Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
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Koelsch
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#126

Beitrag von Koelsch »

Auch der Zoll würde PZU wählen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#127

Beitrag von Breymja »

Dann fällt mir auch nichts ein.
Olivia
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#128

Beitrag von Olivia »

Keine Strom- und Mietschulden auflaufen lassen. Manch einem wurde durch eine Sanktion der "Grundstein" für eine Verschuldung gelegt.
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kleinchaos
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#129

Beitrag von kleinchaos »

Alles was über 20€ ist und aus China und sonstwoher kommt muss verzollt werden. Lässt man es etwas teurer über dhl schicken erledigen die den Zoll und du bekommst es wie normales Paket nach Hause.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#130

Beitrag von Olivia »

Ich habe mal gehört, dass das Porto zolltechnisch mit zum Warenwert zählt.
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Koelsch
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#131

Beitrag von Koelsch »

Breymja hat geschrieben: So 26. Nov 2017, 11:35 Dann fällt mir auch nichts ein.
....und wie brachte man es Sohnemann in der BLS bei: "Was bringt Ihnen das Einschreiben? Wie wollen Sie im Zweifel die Behauptung des Empfängers widerlegen, der Umschalg sei leer gewesen?"
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#132

Beitrag von Breymja »

Wert war 88 Dollar. Lieferung ohne DHL - die Verlangen 26 Euro pauschal zur Bearbeitung der Verzollung. Vielleicht wollen sie ja vernichten, CE ist aber drauf.

@Olivia
Bis auf Miete kann ich das garantieren. Wird mir auch die Miete gekürzt, geht das natürlich nicht mehr.
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Günter
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#133

Beitrag von Günter »

Ich würde die Sanktionsanhörung wie folgt ändern.


Sehr verquerte .....

Sie wünschen von mir eine Antwort auf ihre Vorwürfe meine Bewerbungen seinen einer Nichtbewerbung gleichzusetzen.

Diese Vorwürfe kann ich nicht nachvollziehen, da ich mich nach besten Wissen und Gewissen beworben habe. Es scheint Ihnen nicht geläufig zu sein, dass der Bewerber zu wahrheitsgemäßen Angaben über seine fachlichen Kenntnisse und gesundheitliche Leistungsfähigkeit verpflichtet ist, da ihm sonst - nach derzeitiger Rechtsprechung - die fristlose Kündigung wegen fahrlässiger oder bewusster Täuschung des Arbeitgebers droht. Die daraus folgenden Konsequenzen für den ALG II Bezug sollten ihnen bekannt sein.

Außerdem verweise ich auf meine gültige EGV. Ich bin selbstständig, ich unterliege laut EGV nicht der Bewerbungspflicht.

Zumal es ihnen vermutlich entgangen ist, dass laut Rechtsprechung vor der Bewerbung eine Zusage der Bewerbungskosten durch das JC zu erfolgen hat. Trotz meiner Kostenanträge blieb ihr Drucker untätig, hier kam jedenfalls keine Bewilligung der Bewerbungskosten an.

Als Zeichen meines guten Willens hab ich mich trotz des Wissens, dass ich für die angebotenen Stellen offenkundig weder fachlich noch gesundheitlich geeignet bin, auf die VVs beworben.

Ich verstehe ihren Vorwurf nicht. Ohne genauere Begründung Ihrer Behauptung kann ich mich also nicht zu dem Thema äußern, ich versichere Ihnen schon jetzt, dass ich einem Verfahren vor dem Sozialgericht gelassen entgegensehe.

Bitte präzisieren sie Ihre Anschuldigungen bis zum 15.12.2017 oder lassen sie die schriftlich fallen. Ich gedenke nicht Ihnen widerstandslos bei der Erfüllung ihrer Sanktionsquote zu helfen.

