Freundin will zu mir ziehen

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
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RageX
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Freundin will zu mir ziehen

#1

Beitrag von RageX »

Hallo alle Zusammen,

Also habe die ganze zeit gegoogelt um was zu finden dann bin ich auf dieses Forum gestoßen und ich dachte es wäre eine Möglichkeit ...
Nun ja ich komm dann mal zu meinem Anliegen.

Ich 22 habe eine eigene 2/5 Zimmer Wohnung, mache eine Ausbildung jetzt 2tes Lehrjahr bekomme ca. 370 € netto + Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) 317€ und mein Kindergeld 184€.

Meine Freundin 19 wohnt bei ihrer Mutter und geht zur Berufsschule und bekommt Bafög 216€ momentan und hat ja auch noch ihr Kindergeld.
Das Zusammenleben mit der Mutter funktioniert nicht mehr und darauf hin haben wir beschlossen das sie zu mir zieht.

Meine Frage ist wie sieht es finanziell aus? weil mit meiner Gesamtsumme und ihrer Gesamtsumme sieht es ja nicht gerade rosig aus gibt es da irgendwelche mittel? Zieht das Bafög Amt uns also ich weiss nicht wie es finanziell aussieht und hoffe ihr könnt uns eine Hilfe geben was wir unternehmen könnten.

Ich Bedanke mich schon mal im Voraus!
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kleinchaos
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Re: Freundin will zu mir ziehen

#2

Beitrag von kleinchaos »

Willkommen bei uns.

Deine Freundin kann höheres Bafög beantragen wegen der Mietkosten. Oder je nach finanzieller Situation der Eltern auch Unterhalt.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Freundin will zu mir ziehen

#3

Beitrag von Koelsch »

Leider bin ich kein großer BAföG-Experte.

Nach meiner Information braucht Deine Freundin einen schwerwiegenden Grund, um "schadlos" zu Hause ausziehen zu können. Bei schwierigen häuslichen Verhältnissen ist das sehr schwer nachzuweisen. Ein ärztliches und/oder schulpsychologisches Gutachten kann da helfen in dem festgestellt wird, wenn sie zu Hause bleibt ist der Schulerfolg gefährdet.

Dann würde ihr BAföG Satz auf € 465 steigen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
RageX
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Re: Freundin will zu mir ziehen

#4

Beitrag von RageX »

Ich Bedanke mich schon mal für diese Antworten dies hört sich schon mal gut an (:
Aber das BAB ist ja auch vom Amt oder? jedenfalls hab ich es beim Arbeitsamt gestellt ^^

Würden die dann nicht irgendwas bei mir anrechnen also ich kenn mich da nicht aus :D naja hoffe einfach das alles gut geht...
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kleinchaos
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Re: Freundin will zu mir ziehen

#5

Beitrag von kleinchaos »

Doch, du musst das dann beim BAB melden. Wenn sich deine Miete verringert durch die Untermieteinnahme
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
RageX
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Re: Freundin will zu mir ziehen

#6

Beitrag von RageX »

das hab ich mir gedacht das ich das den Ämtern alles mitteilen muss... also im Endeffekt haben wir nicht wirklich mehr Geld ?
weil so wie ich mir das jetzt denke ist es so sie ziehen mir ihre Bafög Erhöhung ab was ich finde was unnötig ist ^^
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Koelsch
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Re: Freundin will zu mir ziehen

#7

Beitrag von Koelsch »

Ob das 1:1 angerechnet wird, das weiß ich nicht.

Beim BAB gibt es doch auch "Festpreise" genau wie beim BAföG, oder spielt die Miete da eine Rolle? Das hieße dann aber auch, es ist egal ob Du € 400 für die Wohnung zahlst, oder nur € 200, weil es eine 2-er WG ist.

Rechne doch mal die Folgen durch, wenn die Miete durch 2 geteilt wird. http://babrechner.arbeitsagentur.de/berechnung.php
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RageX
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Re: Freundin will zu mir ziehen

#8

Beitrag von RageX »

Als WG?
wie meinst du das?

Festpreise? ^^ du ich kenn mich eigentlich garnicht mit den sachen aus,
Also beim BAB zahlen die etwas zur miete etwas fürs ticket für die arbeit, und joa, also ich denke wir sollten es mal so machen das sie mal
beim amt vorspricht und dann sehen wir weiter.
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Koelsch
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Re: Freundin will zu mir ziehen

#9

Beitrag von Koelsch »

"Festpreise" damit meine ich, dass z,.B. beim Schulerbafög € 216 gezahlt werden, wenn bei den Eltern gewohnt wird und € 465 wenn nicht bei den Eltern. Die Höhe der Miete spielt da keine Rolle.

Wie Du es schilderst, ist es aber beim BAB anders, deshalb rechne das mal mit dem Rechner durch. Dann weißt Du ungefähr, was auf Euch zukommt, falls es mit dem Umzug klappt.
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Günter
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Re: Freundin will zu mir ziehen

#10

Beitrag von Günter »

Schau mal bitte in den §27 SGB II
(3) Erhalten Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder erhalten sie diese nur wegen der Vorschriften zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen nicht und bemisst sich deren Bedarf nach § 65 Absatz 1, § 66 Absatz 3, § 101 Absatz 3, § 105 Absatz 1 Nummer 1 und 4, § 106 Absatz 1 Nummer 2 des Dritten Buches oder nach § 12 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2, § 13 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, erhalten sie einen Zuschuss zu ihren angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Absatz 1 Satz 1), soweit der Bedarf in entsprechender Anwendung des § 19 Absatz 3 ungedeckt ist. Satz 1 gilt nicht, wenn die Berücksichtigung des Bedarfs für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 5 ausgeschlossen ist.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/27.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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