Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
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Günter
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#27

Beitrag von Günter »

na also, jeht doch :lachen1: :lachen1:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#28

Beitrag von Breymja »

Das Sozialgericht hat mich gebeten eine Schweigepflichtsentbindung zu unterschreiben für:
- Zuständige Justizbehörden
- Grundsicherungsträger

Was sind die "zuständigen Justizbehörden"? Das Gericht selber? Wieso sollte das gegenüber sich selbst schweigen?
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Koelsch
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#29

Beitrag von Koelsch »

Keine Ahnung, wer "zuständige Justizbehörden" sein sollen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#30

Beitrag von Olivia »

Gab es vielleicht eine Datenweitergabe des Jobcenters an Justizbehörden, bspw. im Zusammenhang mit der "Negativbewerbung"? Ordnungswidrigkeitenstelle innerhalb des Jobcenters?
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Koelsch
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#31

Beitrag von Koelsch »

Kann ich mir nicht vorstellen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#32

Beitrag von Breymja »

Selbst wenn, woher soll das Sozialgericht davon wissen, wenn ich den Grundsicherungsträger noch nicht vom Schweigen entbunden habe?
Und Ordnungswidrigkeitenstelle, weil "Negativbewerbung"? Bin ich heute morgen im Polizeistaat aufgewacht?

Ich denke nicht, Post kam jedenfalls noch keine. Ich hab das jetzt mal blind unterschrieben und zurückgefaxt. Aber es wäre schon praktisch, wenn Otto-Normal-Bürger erkennen könnte, was Sozialgericht da denn eigentllich will. Am Ende checken die mein Führungszeugnis weil Baum.
Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#33

Beitrag von Breymja »

Das Sozialgericht hat die Stellungnahme des JC übersandt:
"Die Klage ist abzuweisen. Bei den vom Kläger verfassten Bewerbungen handelt es sich um Negativbewerbungen. Zur weiteren Begründung verweisen wir auf den ausführlichen Widerspruchsbescheid vom 27.02.2018"

Natürlich wurde weder hier noch in dem Bescheid auf meine alten, noch auf meine neuen Argumente eingegangen. Es wird halt einfach der Standpunkt vertreten und meine Ausführungen ignoriert. Da mir das nur zur Kenntnis übersandt wurde, muss ich nichts weiter unternehmen, oder? Es gäbe auch kaum Sinn zurückzuschreiben: "Kenntnis genommen, schade dass die Beklagte weder im Widerspruchsbescheid noch hier Stellung zu meinen Argumenten bezieht. Ich habe daher nichts weiter hinzuzufügen".

Oder?
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marsupilami
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#34

Beitrag von marsupilami »

Ich habe die Ablehnung des JC zur Kenntnis genommen.
Es ist bemerkenswert, dass sich das JC außerstande sieht, weder im Widerspruchsbescheid noch hier zu meiner Argumentationsführung Stellung zu beziehen.
Daher habe ich nichts weiter hinzuzufügen und bitte um antragsgemäße Entscheidung.
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Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#35

Beitrag von Breymja »

Dann mach ich ein Fax fertig.
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marsupilami
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#36

Beitrag von marsupilami »

Abwarten.
Vielleicht hat ja noch jemand einen schlauen Gedanken dazu!
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Koelsch
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#38

Beitrag von Koelsch »

Marsu hat das schon richtig geschrieben
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#39

Beitrag von schimmy »

Mach das Fax fertig mit Marsu seine Begründung.
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tigerlaw
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#40

Beitrag von tigerlaw »

Im Prinzip würde ich auch so schreiben.

Den letzten Satz vielleicht abändern in:
Da alle Argumente ausgetauscht sind, rege ich an, Termin zur Verhandlung anzuberaumen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#41

Beitrag von marsupilami »

"mündliche Erörterung"?
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Günter
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#42

Beitrag von Günter »

Verhandlung. Das ist Gelaber + Urteil in einem Aufwasch.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#43

Beitrag von marsupilami »

Okay.
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tigerlaw
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#44

Beitrag von tigerlaw »

Günter hat geschrieben: Do 22. Mär 2018, 12:31 Verhandlung. Das ist Gelaber + Urteil in einem Aufwasch.
Richtig, aber ein Urteil ergeht grundsätzlich nur aufgrund einer mündlichen Verhandlung vor der Kammer in der Besetzung mit einem Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern.

Natürlich könnte Breymja auch Entscheidung durch Gerichtsbescheid beantragen, weil die Sache so glasklar ist, dass es keine andere Entscheidung als Stattgabe geben könnte.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#45

Beitrag von Olivia »

Das wäre auch ein Objektivitätstest an das Gericht - inwieweit lässt es sich nicht verärgern, sondern urteilt rein aufgrund der Faktenlage:
Hiermit beantrage ich Entscheidung durch Gerichtsbescheid anstelle von Verhandlung, weil die Sache so glasklar ist, dass es sowieso keine andere Entscheidung als Stattgabe geben kann. Eine Verhandlung wäre reine Zeit- und Ressourcenverschwendung.
Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#46

Beitrag von Breymja »

Mit Entscheid durch Beschluss war ich ja schon in der Klage selber einverstanden. Wegen fünfzig Euro 7 Euro Fahrtkosten zum Gericht und zwei Stunden labern bei meinem Gesundheitszustand - na ich weiß nicht. Muss nicht unbedingt sein. Klare Faktenlage gibt's bestimmt aber auch nicht. Aber das Gericht wird schon selber entscheiden, ob es mit mir reden will, oder auch so zu einer Entscheidung kommen kann.

Ich nehm also Marsus Text.
Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#47

Beitrag von Breymja »

Das Gericht hat einen Termin zur mündlichen Verhandlung in weniger als zwei Wochen angesetzt. Darin steht, dass mir die Teilnahme freigestellt ist.

Wie läuft sowas ungefähr ab? Was habe ich zu erwarten? Ich bin ja immer noch krank geschrieben - darf ich trotzdem erscheinen? Wenn ich nicht erscheine, ist es dann sinnvoll, eine Stellungnahme dazu zu schreiben? Ich hab keine Ahnung, inwieweit ich das hinkriege. Warum überhaupt eine Verhandlung? Er könnte ja einfach per Beschluss abweisen oder die Rücknahme anregen?
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Koelsch
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#48

Beitrag von Koelsch »

Da würde ich auf jeden Fall hingehen, egal ob krank oder nicht (außer natürlich, Du wärst wirkluch bettlägerig)

Offenbar sieht der Richter durchaus Klärungsbedarf, aber wohl im Wesentlichen auf JC Seite, sonst hätte er Deine Teilnahme verpflichtend gemacht. Aber das würde ich mir auf jeden Fall anhören und eben ggf. auch etwas dazu sagen.

Nur kann Dir hier niemand vorher sagen, was dort verhandelt werden soll. Der Ablauf: Der Richter "erzählt" die Sache aus seiner Sicht und dann wird er Fragen stellen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#49

Beitrag von Breymja »

Okay, ich denke ich komme soweit klar, aber was mache ich wenn er wegen dem Betriebsratzeug fragt? Mir fiel da jetzt wirklich nichts sinnvolles ein, welchen Grund das gehabt haben sollte ...
Breymja

Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten

#50

Beitrag von Breymja »

Und muss ich irgendwelche Beweismittel mitbringen? Etwa die Krankenakte vom Arzt z.b. wegen der Bewerbung wo ich das erwähnt habe?
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