Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)
Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)
Auch der Zoll würde PZU wählen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)
Dann fällt mir auch nichts ein.
Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)
Keine Strom- und Mietschulden auflaufen lassen. Manch einem wurde durch eine Sanktion der "Grundstein" für eine Verschuldung gelegt.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30954
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)
Alles was über 20€ ist und aus China und sonstwoher kommt muss verzollt werden. Lässt man es etwas teurer über dhl schicken erledigen die den Zoll und du bekommst es wie normales Paket nach Hause.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)
Ich habe mal gehört, dass das Porto zolltechnisch mit zum Warenwert zählt.
Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)
....und wie brachte man es Sohnemann in der BLS bei: "Was bringt Ihnen das Einschreiben? Wie wollen Sie im Zweifel die Behauptung des Empfängers widerlegen, der Umschalg sei leer gewesen?"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)
Wert war 88 Dollar. Lieferung ohne DHL - die Verlangen 26 Euro pauschal zur Bearbeitung der Verzollung. Vielleicht wollen sie ja vernichten, CE ist aber drauf.
@Olivia
Bis auf Miete kann ich das garantieren. Wird mir auch die Miete gekürzt, geht das natürlich nicht mehr.
@Olivia
Bis auf Miete kann ich das garantieren. Wird mir auch die Miete gekürzt, geht das natürlich nicht mehr.
Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)
Ich würde die Sanktionsanhörung wie folgt ändern.
Sehr verquerte .....
Sie wünschen von mir eine Antwort auf ihre Vorwürfe meine Bewerbungen seinen einer Nichtbewerbung gleichzusetzen.
Diese Vorwürfe kann ich nicht nachvollziehen, da ich mich nach besten Wissen und Gewissen beworben habe. Es scheint Ihnen nicht geläufig zu sein, dass der Bewerber zu wahrheitsgemäßen Angaben über seine fachlichen Kenntnisse und gesundheitliche Leistungsfähigkeit verpflichtet ist, da ihm sonst - nach derzeitiger Rechtsprechung - die fristlose Kündigung wegen fahrlässiger oder bewusster Täuschung des Arbeitgebers droht. Die daraus folgenden Konsequenzen für den ALG II Bezug sollten ihnen bekannt sein.
Außerdem verweise ich auf meine gültige EGV. Ich bin selbstständig, ich unterliege laut EGV nicht der Bewerbungspflicht.
Zumal es ihnen vermutlich entgangen ist, dass laut Rechtsprechung vor der Bewerbung eine Zusage der Bewerbungskosten durch das JC zu erfolgen hat. Trotz meiner Kostenanträge blieb ihr Drucker untätig, hier kam jedenfalls keine Bewilligung der Bewerbungskosten an.
Als Zeichen meines guten Willens hab ich mich trotz des Wissens, dass ich für die angebotenen Stellen offenkundig weder fachlich noch gesundheitlich geeignet bin, auf die VVs beworben.
Ich verstehe ihren Vorwurf nicht. Ohne genauere Begründung Ihrer Behauptung kann ich mich also nicht zu dem Thema äußern, ich versichere Ihnen schon jetzt, dass ich einem Verfahren vor dem Sozialgericht gelassen entgegensehe.
Bitte präzisieren sie Ihre Anschuldigungen bis zum 15.12.2017 oder lassen sie die schriftlich fallen. Ich gedenke nicht Ihnen widerstandslos bei der Erfüllung ihrer Sanktionsquote zu helfen.
Frohe Weihnachten,
mögen sie ihre Lieben so ins Nachtgebet geschlossen haben, wie ich es tue.
Sehr verquerte .....
Sie wünschen von mir eine Antwort auf ihre Vorwürfe meine Bewerbungen seinen einer Nichtbewerbung gleichzusetzen.
Diese Vorwürfe kann ich nicht nachvollziehen, da ich mich nach besten Wissen und Gewissen beworben habe. Es scheint Ihnen nicht geläufig zu sein, dass der Bewerber zu wahrheitsgemäßen Angaben über seine fachlichen Kenntnisse und gesundheitliche Leistungsfähigkeit verpflichtet ist, da ihm sonst - nach derzeitiger Rechtsprechung - die fristlose Kündigung wegen fahrlässiger oder bewusster Täuschung des Arbeitgebers droht. Die daraus folgenden Konsequenzen für den ALG II Bezug sollten ihnen bekannt sein.
Außerdem verweise ich auf meine gültige EGV. Ich bin selbstständig, ich unterliege laut EGV nicht der Bewerbungspflicht.
Zumal es ihnen vermutlich entgangen ist, dass laut Rechtsprechung vor der Bewerbung eine Zusage der Bewerbungskosten durch das JC zu erfolgen hat. Trotz meiner Kostenanträge blieb ihr Drucker untätig, hier kam jedenfalls keine Bewilligung der Bewerbungskosten an.
