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Re: Erstattungsforderung nach EA durch Sozialgericht

Verfasst: Mi 2. Mai 2018, 13:25
von Koelsch
Doch kannst Du. Und dann einfach im Rahmen eines Schriftsatzes an das Gericht schicken

Guck Dir das mal hier https://www.rechtsanwaltdrach.de/wp-con ... _.web_.pdf an

Re: Erstattungsforderung nach EA durch Sozialgericht

Verfasst: Mi 2. Mai 2018, 13:40
von Breymja
Könnte man eine EV einsenden, in der man eidesstattlich versichert, dass durch den Vater keinerlei geldwerte Leistungen, weder in Geld noch Sachleistung erbracht wurden und der Vater das auch macht - oder müssen wir konkreter einzelne Dinge bennenn, also dass er das Geld erhalten hat, dass er ih nwirklich rauswerfen wollte (wäre ja keine so gute Idee?), das die Stimmung schlecht ist, etc. pp.?

Eigentlich müsste es doch reichen, an Eides Statt zu versichern, dass kein Einstehenswille vorlag und auch kein gemeinsames Wirtschaften erfolgt ist.

Was sollte drinstehen, wenn man das gleich direkt mitschickt und ist das wirklich ratsam? Ich meine, bei Selbstvertretung solche Hämmer klingt doch auch so, als versucht da jemand besonders schlau zu sein?

Re: Erstattungsforderung nach EA durch Sozialgericht

Verfasst: Mi 2. Mai 2018, 13:57
von Günter

Re: Erstattungsforderung nach EA durch Sozialgericht

Verfasst: Mi 2. Mai 2018, 14:07
von Koelsch
Kein Wille etc. ist gut und schön, keine geldwerten Leistung ..... hört sich für mich konkreter an, würde ich vorziehen.

Re: Erstattungsforderung nach EA durch Sozialgericht

Verfasst: Mi 2. Mai 2018, 18:26
von Breymja
Dann schreibe ich dafür mal was zusammen.

Re: Erstattungsforderung nach EA durch Sozialgericht

Verfasst: Mo 7. Mai 2018, 00:51
von Breymja
Hallo zusammen,
können wir - da wir das Protokoll nie gesehen haben - dieses im Rahmen einer Akteneinsicht anfordern, oder brauchen wir hierzu einen Anwalt?
Können wir uns das Protokoll zu senden lassen? Wie ginge man hier vor?

Die Bestätigung des Vaters erwähnt explizit, dass für Januar und Februar die Miete nicht gezahlt wurde - exakt das stimmt auch, dafür hat das Gericht nämlich kein Geld hergegeben. Das passt aber überhaupt nicht damit zusammen, dass der Fitzke meinte, es wurde nur für den Januar bezahlt. Das behauptet er aus dem Gespräch gehört zu haben. Er war es aber, der in dem Gespräch einen Nachweis für die Zahlungen angefordert hatte und gebeten hat, postalisch ihm diesen zuzusenden. Daher der Nachweis wurde erst nach dem Gespräch erstellt. Warum sollte er nochmals einen Nachweis über Zahlungen fordern, deren Nichtstattfinden der Sohnemann im Gespräch mit ihm ja angeblich gesagt hätte. Tut mir leid, aber das riecht so sehr nach Fisch, dass ich mir die Nase zuhalten muss. Wir wollen nun das Protokoll einsehen, bevor wir Klage erheben, um das gleich ausräumen zu können.

Eine EV haben wir in der aktuellen Fassung angeboten, aber nicht gleich mitgeliefert. Auf die Anzeige wollen wir eigentlich verzichten.

Re: Erstattungsforderung nach EA durch Sozialgericht

Verfasst: Mo 7. Mai 2018, 08:00
von Koelsch
Ich würde fristwahrend klagen und erklären, Klagebegründung erfolgt nach hiermit beantragter Akteneinsicht in .....

Re: Erstattungsforderung nach EA durch Sozialgericht

Verfasst: Mo 7. Mai 2018, 12:15
von Breymja
Die beantrage ich also sozusagen beim Gericht? Ist das richtig?

Re: Erstattungsforderung nach EA durch Sozialgericht

Verfasst: Mo 7. Mai 2018, 13:04
von Koelsch
Richtig, weil nach Klageeröffnung geht die ja ohnehin an's Gericht

Re: Erstattungsforderung nach EA durch Sozialgericht

Verfasst: Mo 7. Mai 2018, 16:55
von Günter
Man könnte auch einen Beweisantrag formulieren.

Es wird beantragt, dass das JC die folgenden Unterlagen ...... als Beweismittel vorlegt, da sie dem Kläger bisher unbekannt sind.

Re: Erstattungsforderung nach EA durch Sozialgericht

Verfasst: Mo 7. Mai 2018, 17:53
von friys
@Günter, dann wären die Unterlagen aber erst bei Gericht und nicht vorher einsehbar, um sich vorzubereiten, oder?

Re: Erstattungsforderung nach EA durch Sozialgericht

Verfasst: Mo 7. Mai 2018, 18:29
von Günter
Ist doch aber egal wierum. Wenn du fristwahrend klagst und erst nach Akteneinsicht begründest, oder du klagst fristwahrend und stellst den Antrag auf Vorlage der Akten als Beweismittel, dann müssen die dir Kopien zur Verfügung stellen und bei Akteneinsicht, schaust du in die Akte und musst vor Ort kopieren oder knipsen .....


Ich denke man sollte Beweisstücke auch in das Verfahren integrieren.