SG Karlsruhe - S 4 AS 165/11 - BG/WG Einkommensnachweis

Urteile und Kommentare zu Bedarfsgemeinschaften, Haushaltsgemeinschaften
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Koelsch
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SG Karlsruhe - S 4 AS 165/11 - BG/WG Einkommensnachweis

#1

Beitrag von Koelsch »

Wer dem JC freiwillig sein Einkommen nachweist, kann dann nicht mehr glaubwürdig behaupten er gehöre gar nicht zur "Bedarfsgemeinschaft"

Also äußerste Vorsicht, wenn dan § 7 Abs. 3a SGB II die Vermutung der BG ausgesprochen wird.

"Auch das Verhalten der Zeugin Z. gegenüber der Beklagten lässt nach Aktenlage nur den Schluss auf eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft zwischen der Zeugin Z. und der Klägerin zu. Hätte die Zeugin Z. sich nur als Teil einer Wohngemeinschaft mit der Klägerin verstanden, hätte sie dem Beklagten kaum ihre Einkommensteuererklärungen und Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2008 und 2009 vorgelegt und darüber hinaus auch nicht Auskunft über ihre weiteren Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegeben, erst recht nicht nachdem sie - wie in der mündlichen Verhandlung von ihr glaubhaft bekundet - durch Einsicht in die Arbeitslosengeld II-Bescheide der Klägerin und die dazugehörigen Berechnungsbögen, von Anfang an gewusst hat, dass der Beklagte ihr Einkommen auf den grundsicherungsrechtlichen Bedarf der Klägerin anrechnet."
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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