Arbeit aus sozialen Gründen "abgelehnt", aber Beraterin wird
Re: Arbeit aus sozialen Gründen "abgelehnt", aber Beraterin
Hallo,
ich habe Probleme deinen Ausführungen zu folgen.
2 Wochen-Vertrag? Noch einmal genauer: was steht da zur Vergütung? Bist du die nächsten Tage noch hingegangen oder warst du beim Doc.
So wie ich es verstanden habe habt ihr in gegenseitigen Einvernehmen den Vertrag aufgehoben, mündlich.
Hast du von der Arge außer der Aufforderung das Einkommen nachzuweisen andere Post erhalten?
ich habe Probleme deinen Ausführungen zu folgen.
2 Wochen-Vertrag? Noch einmal genauer: was steht da zur Vergütung? Bist du die nächsten Tage noch hingegangen oder warst du beim Doc.
So wie ich es verstanden habe habt ihr in gegenseitigen Einvernehmen den Vertrag aufgehoben, mündlich.
Hast du von der Arge außer der Aufforderung das Einkommen nachzuweisen andere Post erhalten?
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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- kleinchaos
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Re: Arbeit aus sozialen Gründen "abgelehnt", aber Beraterin
Nur die Miete bezahlt zu bekommen riecht für mich verdammt nach Sperre.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Arbeit aus sozialen Gründen "abgelehnt", aber Beraterin
Sperren gibt es bei ALG I. Aber bei Sperren wird nicht auf die Kosten der Unterkunft reduziert. Also liegt hier offensichtlich eine Sanktion vor. U25?kleinchaos hat geschrieben:Nur die Miete bezahlt zu bekommen riecht für mich verdammt nach Sperre.
Re: Arbeit aus sozialen Gründen "abgelehnt", aber Beraterin
zu schlaraffenland:
Die Begründung ist das ich einen halben Monat gearbeitet hab und dafür ja eigentlich Anfang des diesen Monats Geld kriegen sollte. Da die hälfte des Geldes in etwa die Summe meines Hartz 4 Geldes beträgt bekomme ich also die Miete, aber kein Hartz 4.
Sanktionen o.ä. sind es nicht, ist diesmal (meiner meinung nach) ja auch legitim, aber eben Problematisch da mein Arbeitgeber nix gemacht hat. Und ja bin unter 25.
Okay, werd mich schonmal darauf einstellen das das gut möglich ist. :(.
Werd ich vorher tun okay.
Der Vertrag läuft genau 2 (Arbeits-)Wochen. Vom 4.10 bis 16.10.
Nein davon finde ich im Vertrag nix. Also habe ich das Recht auf meiner Seite, das ist doch schonmal gut zu wissen.
zu Emmaly:
Also Vergütung ist 7,50 die Stunde.
Und hingegangen bin ich nicht mehr da mein Arbeitgeber das nicht wünschte. (Gekündigt wurde der Vertrag aber nicht. Warum auch immer? Ich hab damit noch keine Ahnung gehabt, da bisher so ein Fall nicht war daher ging ich davon aus es hat seine Richtigkeit.)
Doc war ich auch ja, aber der tat das ab. Also hätte er nicht helfen können.
Jap genau im gegenseitigen einvernehmen mündlich abgesprochen das es nix für mich ist.
Eine "Änderungsmitteilung" bezüglich dessen das ich eben diesen Monat nur die Miete bekomme und das Hartz 4 wegen der sonstigen "Überzahlung" nicht. Und sonst nix weiteres was mit dem Fall zu tun hat.
Sanktion oder Sperre ist es nicht, das wurde mir heute schon erklärt. Dacht ich auch erst aber was ich hier habe ist nur das ich das Geld was ich letzten Monat verdient habe (ca 400?) diesen Monat benutzen soll statt Harrtz 4. (359 + freibetrag oder sowas oo).
Bezüglich U25: Hab doch ins U25-Forum geschrieben oder nicht? :O
Die Begründung ist das ich einen halben Monat gearbeitet hab und dafür ja eigentlich Anfang des diesen Monats Geld kriegen sollte. Da die hälfte des Geldes in etwa die Summe meines Hartz 4 Geldes beträgt bekomme ich also die Miete, aber kein Hartz 4.
Sanktionen o.ä. sind es nicht, ist diesmal (meiner meinung nach) ja auch legitim, aber eben Problematisch da mein Arbeitgeber nix gemacht hat. Und ja bin unter 25.
Okay, werd mich schonmal darauf einstellen das das gut möglich ist. :(.
Werd ich vorher tun okay.
Der Vertrag läuft genau 2 (Arbeits-)Wochen. Vom 4.10 bis 16.10.
Nein davon finde ich im Vertrag nix. Also habe ich das Recht auf meiner Seite, das ist doch schonmal gut zu wissen.
zu Emmaly:
Also Vergütung ist 7,50 die Stunde.
