind überzeugt, aber" Klauseln drin.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#171

Beitrag von Koelsch »

Da hast Du also durchaus was in der Hand. Und aus solch einem Urteil kann man viel lesen, wenn man die beanstandete Bewerbung nicht kennt.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#172

Beitrag von marsupilami »

"Der Arbeitslose ist gehalten, alles zu unterlassen, was dieser Intention (Interesse an der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses) nach außen hin erkennbar entgegenläuft."
JaJa! Das ist schon richtig.

Aber der potentielle AN hat in seiner Bewerbung auch die die Wahrheit zu schreiben.

Außerdem: wenn man/vrau z.B. eine Selbstständigkeit wegläßt und es kommt zum Gespräch und da erst wird diese aufgedeckt, ist der AG u.U. stinkig, weil er sich jemanden eingeladen hat, der eben nicht diese Flexibilität hat, die er eigentlich haben will.

Bewerbungsanschreiben sind immer ein Fettnäpfchen, behaupte ich mal.
Das, was dem einen Empfänger gefällt, muss der andere noch lange nicht gutheißen.

So, zurück zur Ablehnung der Bewerbungskosten.
Schreib zu meinem Posting aus #166 noch genau das obige von wg. Wahrheit dazu und dass das zwar ein Urteil des BSG ist, dass aber trotzdem andere Richter anderer Auffassung über die Inhalte Deiner Bewerbungen sein können und dürfen und somit dieses Urteil nicht als das non-plus-ultra anzusehen ist.
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schimmy
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#173

Beitrag von schimmy »

Seit wann können SB beurteilen ob eine Bewerbung gut ist oder nicht und dann eine Begründung in den Raum stellen sämtliche Bewerbungsanschreiben seihen eine nicht Bewerbung gleich zu stellen. Das einzige was SB können ist die Hilfeempfänger in Maßnahmen wie Bewerbungstraining zu färchen.

Die ganze Sache ist reine Schikane was hier seitens des Jobcenters (Optionskommune) abläuft.

Hilfeempfänger hat eine gültige EGV bezüglich Selbstständigkeit ohne Bewerbungspflicht

Jobcenter will eine neue EGV abschließen trotz noch einer gültigen EGV mit Bewerbungspflicht.

Wurde die EGV bezüglich der Selbstständigkeit seitens des Jobcenters gekündigt vor Abschluss der neuen EGV?
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#174

Beitrag von Breymja »

Keine Optionskommune. Keine neue EGV abgeschlossen, alte immer noch gültig.
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Günter
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#175

Beitrag von Günter »

Alles Spekulation.

Rückfrage an das JC was konkret an den Bewerbungen nicht korrekt sei, die Bewerbungen sind nach besten Wissen und Gewissen mit der erforderlichen Ehrlichkeit geschrieben.

Nicht mehr und nicht weniger, denn erst nach der Beantwortung dieser Frage kann Stellungt genommen werden.

Morgen mehr, bin müde.
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