Das Fehlen eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland steht dem Anspruch auf Sozialgeld eines nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten, der mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, nicht entgegen.
Zu dem Urteil gibt es eine ausführliche Anmerkung von Frau Prof. Bittner - Richterin am LSG Hessen.
Die kann bei Bedarf unter Nennung eine e-mail Adresse per PN bei mir angefordert werden.
BSG - B 14 AS 65/13 R - im Ausland lebende Kinder
BSG - B 14 AS 65/13 R - im Ausland lebende Kinder
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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