einstweilige Anordnung-eheähnlich-Beweislast trägt Jobcenter

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Koelsch
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einstweilige Anordnung-eheähnlich-Beweislast trägt Jobcenter

#1

Beitrag von Koelsch »

Eine sehr interessante Entscheidung, leider noch nicht im Volltext veröffentlicht

http://sozialrechtsexperte.blogspot.com ... einer.html
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: einstweilige Anordnung-eheähnlich-Beweislast trägt Jobcenter

#2

Beitrag von Günter »

Hier ist der Volltext

https://openjur.de/u/326823.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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