Chance auf Ausbildungsplatz mit EQJ - SB verweigert aber EQJ

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
Antworten
Schnucke
Benutzer
Beiträge: 29
Registriert: So 13. Mär 2011, 17:08

Chance auf Ausbildungsplatz mit EQJ - SB verweigert aber EQJ

#1

Beitrag von Schnucke »

Hallo!

ich (u25, keine abgeschlossene ausbildung) hätte die chance, eine tolle ausbildungsstelle zu bekommen - bedingung dafür wäre aber ein EQJ.

Meine "liebe" sachbearbeiterin will mir das aber nicht bewilligen :(

habe ich da irgendwelche ansprüche drauf, oder ist das wieder so eine willkürsache? :kopfkratz:
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Chance auf Ausbildungsplatz mit EQJ - SB verweigert aber

#2

Beitrag von kleinchaos »

"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
schlaraffenland

Re: Chance auf Ausbildungsplatz mit EQJ - SB verweigert aber

#3

Beitrag von schlaraffenland »

Äh, ich hab grad das hier recherchiert:
In den Jahren 2004 bis 2007 wurde die Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQJ) als Sonderprogramm des Bundes durchgeführt.
Zum 1. Oktober 2007 wurde die Förderung der Einstiegsqualifizierung als Arbeitgeberleistung gesetzlich verankert (§ 235b SGB III).
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27522/z ... erung.html
§ 235 (weggefallen)
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__235.html

Hier steht's anders formuliert:
Nichtamtlicher Text
Richtlinie zur Durchführung des Sonderprogramms Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ-Programm-Richtlinie - EQJR)

...

Das Programm tritt am 1. Oktober 2004 in Kraft. Das Programm tritt am 31. Dezember 2008 außer Kraft.

Bonn, den 12. Januar 2007
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... derung.pdf

Meinte Deine SB wirklich "EQJ", oder was anderes?
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Chance auf Ausbildungsplatz mit EQJ - SB verweigert aber

#4

Beitrag von kleinchaos »

Vielleicht hilft das hier auch weiter: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lage-2.pdf
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Schnucke
Benutzer
Beiträge: 29
Registriert: So 13. Mär 2011, 17:08

Re: Chance auf Ausbildungsplatz mit EQJ - SB verweigert aber

#5

Beitrag von Schnucke »

schlaraffenland hat geschrieben:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... derung.pdf

Meinte Deine SB wirklich "EQJ", oder was anderes?

nein, der betrieb meinte EQJ ;)

und wenn ich o.g. link so anschaue, dann ist es ja wirklich ne "willkür" der SB, ob es mir bewilligt wird, oder nicht - oder? :(

wobei ich als junge frau mit (aus gesundheitlichen gründen) abgebrochener ausbildung und seitdem ettlichen absagen ja eigentlich in den kreis der zu fördernden gehören sollte :aua:
schlaraffenland

Re: Chance auf Ausbildungsplatz mit EQJ - SB verweigert aber

#6

Beitrag von schlaraffenland »

Schnucke hat geschrieben:und wenn ich o.g. link so anschaue, dann ist es ja wirklich ne "willkür" der SB, ob es mir bewilligt wird, oder nicht - oder? :(
Der Link, den Du meintest (den ich eingestellt habe), der ist ja hinfällig, weil das EQJ-Programm abgelaufen ist.

kleinchaos hat Material gefunden, das auf Deinen Fall zutrifft.
wobei ich als junge frau mit (aus gesundheitlichen gründen) abgebrochener ausbildung und seitdem ettlichen absagen ja eigentlich in den kreis der zu fördernden gehören sollte :aua:
Weiß ich nicht. kleinchaos' Links können da Auskunft geben.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Chance auf Ausbildungsplatz mit EQJ - SB verweigert aber

#7

Beitrag von kleinchaos »

Was ist das für eine Ausbildung? Und warum wollen die das EQJ?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Schnucke
Benutzer
Beiträge: 29
Registriert: So 13. Mär 2011, 17:08

Re: Chance auf Ausbildungsplatz mit EQJ - SB verweigert aber

#8

Beitrag von Schnucke »

das ist ne ausbildung zur tierpflegerin...

und ich schätze mal, dass die das EQJ haben wollen um kosten zu sparen...

sie haben auch definitiv nach EQJ gefragt...und die SB hat auch nix gesagt von wegen "gibt es nicht mehr" sondern "wird nich bewilligt" :kopfkratz:

und auf die schnelle find ich in kleinchaos link auch nichts dem EQJ ähnliches...oder bin ich nur blind/doof? O_o
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Chance auf Ausbildungsplatz mit EQJ - SB verweigert aber

#9

Beitrag von kleinchaos »

Das ist ja alles Ermessenssache. Kommt sicher auch drauf an wie oft der Betrieb schon in der Vergangenheit EQJler hatte und wie viele davon wirklich einen Ausbildungsplatz bekamen.

Aber gesundheitliche Einschränkungen und dann Tierpfleger? Das ist ein Knochenjob
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
schlaraffenland

Re: Chance auf Ausbildungsplatz mit EQJ - SB verweigert aber

#10

Beitrag von schlaraffenland »

Merkwürdig, § 235 SGB III ist weggefallen, aber was lese ich hier?
§ 243 Sozialpädagogische Begleitung und organisatorische Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung und Berufsausbildungsvorbereitung

(1) Förderungsfähig sind notwendige Maßnahmen zur sozialpädagogischen Begleitung förderungsbedürftiger Jugendlicher während einer Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz.
(2) Förderungsfähig sind Maßnahmen zur Unterstützung von Arbeitgebern mit bis zu 500 Beschäftigten bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der betrieblichen Berufsausbildung, der Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Einstiegsqualifizierung förderungsbedürftiger Jugendlicher. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn gleichartige Leistungen nach einem Bundes- oder Landesprogramm erbracht werden.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__243.html

Gibt es nun diese EQJ, ja oder nein?
schlaraffenland

Re: Chance auf Ausbildungsplatz mit EQJ - SB verweigert aber

#11

Beitrag von schlaraffenland »

Bezieht sich Deine SB hierdrauf?

http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__241.html

Da ist auch von Einstiegsqualifizierung die Rede.
Schnucke
Benutzer
Beiträge: 29
Registriert: So 13. Mär 2011, 17:08

Re: Chance auf Ausbildungsplatz mit EQJ - SB verweigert aber

#12

Beitrag von Schnucke »

ich weiss nich worauf sich meine SB bezieht, die hat ja gleich abgeblockt :(

durch die ganze paragraphen-sch***** steigt ja auch kein normaler mensch durch :kristall_defekt:

ich glaub ich muss doch nochmal den betrieb fragen was GENAU die da jetzt wollen, mit paragraph oder so...
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Chance auf Ausbildungsplatz mit EQJ - SB verweigert aber

#13

Beitrag von Günter »

Verlange einen rechtsmittelfähigen Bescheid der Ablehnung (sofort und schriftlich) mit Begründung der Ermessensausübung. Sag gleich Du hast die Absicht zu klagen.
§ 33 SGB X Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.
(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Ein elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben Voraussetzungen schriftlich zu bestätigen; § 36a Abs. 2 des Ersten Buches findet insoweit keine Anwendung.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/33.html
§ 35 SGB X Begründung des Verwaltungsaktes
(1) Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/35.html

Oftmals erledigt sich die Ablehnung dann bereits. Wenn du hast, nimm einen Beistand mit.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Antworten

Zurück zu „U25 - ALG II/Hartz IV“