Und hingegangen bin ich nicht mehr da mein Arbeitgeber das nicht wünschte. (Gekündigt wurde der Vertrag aber nicht. Warum auch immer? Ich hab damit noch keine Ahnung gehabt, da bisher so ein Fall nicht war daher ging ich davon aus es hat seine Richtigkeit.)
Doc war ich auch ja, aber der tat das ab. Also hätte er nicht helfen können.
Jap genau im gegenseitigen einvernehmen mündlich abgesprochen das es nix für mich ist.
Eine "Änderungsmitteilung" bezüglich dessen das ich eben diesen Monat nur die Miete bekomme und das Hartz 4 wegen der sonstigen "Überzahlung" nicht. Und sonst nix weiteres was mit dem Fall zu tun hat.
Sanktion oder Sperre ist es nicht, das wurde mir heute schon erklärt. Dacht ich auch erst aber was ich hier habe ist nur das ich das Geld was ich letzten Monat verdient habe (ca 400?) diesen Monat benutzen soll statt Harrtz 4. (359 + freibetrag oder sowas oo).
Bezüglich U25: Hab doch ins U25-Forum geschrieben oder nicht? :O
Re: Arbeit aus sozialen Gründen "abgelehnt", aber Beraterin
Du warst also nicht beim Doc. Oder sehe ich das jetzt falsch. Du hast es vom AG nicht schriftlich, dass er dich bezahlt freistellt. Wann ist Zahltag im Arbeitsvertrag festgelegt.
Es sieht für mich entweder nach Gericht aus oder der AG zahlt später und da würde ich es so sehen, nur die geleisteten Stunden.
Der Arbeitgeber muss die Formulare vom Jobcenter ausfüllen. Dazu die Unterlagen nachweislich vorlegen.
Wenn du blank bist und kein Geld bekommen hast mit den Kontoauszügen zum Jobcenter und Vorschuss holen. In die Zukunft kannst du nicht sehen, als weiß du nicht, ob und wann der Arbeitgeber zahlt. Morgen ist Dienstag, mit Beistand zum Jobcenter und Vorschuss beantragen.
Es sieht für mich entweder nach Gericht aus oder der AG zahlt später und da würde ich es so sehen, nur die geleisteten Stunden.
Der Arbeitgeber muss die Formulare vom Jobcenter ausfüllen. Dazu die Unterlagen nachweislich vorlegen.
Wenn du blank bist und kein Geld bekommen hast mit den Kontoauszügen zum Jobcenter und Vorschuss holen. In die Zukunft kannst du nicht sehen, als weiß du nicht, ob und wann der Arbeitgeber zahlt. Morgen ist Dienstag, mit Beistand zum Jobcenter und Vorschuss beantragen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Re: Arbeit aus sozialen Gründen "abgelehnt", aber Beraterin
Doch ich war bei Doc, dieser hat allerdings mein Anliegen als "nicht wahrheitsgemäß" oder relevant bewertet. Also kurzgesagt meinte er es ist nicht so wie ich es schildere.
Okay, also Unterlagen muss er.
Ja gut die geleisteten Stunden würden mir reichen.
Okay danke, werde ich tun!
Okay, also Unterlagen muss er.
Ja gut die geleisteten Stunden würden mir reichen.
Okay danke, werde ich tun!
- kleinchaos
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Re: Arbeit aus sozialen Gründen "abgelehnt", aber Beraterin
Geh zu einem anderen Arzt!
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Arbeit aus sozialen Gründen "abgelehnt", aber Beraterin
Ach so ja, vor ein Arbeitsgericht zu ziehen und den Lohn für 14 Tage einzuklagen ist dann natürlich nur dann aussichtsreich, wenn Du eine Krankschreibung für die Tage vorweisen kannst, an denen Du nicht beim AG anwesend warst. Ansonsten könnte der AG behaupten, dass Du der Arbeit unerlaubt fern geblieben bist.
Re: Arbeit aus sozialen Gründen "abgelehnt", aber Beraterin
Nicht der AG zahlt bei Krankheit sondern die KK, es waren nur 10 Tage Arbeit und keine 4 Wochen.schlaraffenland hat geschrieben:Ach so ja, vor ein Arbeitsgericht zu ziehen und den Lohn für 14 Tage einzuklagen ist dann natürlich nur dann aussichtsreich, wenn Du eine Krankschreibung für die Tage vorweisen kannst, an denen Du nicht beim AG anwesend warst. Ansonsten könnte der AG behaupten, dass Du der Arbeit unerlaubt fern geblieben bist.
LG Emmaly
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Re: Arbeit aus sozialen Gründen "abgelehnt", aber Beraterin
Das müsste man mal mit konkreten Zahlen sehen, bei Erwerbseinkommen gibt es zusätzliche Freibeträge. Und, die Kosten der Unterkunft sind Bestandteil des ALG2.Die Begründung ist das ich einen halben Monat gearbeitet hab und dafür ja eigentlich Anfang des diesen Monats Geld kriegen sollte. Da die hälfte des Geldes in etwa die Summe meines Hartz 4 Geldes beträgt bekomme ich also die Miete, aber kein Hartz 4.