Frohe Weihnachten,

mögen sie ihre Lieben so ins Nachtgebet geschlossen haben, wie ich es tue.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#134

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:

Vielleicht noch folgenden Satz ergänzen:
"Bezüglich der Gliederung der Bewerbungen weise ich Sie darauf hin, dass das Jobcenter einen noch unformatierten Probeausdruck erhalten hat, bei dem der Zeilensatz noch nicht endgültig war. Die jeweiligen Arbeitgeber haben selbstverständlich einwandfreie, fertig formatierte Ausdrucke erhalten."
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Günter
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#135

Beitrag von Günter »

Nein, ich hab doch gesagt keine Sachäußerung bevor die nicht ihre Vorwürfe konkretisiert hat. Ich geh niemals nicht in den Schützengraben (Defensive) wenn ich den Gegner vorher überrollen kann. Die muss sagen was sie will. Vorher gebe ich ihr kein Argument in die Hand mit dem sie mich knacken kann.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#136

Beitrag von Günter »

Noch was angefügt.


Ich verstehe ihren Vorwurf nicht. Ohne genauere Begründung Ihrer Behauptung kann ich mich also nicht zu dem Thema äußern, ich versichere Ihnen schon jetzt, dass ich einem Verfahren vor dem Sozialgericht gelassen entgegensehe. Ich glaube kaum, dass ich für freiwillige Bewerbungen, zu denen ich nicht verpflichtet war, sanktioniert werden kann.


......
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#137

Beitrag von Breymja »

Eh - VV mit RFB, oder raffe ich wieder was nicht?
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#138

Beitrag von Olivia »

Breymja hat geschrieben: So 26. Nov 2017, 13:58 Eh - VV mit RFB, oder raffe ich wieder was nicht?
Es war keine Kostenübernahme zugesichert und damit keine Verpflichtung gegeben.
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Günter
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#139

Beitrag von Günter »

Lieber Breymja es wäre sehr hilfreich, wenn du deine naive Obrigkeitsgläubigkeit mal ab- und dafür dein Hirn einschalten würdest. Wenn die Gerichte urteilen erst muss das JC die Kostenübernahme zusichern, dann erst sind Bewerbungen zu schreiben, dann kann in den RFBs stehen, was auch immer die wollen. Das Gesetz ist übergeordnet.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#140

Beitrag von Breymja »

Rechtssprechung ist doch Einzelfallentscheidung, daher dachte ich halt, das gilt dann auch nur für ähnlich gelagerte Fälle, in dem Fall halt keine VV-RFBS.

Mir hat noch nie einer Obrigkeitsgläubigkeit vorgeworfen, eher das Gegenteil :D
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#141

Beitrag von Günter »

Dann wird es Zeit, dass es jemand tut. Denn du verhältst dich im Moment sehr duckmäuserisch.
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Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#142

Beitrag von Breymja »

Naja, ich habe mich mittlerweile doch wieder recht beruhigt. Ich empfinde das alles nur als Schikane, was nicht Sinn des SOZIALgesetzbuches sein kann / dürfte / sollte.

Ist das hier dann Zuviel des Guten / des Selbstbewusstseins? Günter schreibt ja immer so kampflustig.
Alternativ lassen Sie die Anhörungen bis zu ebendieser Frist schriftlich fallen. Ich versichere Ihnen bereits jetzt, dass ich einem Verfahren vor dem Sozialgericht in dieser Sache gelassen entgegensehe und Ihnen jedenfalls nicht widerstandslos zusehen werde, wie Sie Ihre Sanktionsquote erfüllen und meine Bezüge unter das durch Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG garantierte Existenzminium sanktionieren.
Mit ganz viel Liebe sogar noch:
Der gewünschte Effekt, angebliches Fehlverhalten zu korrigieren, den Sanktionen regelmäßig ohnehin nicht erreichen, kann schon allein deswegen nicht eintreten, da hier kein ersichtliches Fehlverhalten vorliegt.
Zuviel des Guten, nicht? Schade. Ich hab halt nur zwei Modi: Verängstigt und Übertrieben kampflustig. Etwas in der Mitte ist mir noch recht fremd.

