Arger Blödsinn

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
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hergau
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Arger Blödsinn

#1

Beitrag von hergau »

Vater (alleinerziehend) ist in einer Klinik für Depressionen am Chiemsee. Bis Mitte April noch
Sohn (Christian) ist 19 Jahre alt, beide Alg2-Empfänger.

Bisher hat der Vater seinen Sohn immer zur Arge/JC begleitet.
Ich habe ihm versprochen, mich um den Buben in Arge-Sachen zu kümmern, solange er nicht da ist.

Gestern abend schickte mir der Vater eine Mail:

Servus Gerd,
ARGE schickte mehrere Schreiben, habe heute mit Christian telefoniert. ARGE kündigte an daß ich als Beistand nicht mehr akzeptiert werde, Christian soll selber sprechen damit er seiner Mitwirkungspflicht entspreche. Andernfalls soll er eine Vollmacht mitbringen wo ich als Vertreter (nicht Beistand) ernannt werde. Wenn ich als Beistand erscheine dann gäbe es Leistungskürzung. Die Schreiben schickt Christian mir als Kopie, wenn die hier angekommen sind weiß ich mehr. Da fällt einem nichts mehr ein, oder?
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Ich warte jetzt erst einmal die Schreiben ab, dann können wir reagieren.
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Koelsch
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Re: Arger Blödsinn

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich bin gespannt. :zwinker:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Christoph
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Re: Arger Blödsinn

#3

Beitrag von Christoph »

Wenn ich als Beistand erscheine dann gäbe es Leistungskürzung.
Das glaub ich nicht. :schwein:
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hergau
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Re: Arger Blödsinn

#4

Beitrag von hergau »

Muss das selbst erst sehen.
Treffe mich nächste Woche mit dem Buben.
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Valmanya

Re: Arger Blödsinn

#5

Beitrag von Valmanya »

@ hergau: Da bin ich auch mal gespannt.

Du kannst aber durchaus schon mal hier schauen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_t ... c_id=23528&

Das weisst Du aber sicherlich schon.
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hergau
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Re: Arger Blödsinn

#6

Beitrag von hergau »

Das ist aber schon alt.

Ich arbeite nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, das es seit 2008 gibt.
Dein Link ist von 2007.
Da gab es noch das Rechtsberatungsgesetz und ich durfte nicht das tun, was ich heute darf.
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Valmanya

Re: Arger Blödsinn

#7

Beitrag von Valmanya »

Sicher, aber § 13 Abs.5, Abs 6 SGB X gilt immer noch.
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kleinchaos
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Re: Arger Blödsinn

#8

Beitrag von kleinchaos »

Die sind sooo doof, einfach unglaublich. Ich warte ja nun auf Antwort meiner SB. Mündlich war sie ja immer der Meinung EEJ geht vor jedem anderen Minijob. Nur schriftlich hab ich es noch nicht. Im 1. Minijob hab ich ja 100€, jeder weiter Job würde meine Hilfebedürftigkeit mindern. Schauen wir mal
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sleepy5580
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Re: Arger Blödsinn

#9

Beitrag von sleepy5580 »

Also das Schreiben würd ich auch gern sehen :never:, kaum zu glauben.
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