Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
Olivia
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#101

Beitrag von Olivia »

Was zählt da denn genau, der Geburtstag, der Zugang der Sanktion, das "Deliktdatum", der Monat der geplanten Absenkung des Regelsatzes ......?
Zuletzt geändert von Olivia am Sa 25. Nov 2017, 13:44, insgesamt 1-mal geändert.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#102

Beitrag von Breymja »

Nein Kleinchaos, mein 25. Geburtstag ist genau Mitte nächsten Jahres. Wo habe ich denn geschrieben, ich sei schon 25? oO
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kleinchaos
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#103

Beitrag von kleinchaos »

Im Übrigen, du schriebst vorhin, dass in deiner EGV keine Pflichtbewerbungen drinstehen? Und damit natürlich auch keine Kostenerstattung? Und womit will deine Vermittlerin dann die Sanktion begründen?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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kleinchaos
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#104

Beitrag von kleinchaos »

Achso, ok, dann also noch u25 und damit volles Rohr :(
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Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#105

Beitrag von Breymja »

Die aktuell gültige EGV war für Selbstständige, daher steht da eigentlich gar nichts drin. Als man mir die neue gegeben hat, hat man VVs versendet, bis ich die Unterschrift abgelehnt habe, danach hat man aufgehört. Man will es mir jetzt halt reinwürgen. Die eventuelle neue EGV gilt dann auch erstmal mindestens ein Weilchen - und ich weiss noch nicht was an den Bewerbungen nicht passt, kann die also erstmal nicht verwenden. Das ist alles Irrsinn. Selbst wenn die Sanktion jetzt formal scheitert, der Scheiß geht ja weiter.
Zuletzt geändert von Breymja am Sa 25. Nov 2017, 13:52, insgesamt 1-mal geändert.
Olivia
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#106

Beitrag von Olivia »

Dabei liegt doch ein Verfahren an beim Bundesverfassungsgericht, welches die U25-Sanktionen kippen könnte. Sollte also eine Sanktion ergehen, hätte man gleich mehrere Widerspruchsgründe!
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Günter
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#107

Beitrag von Günter »

Mindestens den, dass man beim SG im Zuge des einstweiligen Rechtsschutzes den Antrag stellt bis zum Ende der Verfahrens beim BVerfG die Sanktion auszusetzen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#108

Beitrag von Breymja »

Das aktuelle Verfahren könnte ALLE Sanktionen kippen. Das wäre mein letztes Mittel, Antrag auf aufschiebende Wirkung und Ruhendstellung. (Falls überhaupt möglich) Aber wie gesagt, kriege ich die neue EGV geht's ja weiter. Will nicht wieder deswegen Blutdruck-Medis schlucken müssen. War von selbst wieder bei 125/80 - jetzt gerade 170/100.
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Günter
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#109

Beitrag von Günter »

Für dich eine etwas modernere Fassung der Entspannung

.

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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#110

Beitrag von Breymja »

Olivia hat geschrieben: Sa 25. Nov 2017, 13:44 Was zählt da denn genau, der Geburtstag, der Zugang der Sanktion, das "Deliktdatum", der Monat der geplanten Absenkung des Regelsatzes ......?
Das ist eine gute Frage. Was passiert wenn die Sanktion so liegt, dass ich in dem Zeitraum 1,5 Monate U25 und 1,5 Monate Ü25 bin? Kann voll gekürzt werden, obwohl "volljährig"? Greift die Verkürzung auf 6 Wochen dann noch? Beginnen die Pflichtverstösse von neuem oder zählen U25 Verstosse mit?
Zuletzt geändert von Breymja am Sa 25. Nov 2017, 13:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#111

Beitrag von Olivia »

Das JC kann aber nicht einfach eine neue EGV schicken, sondern müsste dazu erst für die alte EGV eine Aufhebungsvereinbarung mit Dir abschliessen. Es sei denn, die Verhältnisse haben sich so wesentlich geändert, dass dem JC ein Festhalten an der alten EGV nicht mehr zugemutet werden kann. Dies ist aber nicht der Fall, und überhaupt müsste das Jobcenter diese Gründe in einer einseitigen Kündigung mitteilen und eine Rechtsmittelbelehrung daran anhängen.
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Günter
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#112

Beitrag von Günter »

Das hatten wir doch schon mal alles durchgekaut.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#113

Beitrag von Olivia »

Falls ernsthafte gesundheutliche Probleme vorliegen: in so einem Fall könnte man bei der SB auch einen Antrag auf Überprüfung der Erwerbstätigkeit stellen, dann müssen wohl alle Vermittlungsbemühungen ruhen, bis über diesen Antrag entschieden wurde. Da man in dieser Zeit nicht vermittlungsfähig ist, unterliegt man auch nicht den Regelungen zur Ortsanwesenheit.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#114

Beitrag von Breymja »

