Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
Mir fällt nix mehr ein, es darf auch nicht zu perfekt und einstudiert wirken, da bleibt nur Daumendrücken. Ich bin unverbesserlicher Optimist, das wird schon gutgehen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
Was soll ich machen, wenn der Richter den Rückzug der Klage nahelegt? Darauf bestehen, damit es ein Urteil gibt, dass man hier analysieren kann? Wäre das missbräuchliche Rechtsverfolgung?
Lustig ist auch, dass das SG Augsburg das erstinstanzlich zuständige Gericht des Urteils war, auf das sich berufen wird hinsichtlich zählt als "Nichtbewerbung". Wird bestimmt spannend oder äußerst kurz.
Lustig ist auch, dass das SG Augsburg das erstinstanzlich zuständige Gericht des Urteils war, auf das sich berufen wird hinsichtlich zählt als "Nichtbewerbung". Wird bestimmt spannend oder äußerst kurz.
- kleinchaos
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
Ich würde auf einem Urteil bestehen.
Und ich drück die Daumen
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"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
Dto.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
Auf einem Urteil bestehen mit der Begründung: damit sowohl Du als auch das JC für die Zukunft bei ähnlichen Vorkommnissen einen "Anker", einen Fix-Punkt haben, nach dem sie sich richten können.
Ansonsten
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
Ich platze vor Neugierde.
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
Ich platze vor Nervosität. Hemd und Hose liegen schon draußen und wurden mit Beruhigungsmitteln bestückt, für den Fall der Fälle.
Zuletzt geändert von Breymja am Mi 11. Apr 2018, 17:27, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
ups falsch gelesen, dein Post war von heute morgen, ich dachte von gestern Abend. also weiter drücken ...... nein, nicht den Kerl, ich steh nicht auf Männer, sondern die Daumen.
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
Ja, 1 Uhr. Dachte ich schreib schonmal "morgen" *g*
Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
Ich platze auch vor Neugierde.
Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
Bloß kein Druck jetzt :D
Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
Hoffentlich geht das Verfahren positiv aus und es wird ein Grundsatzurteil gesprochen, dass es keine Negativbewerbungen gewesen waren.
- marsupilami
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
Es wird kein "Grundsatz"urteil geben.
Max. ein einfaches Urteil.
Grundsatzurteile gibt es erst von höheren Instanzen.
Aber unabhängig davon tu' ich weiterhin
Max. ein einfaches Urteil.
Grundsatzurteile gibt es erst von höheren Instanzen.
Aber unabhängig davon tu' ich weiterhin
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
Grundsatzurteile gibt es überhaupt nicht ...... einzige "Ausnahme", die Leitsätze (und nur die, nicht die Begründung) in den Leitsatzentscheidungen des BVerfG. Die weitaus meisten Entscheidungen des BVerfG fallen aber nicht in diese Kategorie.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
An den höheren Instanzen wird's mangels ausreichendem Beschwerdewert scheitern.
- marsupilami
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
Soweit denken Wir gar nicht.
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
Dann drücke ich mal die Daumen für ein positives einfaches Urteil.
Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
Heute, Kinder, wirds vielleicht was geben - oder eine auf den Hintern.
Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
Hab gestern noch meine EGV angesehen - also die, die gültig ist - da steht von Bewerbungen oder einer Kostenübernahme überhaupt nichts drin.
Daher, die hat sich auf die neue bezogen im Widerspruch. Lieber Herr, lass das irgendwie gut ausgehen.
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- kleinchaos
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
Ich drück die Daumen
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
Sitze im Zug. Die Sonne scheint. Mir ist nicht gerade wohl.
Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
Kopf hoch, du schaffst es. Zeig deine Angst und Verunsicherung. Das ist der Grund, warum du einen Betriebsrat benötigst. Du brauchst Unterstützung und Hilfe, es ist dein Recht dich an den Betriebsrat zu wenden. Die Wahrnehmung deiner Rechte kann nicht zu deinem Nachteil ausgelegt werden.
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Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
Sitze im Park vor dem Gericht, Zug kam viel zu früh an. In 15 Minuten werde ich reingehen und schauen wie das funktioniert.
Re: Ablehnender Widerspruchsbescheid zur Erstattung von Bewerbungskosten
das wird ordentlich klappen
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