Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
Breymja

Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#1

Beitrag von Breymja »

Hallo Leute,
ich habe für jede einzelne mit euch formulierte Bewerbung eine Anhörung zum Eintritt einer Sanktion erhalten per PZU erhalten, da meine Bewerbungen einer Nichtbewerbung gleichkämen. Insgesamt 9 Stück. Da es statt 10 nur 9 sind, müssen sie die Unterlagen von der Kostenerstattung genommen haben - denn genau dort waren es ja nur 9 statt 10 Anschreiben.

Was mache ich denn jetzt? Das wäre ja 9x Sanktion. Da geht mir gerade schon etwas der Hut.

Alle übrigens durch meine neue SB veranlasst, die ich noch nicht kenne.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#2

Beitrag von Breymja »

Interessant ist auch die Formulierung aller Betreffszeilen der Anschreiben:
Anhörung zu einem Vermittlungsvorschlag wegen fehlender Rückmeldung

Das traf ja nun wirklich nicht zu.
Olivia
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#3

Beitrag von Olivia »

Wenn ein Jobcenter zweimal hintereinander einen Leistungsberechtigten auffordert, sich um dieselbe Stelle zu bewerben, und dann in der Folge zweimal sanktioniert, ist dies nicht zulässig – Verwaltungsgericht Bremen; S8 V 2191/08 06.08.08

http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/ ... weigerung/
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#4

Beitrag von Breymja »

Es waren 9 verschiedene Stellen und ich wurde nicht zweimal aufgefordert, mich auf dieselbe zu bewerben.
Ich habe bis zum 11.12 Zeit mich anhören zu lassen, am 7.12. ist mein Termin.
Jetzt wäre ich doch auf ein wenig Hilfe angewiesen - hätte ich die Bewerbungskostenerstattung doch einfach sein lassen.
Jesus.
Olivia
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#5

Beitrag von Olivia »

Kannst Du eine Sanktionsanhörung mal einstellen, oder steht da nichts weiter drin? Wieso sollen Deine Bewerbungen einer Nichtbewerbung gleichkommen?
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#6

Beitrag von Breymja »

Keine weitere Begründung. Ich stelle gleich ein, sobald ich die Scan-Funktion zum Laufen bekommen habe.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#7

Beitrag von Breymja »

Und hier eine exemplarische Anhörung, die unterscheiden sich nur im Namen des Arbeitgebers und des Bewerbungsdatums,
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marsupilami
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#8

Beitrag von marsupilami »

Wie jetzt?
Dieses Bewerbungsanschreiben http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 39#p455139 wird bemängelt?

Was genau?
Signatur?
Muss das sein?
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#9

Beitrag von Breymja »

Ja, das wird bemängelt. Ich habe das teilweise abgewandelt für die Stellen, bin noch auf meine Erfahrungen näher eingegangen (wie in einer echten Bewerbung), habe etwas weggelassen oder darauf hingewiesen dass kein ÖPNV zur Verfügung steht, wir aber sicher eine Lösung finden können, wie wir das Problem beheben können. Vielleicht ist eine Bewerbung dadurch sanktionswürdig geworden - aber sicher nicht alle 10.

Eine Begründung, was daran nicht passt, ist in den Anhörungen leider nicht enthalten - tut mir leid.

Die Frage ist nur, wie verhalte ich mich?
Antwort auf die Anhörung, kurz vor Frist. In einem Brief für alle Anhörungen gleichsam? 9 Briefe? Wie, wat?
Die mögen mich nicht. Sag ich doch.
Olivia
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#10

Beitrag von Olivia »

Inhalt und Form sollen also einer Nichtbewerbung gleichkommen, so der Vorwurf.

Zur Form: kannst Du Dir vorstellen, wieso diese derart mangelhaft sein soll, dass die Bewerbung ungültig sein soll? Ist das Bewerbungsschreiben auf Klopapier ausgedruckt worden?

Zum Inhalt: welche Gründe sind für Dich denkbar, dass das Jobcenter mit dem Inhalt nicht einverstanden ist?

