Ich schreibe mal wieder für eine Frau.
Kurz zur Sachlage, sie ist 22 ihr Freund 23. Sie ist schwanger.
Im April kam sie zu mir um den Muki Antrag zu stellen. Sie ist arbeitslos, ihr Freund verdient ca. 900€ netto.
Damals hat sie noch bei ihren Eltern gewohnt.
Ich gab ihr ein Schreiben für die Arge mit (Antrag Erstlingsausstattung) wurde abgelehtn, sie ist ja U25.
Zwischenzeitlich ist sie mit ihrem Freund zusammen gezogen, und sie wollten einen Alg2 Antrag stellen. Der wurde ihnen zwar ausgehändigt, aber nicht wieder angenommen. Blick drauf geworfen und "nö, das Einkommen ist zu hoch."
Natürlich lässt sich all das nicht nachweisen, weil es ja nix schriftliches gibt. Mein erster nachweisbarer Kontakt in diesem Fall zur Arge ist ein Anruf von der Arge bei mir im Büro vom 09.09.08
Sie war aber schon im Mai das erste mal dort.
So, Arge stellt sich nach wie vor quer.
Keine Erstlingsausstattung, keine Schwangerenbekleidung, keine Erstausstattung, keinen Mehrbedarf, kein Alg2 einfach nix. Was ist jetzt am sinnvollsten?
Sie hatte schon Kontakt zu ner Anwältin, die hat aber schlecht beraten.
LG Nicole
U25, schwanger und Arge lehnt alles ab.
Re: U25, schwanger und Arge lehnt alles ab.
Sozialleistungen werden immer ab Tage der Antragsstellung und nie rückwirkend gewährt. Die Beweisführung wird schwierig. Sie ist ja schwanger, ab Geburt bildet sie auch im Elternhaus eine eigene BG, aber ich muss erst mal schauen ab welcher Schwangerschaftswoche.
Hab bitte etwas Geduld.
Hab bitte etwas Geduld.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: U25, schwanger und Arge lehnt alles ab.
Hallo Emma,
das vom Mai hat sie schriftlich. Hatte sie dort Widerspruch eingelegt? Sie fällt ja nicht unter U25, ab dem Zeitpunkt, da sie schwanger ist. Das ist im Gesetz SGB II auch drin.
Der wichtige Satz ist rot.
Hatte sie ein Datum auf den Antrag? Wurde ihr Erscheinen in der Arge dort eingetragen im Computer? Wäre für das Antragsdatum wichtig.
Wie hoch ist die Miete?
Zum Anwalt, wenn schlecht beraten die Mandantschaft kündigen und eine guten suchen.
Moment ich gehen mal suchen. ;)
@ Günter, da gibt es keine Woche nur die Bescheinigung eines Facharztes. Schwanger ist schwanger.
das vom Mai hat sie schriftlich. Hatte sie dort Widerspruch eingelegt? Sie fällt ja nicht unter U25, ab dem Zeitpunkt, da sie schwanger ist. Das ist im Gesetz SGB II auch drin.
Der wichtige Satz ist rot.
http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb02x009.htm(2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen beschaffen können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners zu berücksichtigen. Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig.
(3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut.
Hatte sie ein Datum auf den Antrag? Wurde ihr Erscheinen in der Arge dort eingetragen im Computer? Wäre für das Antragsdatum wichtig.
Wie hoch ist die Miete?
Zum Anwalt, wenn schlecht beraten die Mandantschaft kündigen und eine guten suchen.
Moment ich gehen mal suchen. ;)
@ Günter, da gibt es keine Woche nur die Bescheinigung eines Facharztes. Schwanger ist schwanger.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: U25, schwanger und Arge lehnt alles ab.
So da bin ich wieder.
Ein Anwalt, der übers Internet auch zu erreichen ist. Dort anfragen.
http://www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?Adresse
Gerne noch andere Anwälte, die jedoch noch weiter entfernt sind.
Ein Anwalt, der übers Internet auch zu erreichen ist. Dort anfragen.
http://www.anwaltskanzlei-adam.de/index.php?Adresse
Gerne noch andere Anwälte, die jedoch noch weiter entfernt sind.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: U25, schwanger und Arge lehnt alles ab.
Gut ich hab auch nix zu dem Thema Schwangerschaftswoche gefunden. 8-)
Aber dieses hier
Aber dieses hier
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... istung.pdf(3)
Leistungen für
1.
Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2.
Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft
und Geburt sowie
3.
mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
sind
nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht.
Die Leistungen nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen
Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können.
In diesem Falle kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Hilfebedürftige
innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben, in dem über die Leistung entschieden worden ist. Die Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung,
auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Bei der Bemessung
der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen
Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: U25, schwanger und Arge lehnt alles ab.
@ Günter, Erstlingsausstattung gibt es nur bei Leistungsbezug. Und da sie ab Schwangerschaft einen Anspruch auf die Leistung hat, stellt sich hier die Frage, wo bleibt die Beratung?
Die Frau hätte darauf hingewiesen werden müssen, dass sie einen Antrag auf ALG II stellen kann.
Aber bei der ARGE?! :roll:
Die Frau hätte darauf hingewiesen werden müssen, dass sie einen Antrag auf ALG II stellen kann.
Aber bei der ARGE?! :roll:
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: U25, schwanger und Arge lehnt alles ab.
Räumlich deutlich näher läge nach meiner Meinung die Anwältin Mareike Preu, aber Geografie ist nicht unbedingt meine stärkste Seite. :lol:
http://www.kanzlei-preu.de/
http://www.kanzlei-preu.de/
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: U25, schwanger und Arge lehnt alles ab.
:oops:
Wieder was dazu gelernt.
Wieder was dazu gelernt.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.