Als Zeichen meines guten Willens hab ich mich trotz des Wissens, dass ich für die angebotenen Stellen offenkundig weder fachlich noch gesundheitlich geeignet bin, auf die VVs beworben.
Ich verstehe ihren Vorwurf nicht. Ohne genauere Begründung Ihrer Behauptung kann ich mich also nicht zu dem Thema äußern, ich versichere Ihnen schon jetzt, dass ich einem Verfahren vor dem Sozialgericht gelassen entgegensehe.
Bitte präzisieren sie Ihre Anschuldigungen bis zum 15.12.2017 oder lassen sie die schriftlich fallen. Ich gedenke nicht Ihnen widerstandslos bei der Erfüllung ihrer Sanktionsquote zu helfen.
Frohe Weihnachten,
mögen sie ihre Lieben so ins Nachtgebet geschlossen haben, wie ich es tue.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)
Vielleicht noch folgenden Satz ergänzen:
"Bezüglich der Gliederung der Bewerbungen weise ich Sie darauf hin, dass das Jobcenter einen noch unformatierten Probeausdruck erhalten hat, bei dem der Zeilensatz noch nicht endgültig war. Die jeweiligen Arbeitgeber haben selbstverständlich einwandfreie, fertig formatierte Ausdrucke erhalten."
Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)
Nein, ich hab doch gesagt keine Sachäußerung bevor die nicht ihre Vorwürfe konkretisiert hat. Ich geh niemals nicht in den Schützengraben (Defensive) wenn ich den Gegner vorher überrollen kann. Die muss sagen was sie will. Vorher gebe ich ihr kein Argument in die Hand mit dem sie mich knacken kann.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)
Noch was angefügt.
Ich verstehe ihren Vorwurf nicht. Ohne genauere Begründung Ihrer Behauptung kann ich mich also nicht zu dem Thema äußern, ich versichere Ihnen schon jetzt, dass ich einem Verfahren vor dem Sozialgericht gelassen entgegensehe. Ich glaube kaum, dass ich für freiwillige Bewerbungen, zu denen ich nicht verpflichtet war, sanktioniert werden kann.
......
Ich verstehe ihren Vorwurf nicht. Ohne genauere Begründung Ihrer Behauptung kann ich mich also nicht zu dem Thema äußern, ich versichere Ihnen schon jetzt, dass ich einem Verfahren vor dem Sozialgericht gelassen entgegensehe. Ich glaube kaum, dass ich für freiwillige Bewerbungen, zu denen ich nicht verpflichtet war, sanktioniert werden kann.
......
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)
Eh - VV mit RFB, oder raffe ich wieder was nicht?
Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)
Lieber Breymja es wäre sehr hilfreich, wenn du deine naive Obrigkeitsgläubigkeit mal ab- und dafür dein Hirn einschalten würdest. Wenn die Gerichte urteilen erst muss das JC die Kostenübernahme zusichern, dann erst sind Bewerbungen zu schreiben, dann kann in den RFBs stehen, was auch immer die wollen. Das Gesetz ist übergeordnet.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)
Rechtssprechung ist doch Einzelfallentscheidung, daher dachte ich halt, das gilt dann auch nur für ähnlich gelagerte Fälle, in dem Fall halt keine VV-RFBS.
Mir hat noch nie einer Obrigkeitsgläubigkeit vorgeworfen, eher das Gegenteil :D
Mir hat noch nie einer Obrigkeitsgläubigkeit vorgeworfen, eher das Gegenteil :D
Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)
Dann wird es Zeit, dass es jemand tut. Denn du verhältst dich im Moment sehr duckmäuserisch.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)
Naja, ich habe mich mittlerweile doch wieder recht beruhigt. Ich empfinde das alles nur als Schikane, was nicht Sinn des SOZIALgesetzbuches sein kann / dürfte / sollte.
Ist das hier dann Zuviel des Guten / des Selbstbewusstseins? Günter schreibt ja immer so kampflustig.
//Offtopic:
Wir beabsichtigen übrigens in der nächsten Mitgliederversammlung eine Kooperation mit einigen nahen Hilfevereinen zu diesem Thema zu beschließen, um dann gegenseitig öffentlichkeitswirksam tätig zu werden und mehr Betroffene zu erreichen. Es gibt schon jetzt kaum Sinn, meine Einstellung zu diesem System vor dem System zu verschleiern. Mit den Künstlern, mit denen wir tätig sind, haben wir halt leider eine immer wieder von diesem System betroffene Zielgruppe, die selbst wir nicht anständig entlohnen können, weil wir selbst schon nicht anständig entlohnt werden. Die machen Ihre Arbeit aber gerne, dauernd und sehen ihren Lebenssinn darin. Die Reaktionen der (lustigerweise ja äußerst zahlreichen) Besucher sind durchweg positiv. Was wohl wäre, wenn wir die mal darauf hinweisen, dass all jene Künstler meist in der kalten Jahreszeit auf ALG II angewiesen sind? Darauf weisen wir ja auch immer wieder gerne gegenüber der Stadt hin. Die Situation verbessert sich sogar etwas, aber der Etat für solche "Späße" wird vom CSU-OBM nicht so gern aufgestockt - und wenn dann nur für einzelne Institutionen.
