Christoph hat geschrieben:Sie sind verlobt.
Ich dachte dieses überflüssige Ritual wäre längst ausgestorben.
Verlobt = wir stehen füreinander ein = Bedarfsgemeinschaft
Allerdings versteh ich die Handlungsweise der alten ARGE nicht ganz, normalerweise ist er aus dem Zuständigkeitsbereich ausgeschieden, warum die dann noch Leistungen zahlen? Weisst du hundertprozentig ob er wirklich noch ALG2 von dort bezieht?
Ja das weiß ich 100%-ig das er sein Geld von seinem Amt noch bekommt. Und das bis Ende Januar, weil bis dahin noch sein Mietvertrag da oben läuft.
Ich weiß das unser Amt hier sowas nicht machen würde. Die würden auch keinen Lehrgang hunderte von Kilometer weg bezahlen, wenn nicht mindestens eine Zusage vom Arbeitgeber auf Einstellung schriftlich vorliegt.
Sein Amt ist da mehr als locker. Wie gesagt, die haben ihm gesagt, dass der Dezember jetzt als Urlaub für 1009 läuft und der Januar als Urlaub 2010. Er brauch also nur noch kurz in seine Wohnung zum leer räumen und Übergabe. Alle anderen Dinge mit seinem Amt gehen per Telefon und Post.
Verstehe nicht das die Ämter so unterschiedlich agieren dürfen. Ich muss kämpfen dass ich 4 Tage abwesend sein darf (war noch nie weg). Erfahre ich 5 Tage vorher. Super! Und andere dürfen Monate abwesend sein und nichts passiert.
Die Wohnung ist 66 qm groß, hat 2 Zimmer, Küche, Bad, Wintergarten und großem Flur mit großem Eßbereich. Sie schläft seit gut einem Jahr im Wintergarten, damit der Kleine ein Zimmer hat. Nur ihr Kleiderchrank muss beim Kleinen stehen.