Zu 9 gleichzeitigen Sanktionsanhörungen: Meiner Meinung nach bilden alle 9 Sanktionsanhörungen zusammen maximal nur einen möglichen Sanktionstatbestand und nicht 9 getrennte. Die Absenkung könnte somit maximal 30% betragen.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#11

Beitrag von Breymja »

Die Absenkung würde bei mir 100% betragen, da ich U25 bin. Ich kämpfe bis zur ersten rechtswirksamen Sanktion mit, dann hole ich mir Dauer-AU, mein Blutdruck ist grad kurz vor der hypertensiven Krise, sagt das Messgerät.

Form ist ein ganz normales DIN A 4 Blatt in Geschäftsbriefnorm. Wie ich schon sagte, sie hat die Bewerbungen nur deswegen bemängelt, weil ich die Anschreiben zum Bewerbungskostenantrag eingereicht habe - sie weiß nicht wie die beim Arbeitgeber eingegangen sind.

Es kann nur an der inhaltlichen Formulierung liegen. Was sie daran nicht mag, kann ich nicht sagen - ich hab diese SB noch nie gesehen, getroffen oder mit ihr gesprochen. Erst am 7.12.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#12

Beitrag von Breymja »

Hier die Datei.
Achtung: Ich hab in der abgesendeten Bewerbung keinen Blocksatz drin. Alle meine Vorlagen enthalten Blocksatz, das habe ich aber vor dem Versand an den Arbeitgeber geändert - beim Versand ans Jobcenter hab ich mir die Mühe allerdings tatsächlich nicht gemacht.
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marsupilami
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#13

Beitrag von marsupilami »

Zur Form kann ich nichts sagen.

Aber was den Inhalt angeht, würde ich doch rückfragen, was genau die Dame bemängelt.
Signatur?
Muss das sein?
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#14

Beitrag von Breymja »

Wie stelle ich das an? Ich bin kontomäßig wegen meiner aufgelösten Kreditkarte im Minus. Die Zahlung für nächsten Monat brauche ich unbedingt noch, für drei Monate komme ich dann über die Runden.

Was soll ich eurer Meinung nach nun tun? Ich war mir eigentlich sicher, dass da nichts sanktionswürdiges dran ist, um noch sicherer zu gehen, habe ich in den meisten Bewerbungen noch was zu meinen Fähigkeiten geschrieben und bin auf die Stellenanzeige näher eingegangen. Sorry, aber die Bewerbung ist formtechnisch einwandfrei und ist in einwandfreiem Deutsch. Woher soll ein Arbeitsloser X zukünftig wissen, was er schreiben darf und was nicht.
Olivia
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#15

Beitrag von Olivia »

Weise die Sachbearbeiterin in der Sanktionsanhörung darauf hin, dass der Blocksatz nur in den Kopien für das Jobcenter beibehalten wurde, in den Anschreiben an die Arbeitgeber jedoch selbstverständlich nicht. Das wird der Vorwurf zur Form sein.

Zum Inhalt würde ich die Sachbearbeiterin auffordern zu nennen, was genau bemängelt wird. Die genannten Informationen sind zutreffend, Du hast freie Gestaltungswahl des Anschreibens und kannst darin schreiben, was Du willst, solange es stimmt und auf die Erlangung der Stelle ausgerichtet ist.

Spekulation ins Blaue hinein: der SB wird nicht gefallen haben, dass Betriebsrat, gesundheitliche Einschränkungen, eigene Firma und Koordination der ausgelobten Stelle mit der eigenen Tätigkeit genannt worden sind.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#16

Beitrag von Breymja »

Ich hab geschrieben, was hier mit mir ausgearbeitet wurde. Ich habe keine Unwahrheiten geschrieben. Gesundheitliche Einschränkungen bestehen, ich habe immer noch Panik und bin auch sonst nicht so fit. Die eigene Firma habe ich nunmal. Und wenn der Betrieb was gegen Betriebsräte hat, hat er ein anderes Problem.

