LSG SHS - L 11 B 13/07 AS ER - Auszug aus BG

Urteile und Kommentare zu Bedarfsgemeinschaften, Haushaltsgemeinschaften
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Koelsch
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#1

Beitrag von Koelsch »

Wenn eine Bedarfsgemeinschaft von Eltern oder einem alleinstehenden Elternteil mit deren/dessen unter 25jährigem Kind dadurch aufgelöst wird, dass die Eltern/der Elternteil ausziehen/auszieht und das Kind als nunmehr alleiniger Mieter in der bisherigen Wohnung verbleibt, dann liegt darin kein "Umzug" im Sinne des § 22 Abs. 2a SGB II. Eine Zusicherung des Alg II-Trägers für die Übernahme der Miete ist deswegen nicht erforderlich und die Unterkunftskosten müssen, soweit sie angemessen sind, ohne weiteres übernommen werden.
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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