Ja, das sagt auch das bayerische LSG. Das wird die aber nicht viel jucken, "Fortschreibung" nennen die das Zauberwort. Und Ja, ich weiss, es gilt nicht SB denkt. Aber SB darf erstmal alles tun, was sie will. Dann kommt noch dazu, dass ich ja noch etwas Schonvermögen habe - kann ich eA dann überhaupt stellen bei Sanktion? Womit begründet man Eilbedürftigkeit bei EGV-VA? Wenn die in zwei Jahren entscheiden, hilft mir das aktuell nichts.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#115

Beitrag von Olivia »

Eine Fortschreibung mit verändertem Inhalt ist aber zustimmungspflichtig. Wenn die Zustimmung nicht erteilt wird, gilt die alte EGV unverändert weiter.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#116

Beitrag von Breymja »

@Olivia: Ich bin definitv erwerbsfähig. Nur eben nicht zwingend unter den allgemeinen Marktbedingungen. Ich musste ein halbes Jahr lernen, wieder ohne Panik in Verkehrsmitteln mitzufahren und Tunnelblick habe ich heute noch.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#117

Beitrag von Breymja »

Olivia hat geschrieben: Sa 25. Nov 2017, 14:02 Eine Fortschreibung mit verändertem Inhalt ist aber zustimmungspflichtig. Wenn die Zustimmung nicht erteilt wird, gilt die alte EGV unverändert weiter.
Ich weiss! Die schreibt aber per VA fort, wenn sie das will. Das würde mir deutlich gesagt. Dagegen hilft nur eA, wenn eA möglich. Wie gesagt, AU ist im Notfall schon drin. Ich will ja aber Stirn bieten. Es ist nur verdammt schwer, das auszuhalten, auch wenn das für euch vielleicht nicht nachvollziehbar ist.
Zuletzt geändert von Breymja am Sa 25. Nov 2017, 14:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#118

Beitrag von Olivia »

Den Grad Deiner Belastbarkeit müsste dann in einem Überprüfungsverfahren ermittelt werden. Sobald das eingeleitet ist, darf das Jobcenter Dir glaube ich keine weiteren Vermittlungsvorschläge zuschicken. In dem Gutachten steht dann drin, welche Bedingungen bei welchen Tätigkeiten in Frage kommen und welche Bedingungen zu vermeiden sind.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#119

Beitrag von Olivia »

Eine Fortschreibung der alten EGV per neuem VA??
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#120

Beitrag von Breymja »

Ja, das wurde angedroht.

Nein, ich möchte keinen Amtsarzt. Ich will weder in Grundsicherung fallen, noch offizielle Einschränkungen haben. Dann kommt noch die Frage auf, wie ich es denn im eigenen Unternehmen schaffe.

Das sollen die anordnen, wenn Ihnen die AU zu lang wird.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#121

Beitrag von Breymja »

Ich tippe mittlerweile ja auf eine weitere PZU - so wie ich das im Netz gesehen habe, kreuzt der Postbote da Einschreiben, Rückschein und Eigenhändig an, wenn er keine Lust hat die Urkunde im Regen direkt vor Ort auszufüllen, wenn der Kunde nicht da ist. Ein extra Feld gibt es für PZUs nicht und das kommt der am nächsten. Würde mich ja auch nicht wundern, hat sie ja gestern schon machen müssen.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#122

Beitrag von Koelsch »

Mit Sicherheit nicht, denn PZU wird in den Briefkasten geworfen und feddisch. Da musst Du nix unterschreiben - zumindest ist das in zivilisierten Teilen der Republik so :zwinker:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#123

Beitrag von Breymja »

Am Ende ists ne Bestellung aus China. Keine Ahnung, wer zum Geier schickt denn Einschreiben mit Eigenhändig und Rückschein. Ich hab noch nie Kredite aufgenommen, auf Raten bezahlt oder etwas nicht bezahlt. Meine Schufa ist 97 - besser als meine Eltern. Kann leider erst am Dienstag abholen.
Olivia
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#124

Beitrag von Olivia »

Vielleicht schickt der Zoll ja etwas?

Zur Schufa: mit diesem Score kannst Du jährlich den Stromanbieter wechseln und immer wieder neu die Wechselprämie abgreifen. Den Score würde ich an Deiner Stelle unbedingt erhalten und nicht durch eine Insolvenz gefährden.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#125

Beitrag von Breymja »

Wo soll ich ne Insolvenz herbekommen? Ich wechsle jedes Jahr. Ich hab drei Kreditkarten (eine davon ist allerdings ein Tagesgeldkont) und Dispo. Warum? Keine Ahnung. Hat nie wen gestört, mich störts auch nicht.

Zoll wäre definitiv möglich, aber warum Eigenhändig Einschreiben? Ich gab ne Dampfe bestellt, keine Drogen oO
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