Soll ich vielleicht zu jedem Satz dazuschreiben, was ich gemeint habe und warum darin kein Vergehen erkennbar ist für mich?
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#17

Beitrag von Olivia »

Breymja hat geschrieben: Fr 24. Nov 2017, 14:40Soll ich vielleicht zu jedem Satz dazuschreiben, was ich gemeint habe und warum darin kein Vergehen erkennbar ist für mich?
Aus Sicht der Sanktionsanhörung durch die Sachbearbeiterin läuft es wohl auf so eine Selbstrechtfertigung hinaus. Ich kann mir nur vorstellen, dass die Sachbearbeiterin lieber ein möglichst "unterwürfiges" Bewerbungsschreiben gehabt hätte, das jegliche Schwachstellen verschleiert und nicht benennt.

Ist denn eigentlich ein Bewerbungstraining erfolgt, in dem ein auf Deine Situation passendes Muster-Bewerbungsschreiben erstellt worden ist? Möglicherweise weist man Dich in eine entsprechende Massnahme zu, falls das noch nicht der Fall war. In dem Fall könntest Du auch argumentieren, dass Du die Bewerbungen nach bestem Können erledigt hast und Dir absolut nicht erklären kannst, woran es liegen sollte, dass die Bewerbung nicht anerkannt worden ist.
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Koelsch
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#18

Beitrag von Koelsch »

Kurz in der Anhörung schreiben, Dir sei absolut nicht bewusst, was an Deinen Bewerbungen einer Nichtbewerbung gleichkommen sollte. Du bittest da um detaillierte Begründung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#19

Beitrag von Olivia »

Die Nachfrage, was genau bemängelt wird, macht auf jeden Fall Sinn, bevor man mit Selbstrechtfertigungen ins Blaue hinein beginnt.

Auf jeden Fall aber auf die Form hinweisen, dass die echten Bewerbungsschreiben alle richtig formatiert waren! Nur der Probeausdruck hatte irrtümlich den Blocksatz drin. Um Papier und Toner zu sparen, hast Du halt die Probeausdrucke als Nachweis ans Jobcenter geschickt.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#20

Beitrag von Breymja »

Ich kann die Rückmeldung frühestens im neuen Monat wegschicken, wegen dem Geld. Am 7. sehe ich sie dann aber. Ich glaube nicht, dass ich mit Kreuzfeuer direkt im JC mündlich klarkommen werde. Was soll ich da unternehmen?

Ich würde dann nun schreiben:

Sehr geehrte Frau XXXX,
ich kann in meinen Bewerbungsschreiben keinerlei Inhalte erkennen, die einer Nichtbewerbung gleichkommen sollten. Die Bewerbungen habe ich nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Bitte erläutern Sie mir konkret, was Sie mir vorwerfen, andernfalls kann ich von meinem Recht auf die Anhörung keinen Gebrauch machen - da ich nicht weiß, wozu ich mich eigentlich äußern soll.

Das Einzige, das ich mir vorstellen könnte, wäre die Verwendung des Blocksatzes. Ich schreibe Dokumente, wie auch nicht unüblich, generell in Blocksatz und habe daher alle meine Vorlagen mit Blocksatz versehen. Für den Ausdruck vor Versand an die Arbeitgeber habe ich dies allerdings deaktiviert, so dann aber nicht abgespeichert. Blocksatz ist also nur in der Kopie an das JobCenter für meinen Bewerbungskostenantrag enthalten.
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#21

Beitrag von Olivia »

Breymja hat geschrieben: Fr 24. Nov 2017, 14:55 Sehr geehrte Frau XXXX,

mit Überraschung und auch ziemlichem Schreck habe ich Ihre Anhörungen zum Eintritt einer Sanktion bezüglich neun verschiedenen Bewerbungsanschreiben erhalten.

Ich kann in meinen Bewerbungsschreiben beim besten Willen keinerlei Inhalte erkennen, die einer Nichtbewerbung gleichkommen sollten. Die Bewerbungen habe ich nach bestem Wissen, Gewissen und Können angefertigt. Ihren Vorwurf einer "Nichtbewerbung" weise ich bezüglich des Inhaltes vollumfänglich zurück, da alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und auf die Erlangung der ausgeschriebenen Stellen ausgerichtet sind. Bitte erläutern Sie mir konkret, was Sie mir vorwerfen, andernfalls kann ich von meinem Recht auf die Anhörung keinen Gebrauch machen - da ich nicht weiß, wozu ich mich eigentlich äußern soll.

