BSG - B 4 AS 67/11 R - Stiefkind Unterhalt in BG

Urteile und Kommentare zu Bedarfsgemeinschaften, Haushaltsgemeinschaften
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Koelsch
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BSG - B 4 AS 67/11 R - Stiefkind Unterhalt in BG

#1

Beitrag von Koelsch »

Ehemann muss auch für Stiefkinder aufkommen - Männer, die mit einer arbeitslosen Partnerin zusammenleben, müssen faktisch auch für deren Kinder aufkommen.

Bei einem minderjährigen Kind, das - wie hier - in einer Stiefkindfamilie lebt, reicht das durch die Ehe zwischen dem Elternteil und dem Stiefelternteil vermittelte rechtliche Band als ausreichende Grundlage für die typisierende Annahme des Gesetzgebers, dass die gesteigerte Elternverantwortung des einen Ehepartners gegenüber seinem minderjährigen Kind und das Wissen des Stiefelternteils um diesen Umstand von vornherein Grundlage des Zusammenlebens der Partner und der Gestaltung der Ehe (zB bezogen auf die Verteilung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit) sein werde. Für die Berücksichtigung des Partnereinkommen beim Kind ist daher nicht gesondert zu ermitteln und jeweils im Einzelfall festzustellen, ob und ggf in welchem Umfang im Verhältnis des Ehepartners zu dem Kind ein "Einstandswille" iS des § 7 Abs 3 Nr 3 Buchst c SGB II besteht.

Aus: Tacheles Rechtsprechungsticker
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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