Beim letzten Termin (war als Beistand dabei) hieß es: bitte Kontonummer, ich überweise 300 € pauschal - auf meine erstaunte Nachfrage: Muß nicht nachgewiesen werden.
Mußte nicht mal was unterschrieben werden. Kann also nach Belieben für Bewerbungen/Vorstellungsgespräche genutzt werden...
Bescheid ist inzwischen da:
Ihr Antrag auf gewährung einer Förderung aus dem Vermittlugsbudget gem. § 16 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) i.V. m.§ 45 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - (SGBIII) - Bewilligungsbescheid-
Es wird Ihnen ein Förderbetrag in Höhe von 300 € einmalig aus dem Vermttlungsbudget bewilligt.
Sie erhalten diesen Förderbetrag als Pauschale zusätzlich zu den Leistungen aus dem Vermittlungsbudget. Die Leistung dient zur Unterstützung verstärkter Bewerbungsbemühungen.