Zu Ihrem Vorwurf der mangelnden Form der Bewerbungen ist mir folgendes aufgefallen. Das Einzige, das ich mir vorstellen könnte, wäre die Verwendung des Blocksatzes. Ich schreibe Dokumente, wie auch nicht unüblich, generell in Blocksatz und habe daher alle meine Vorlagen mit Blocksatz versehen. Für den Ausdruck vor Versand an die Arbeitgeber habe ich dies allerdings deaktiviert, so dann aber nicht abgespeichert. Blocksatz ist also nur in der Kopie an das JobCenter für meinen Bewerbungskostenantrag enthalten. Da der Probeausdruck der Bewerbungsschreiben aber bereits erfolgt war, habe ich diese Ausdrucke dem Jobcenter übersendet, um einen erneuten Ausdruck zu vermeiden und Papier und Tinte/[Toner] zu sparen. Die an die jeweiligen Arbeitgeber dann per Post verschickten Bewerbungsanschreiben waren allesamt korrekt und einwandfrei formatiert.
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Koelsch
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#22

Beitrag von Koelsch »

Den ganzen "Blocksatz" würde ich weg lassen. Das ist doch so was von egal, ob ich blocke oder nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#23

Beitrag von Breymja »

Eigentlich will ich mich wegen Blocksatz aber auch nicht bücken. Blocksatz ist eine legitime Formatierungsform, die mit höherer Professionalität bewertet wird, aber bei manchen offensichtlich subjektiv Leseschwierigkeiten bereitet. Ich bevorzuge den Blocksatz immer. Ich schreibe alle meine Briefe - auch die ans JC so, auch im Geschäft. Das sieht nicht nur gut aus, sondern kam auch gut an. Habe im Internet recherchiert, das wird wohl auch noch häufig so gemacht, aber von irgendwelchen selbst ernannten Experten mit der Begründung als unsinnig empfunden, die ich heranziehe, um Blocksatz zu verwenden.

Ich persönlich fände eine gerichtliche Entscheidung über die Verwendung von Blocksatz doch interessant, ihr nicht?
Olivia
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Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#24

Beitrag von Olivia »

Den Blocksatz-Vorwurf zu entkräften halte ich für sehr wichtig. Wird der Vorwurf nicht aufgeklärt und durch eine schlüssige Erklärung entkräftet, wird die Widerspruchsstelle und auch ein Sozialgericht ohne weiteres entscheiden, dass die Schreiben "liederlich" aussehen und somit ungültig im Sinne einer auf die Stelle ausgerichteten Bewerbung sind. Man kann eine Bewerbung sehr wohl durch mangelnde Form vereiteln. So wie das PDF oben aussieht, stimmt mit der Form des Schreibens etwas nicht. Das sieht man auf den ersten Blick.

Noch einmal: es geht nicht um den Blocksatz an sich, sondern um die "vereinzelten" Worte in der jeweils letzten Zeile der jeweiligen Absätze. Das geht gar nicht!
Breymja

Re: Sanktionsanhörung für jede einzelne Bewerbung (9 Stück)

#25

Beitrag von Breymja »

Sorry Olivia, so sehen auch unsere Geschäftsbriefe aus. Nur mit den exakten Zeilenabständen und einem Header und einem Footer - wir sind überzeugte Blocksatznutzer. Ich hätte einen Personalchef an der Hand, der aussagen würde, dass Blocksatz völlig in Ordnung ist - kann ich den vor Gericht als Zeugen benennen?

// EDIT:
Diese vereinzelten Worte kommen durch den Blocksatz zustande. Das ist halt einfach so. Klar kann man in der letzten Zeile auf Flattersatz umstellen, aber ob das ein Muss ist? Ich glaube nicht.

So, was soll ich denn nun schreiben, wenn die Meinungen auseinandergehen? Ich persönlich würde den Blocksatz ja nur dann erwähnen wollen, wenn es unbedingt erforderlich ist, um eine Sanktion zu verhindern.
Zuletzt geändert von Breymja am Fr 24. Nov 2017, 15:21, insgesamt 1-mal geändert.
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