//Offtopic:
Wir beabsichtigen übrigens in der nächsten Mitgliederversammlung eine Kooperation mit einigen nahen Hilfevereinen zu diesem Thema zu beschließen, um dann gegenseitig öffentlichkeitswirksam tätig zu werden und mehr Betroffene zu erreichen. Es gibt schon jetzt kaum Sinn, meine Einstellung zu diesem System vor dem System zu verschleiern. Mit den Künstlern, mit denen wir tätig sind, haben wir halt leider eine immer wieder von diesem System betroffene Zielgruppe, die selbst wir nicht anständig entlohnen können, weil wir selbst schon nicht anständig entlohnt werden. Die machen Ihre Arbeit aber gerne, dauernd und sehen ihren Lebenssinn darin. Die Reaktionen der (lustigerweise ja äußerst zahlreichen) Besucher sind durchweg positiv. Was wohl wäre, wenn wir die mal darauf hinweisen, dass all jene Künstler meist in der kalten Jahreszeit auf ALG II angewiesen sind? Darauf weisen wir ja auch immer wieder gerne gegenüber der Stadt hin. Die Situation verbessert sich sogar etwas, aber der Etat für solche "Späße" wird vom CSU-OBM nicht so gern aufgestockt - und wenn dann nur für einzelne Institutionen.
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kleinchaos
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#143

Beitrag von kleinchaos »

Eine Vernetzung macht immer Sinn, wenn sie zu mehr Aktivitäten und breiteren Aktivitäten führt. Wenn sie nur fürs Papier ist, dann weg damit
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#144

Beitrag von Breymja »

Wir kooperieren mit denen ja sowieso schon im Rahmen der Veranstaltungen. Aber bei unseren Bürger-Talks und ähnlichem hätten wir halt Möglichkeiten, Betroffene mit Hilfemöglichkeiten zu versorgen, was wir bisher so nicht getan haben, obwohl Bedarf bestünde - gerade in der Stadt und bei den Asylbewerbern.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#145

Beitrag von Günter »

Ich bin da immer ganz gelassen rangegangen und hab geschrieben was mir einfiel. Da mich ganz schnell kannten haben die mich auch in Ruhe gelassen. Merke SBs sind auch faule Hunde, die schikanieren da, wo der geringste Widerstand zu erwarten ist. Manchmal wollen die auch jemanden brechen, aber meist geben die auf.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#146

Beitrag von Breymja »

Ich wurde ja auch schon eine Weile in Ruhe gelassen. Der Teamleiter ist neu. Ich schreib das mal in dieser Dreistigkeit - schlimmer als Sanktion kanns nicht werden.
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Günter
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#147

Beitrag von Günter »

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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#148

Beitrag von marsupilami »

Genau.
Signatur?
Muss das sein?
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#149

Beitrag von Breymja »

Günter hat geschrieben: Mo 27. Nov 2017, 08:42 Ich bin da immer ganz gelassen rangegangen und hab geschrieben was mir einfiel. Da mich ganz schnell kannten haben die mich auch in Ruhe gelassen. Merke SBs sind auch faule Hunde, die schikanieren da, wo der geringste Widerstand zu erwarten ist. Manchmal wollen die auch jemanden brechen, aber meist geben die auf.
Naja, bei nem jungen werden sie da sicher nicht so schnell locker lassen. Irgendeinen Grund hat die Sanktionssonderbehandlung für U25 ja auch - ich kann mir zwar keinen sinnvollen vorstellen, aber was solls. Ich hab das Gesetz nicht gemacht.
Olivia
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#150

Beitrag von Olivia »

Die Regelung hat den Grund, dass bei U25 eine höhere Chance besteht, diese noch irgendwie in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Je älter der Leistungsempfänger und je verfestigter der Leistungsbezug, deste schlechter die Chancen. Irgendwann kommt der Punkt, an dem Du Dich darauf einstellen musst, bis zur Rente und darüber hinaus hilfebedürftig zu sein.
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