bewilligungsbescheid

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
Antworten
bluedik
Benutzer
Beiträge: 68
Registriert: So 13. Dez 2009, 21:46

bewilligungsbescheid

#1

Beitrag von bluedik »

Hallo ihr lieben!!

ich habe heute meinen Bewillignunsbescheid von alg2 bekommen. ich bekomme alles genehmigt. das einzige was ich mich noch frage wie hoch ist der regelsatz für u25 mit eigener wohnung? ida bin ich mir nämlich nicht so sicher.

die wohung bekomm ich inkl. meiner nebenkosten gezahlt.
mensch fällt mich erstmal ein stein von herzen.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30953
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: bewilligungsbescheid

#2

Beitrag von kleinchaos »

Dein Regelsatz ist dann 359€
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
bluedik
Benutzer
Beiträge: 68
Registriert: So 13. Dez 2009, 21:46

Re: bewilligungsbescheid

#3

Beitrag von bluedik »

gut dann haut das auch hin. danke für die auskunpft. ich warte jetzt nur noch auf meinen termin beim arbeitsvermittler.
gibts da besonderheiten auf die man achten muss wenn man u 25 ist? muss man da dann öfter hin oder mehr bewerbungen schreiben? ich hab da keine ahnung.

freu mich auf antworten
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: bewilligungsbescheid

#4

Beitrag von Emmaly »

Im Allgemeinen will man U25 fast sofort und gleich aus der Statistik haben. Sieht doch nicht gut aus, wenn junge Leute arbeitslos sind.

Es gibt bei den Arbeitsvermittlern auch solche und solche. :zwinker: Es kann passieren, dass du entweder mit Arbeitsangeboten zugebombt wirst oder dir wird eine Maßnahme angeboten. Oder beides. Oder du wist erst einmal in Ruhe gelassen (kenne da keinen U25, bei dem das so war).
Schlimmsten Fall gibt es eine AGH mit MAE (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung = :ironiea: Frohndienst.) Die AGH sollte die letzte Möglichkeit sein.
Als erstes sollte ein Profiling erfolgen.

Gut ist es, wenn man weiss, was man will und wie die Aussichten auf den Arbeitsmarkt sind.
Dir wird eine Eingliederungsvereinbarung angeboten werden. Die zur Prüfung mitnehmen.

Bewerbungungsunterlagen mitnehmen und auch, wo du schon überall Bewerbungen zu laufen hast mit Ergebnis.
Zuletzt geändert von Emmaly am Di 26. Jan 2010, 14:27, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: ergänzt
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30953
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: bewilligungsbescheid

#5

Beitrag von kleinchaos »

U25 werden besonders getrietzt. Kann also sein, dass du mehr Bewerbungen aufgedrückt bekommst.
Was es sicher geben wird ist ein Bewerbungstraining.

Und ganz sicher eine Eingliederungsvereinbarung. Da wirds jetzt spannend. Möglichst nicht und schon gar nicht sofort unterschreiben! Dein Exemplar mit nach Hause nehmen und drüber nachdenken. Wenn du dich mit deinem Vermittler schon im Gespräch einigen kannst über Anzahl der Bewerbungen, Weiterbildung etc und das für dich annehmbar ist kannst du auch gleich unterschreiben.
Beachte aber: Wenn du irgendwas nicht in der vereinbarten Anzahl/Zeit usw erfüllst, kannst du sanktioniert werden. Das heißt bei U25 3 Monate lang kein Geld, nur Miete und Krankenkasse.
Merke: du MUSST die EGV nicht unterschreiben. Weder zu Hause noch beim Vermittler!
Der Vermittler wird dann drohend gucken und böse sagen: Dann bekommen Sie die eben als Verwaltungsakt!
Das klingt böse und soll einschüchtern.
Tut es dich aber nicht. Da die Nichteinhaltung der Forderungen aus einem Verwaltungsakt (noch) nicht sanktionierbar sind.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
bluedik
Benutzer
Beiträge: 68
Registriert: So 13. Dez 2009, 21:46

Re: bewilligungsbescheid

#6

Beitrag von bluedik »

Die aussichten für meinen berufszweig sind dort wo ich wohne nicht besonders. es sein denn du bist verkäuferin, erntehelfer oder altenpfleger, dann ist hier das reinste eldorado. meine 2 berufe werden gar nicht gefragt oder gesucht.

traurig bin auch bei mir zu hause, woch ich eigentlich her komme siehts auch nicht so besonders aus.

wird schon werden ich bin da optimistisch, wenn nicht lern ich halt noch mal neu.