Ist das hier dann Zuviel des Guten / des Selbstbewusstseins? Günter schreibt ja immer so kampflustig.
Mit ganz viel Liebe sogar noch:Alternativ lassen Sie die Anhörungen bis zu ebendieser Frist schriftlich fallen. Ich versichere Ihnen bereits jetzt, dass ich einem Verfahren vor dem Sozialgericht in dieser Sache gelassen entgegensehe und Ihnen jedenfalls nicht widerstandslos zusehen werde, wie Sie Ihre Sanktionsquote erfüllen und meine Bezüge unter das durch Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG garantierte Existenzminium sanktionieren.
Zuviel des Guten, nicht? Schade. Ich hab halt nur zwei Modi: Verängstigt und Übertrieben kampflustig. Etwas in der Mitte ist mir noch recht fremd.Der gewünschte Effekt, angebliches Fehlverhalten zu korrigieren, den Sanktionen regelmäßig ohnehin nicht erreichen, kann schon allein deswegen nicht eintreten, da hier kein ersichtliches Fehlverhalten vorliegt.
//Offtopic:
Wir beabsichtigen übrigens in der nächsten Mitgliederversammlung eine Kooperation mit einigen nahen Hilfevereinen zu diesem Thema zu beschließen, um dann gegenseitig öffentlichkeitswirksam tätig zu werden und mehr Betroffene zu erreichen. Es gibt schon jetzt kaum Sinn, meine Einstellung zu diesem System vor dem System zu verschleiern. Mit den Künstlern, mit denen wir tätig sind, haben wir halt leider eine immer wieder von diesem System betroffene Zielgruppe, die selbst wir nicht anständig entlohnen können, weil wir selbst schon nicht anständig entlohnt werden. Die machen Ihre Arbeit aber gerne, dauernd und sehen ihren Lebenssinn darin. Die Reaktionen der (lustigerweise ja äußerst zahlreichen) Besucher sind durchweg positiv. Was wohl wäre, wenn wir die mal darauf hinweisen, dass all jene Künstler meist in der kalten Jahreszeit auf ALG II angewiesen sind? Darauf weisen wir ja auch immer wieder gerne gegenüber der Stadt hin. Die Situation verbessert sich sogar etwas, aber der Etat für solche "Späße" wird vom CSU-OBM nicht so gern aufgestockt - und wenn dann nur für einzelne Institutionen.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30954
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)
Eine Vernetzung macht immer Sinn, wenn sie zu mehr Aktivitäten und breiteren Aktivitäten führt. Wenn sie nur fürs Papier ist, dann weg damit
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)
Wir kooperieren mit denen ja sowieso schon im Rahmen der Veranstaltungen. Aber bei unseren Bürger-Talks und ähnlichem hätten wir halt Möglichkeiten, Betroffene mit Hilfemöglichkeiten zu versorgen, was wir bisher so nicht getan haben, obwohl Bedarf bestünde - gerade in der Stadt und bei den Asylbewerbern.
Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)
Ich bin da immer ganz gelassen rangegangen und hab geschrieben was mir einfiel. Da mich ganz schnell kannten haben die mich auch in Ruhe gelassen. Merke SBs sind auch faule Hunde, die schikanieren da, wo der geringste Widerstand zu erwarten ist. Manchmal wollen die auch jemanden brechen, aber meist geben die auf.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)
Ich wurde ja auch schon eine Weile in Ruhe gelassen. Der Teamleiter ist neu. Ich schreib das mal in dieser Dreistigkeit - schlimmer als Sanktion kanns nicht werden.
Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35651
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)
Naja, bei nem jungen werden sie da sicher nicht so schnell locker lassen. Irgendeinen Grund hat die Sanktionssonderbehandlung für U25 ja auch - ich kann mir zwar keinen sinnvollen vorstellen, aber was solls. Ich hab das Gesetz nicht gemacht.Günter hat geschrieben: ↑Mo 27. Nov 2017, 08:42 Ich bin da immer ganz gelassen rangegangen und hab geschrieben was mir einfiel. Da mich ganz schnell kannten haben die mich auch in Ruhe gelassen. Merke SBs sind auch faule Hunde, die schikanieren da, wo der geringste Widerstand zu erwarten ist. Manchmal wollen die auch jemanden brechen, aber meist geben die auf.
Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)
Die Regelung hat den Grund, dass bei U25 eine höhere Chance besteht, diese noch irgendwie in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Je älter der Leistungsempfänger und je verfestigter der Leistungsbezug, deste schlechter die Chancen. Irgendwann kommt der Punkt, an dem Du Dich darauf einstellen musst, bis zur Rente und darüber hinaus hilfebedürftig zu sein.