SG Berlin - S 128 AS 36212/08 - Anforderung an BG
SG Berlin - S 128 AS 36212/08 - Anforderung an BG
Das SG Berlin hat nochmals sehr schön aufgelistet, welche Anforderungen an eine BG zu stellen sind, und darauf hingewiesen, dass die Widerlegung der Vermutung einer BG nicht an überzogenen Forderungen scheitern darf.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.