Fragt sich nur was so ein berwerbungstraining bringen soll? meine mum hatte schon 5 und sie ist immernoch arbeitslos und das zeit bald 10 jahren. naja ich halte wenn ich mal ganz ehrlich bin das nur für eine beschäftigung der massen. berwerbungen schreib ich schon zu hause genug.
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: bewilligungsbescheid

#7

Beitrag von Emmaly »

Ein gutes Bewerbertraining kann viel bringen, aber das braucht man nur einmal, höchsten zwei. Aber jedes Mal wird was anderes erzählt. Eben so wie der Trainer das sieht.
Je länger man raus ist, um so schwer ist es in den 1. Arbeitsmarkt rein zu kommen. Ohne Hilfen ist da kaum was. Bei Einschränkungen fast aussichstlos.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
bluedik
Benutzer
Beiträge: 68
Registriert: So 13. Dez 2009, 21:46

Re: bewilligungsbescheid

#8

Beitrag von bluedik »

mich wunderts nur, ich bin eigentlich schon einen monat jetzt arbeitslos. ich werder stellenangebote bekommen noch einen arbeitsvermittler mal gesehen. nichts absolut überhaupt nichts.
bis auf den bewilligungsbescheid heute habe ich nichts mehr von der ARGE gehört. außer das die meine Heizkosten sehen wollten. die ich ihnen auch gebracht habe.

aber sonst totenstille. könnte auch die ruhe vor den storm sein
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Re: bewilligungsbescheid

#9

Beitrag von Emmaly »

Zu Jahresbeginn ist immer hochbetrieb, da gehen die Anträge für Fördermittel im neuen Jahr ein.
Ohne Druck bewirbt es sich eh am besten.

Viel Glück. Vielleicht schaffst du es vor dem AV (Arbeitsvermittler) eine stelle zu finden.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
bluedik
Benutzer
Beiträge: 68
Registriert: So 13. Dez 2009, 21:46

Re: bewilligungsbescheid

#10

Beitrag von bluedik »

ist trotzdem komisch, sonst musste ich immer gleich zum vermittler.

ich muss sagen ich hatte immer glück gehabt, meine arbeitsvermittler waren immer locker und auch ziemlich nett. mit den letzten habe ich bis heute noch kontakt über email. wir ham immer kaffee getrunken und soweiter, der war wirklich nett gewesen und hat mir immer geholfen.obwohl ich keine leistung hatte. er hat mir sogar ein paar tricks und kniffe verraten.

achja der war wirklich cool und nicht viel älter als ich. ich glaub deswegen haben wir uns so gut verstanden.

schade das er nicht mehr mein vermittler ist.
Anonym22010

Re: bewilligungsbescheid

#11

Beitrag von Anonym22010 »

Ich kann dir auch nur sagen: Geh hin, hörs dir an, unterschreibe da nichts vor Ort und sage nichts zu. 1-2 Wochen bedenkzeit solltest du immer bekommen. Dein Standartsatz sollte sein: Ich werds mir überlegen und mich informieren, und es beim nächsten Mal mt Ihnen besprechen.
Benutzeravatar
Nata19
Benutzer
Beiträge: 805
Registriert: Fr 29. Mai 2009, 11:35
Wohnort: Bielefeld

Re: bewilligungsbescheid

#12

Beitrag von Nata19 »

Emmaly hat geschrieben:Oder du wist erst einmal in Ruhe gelassen (kenne da keinen U25, bei dem das so war).

doch, bei mir wars so, hab bis heute nie as von arbeiten gehört, hieß immer: och nö, mach deine schule, das reicht, zum glück. puh...
Liebe Grüße,

Natali
Antworten

Zurück zu „U25 - ALG II/Hartz IV“