Sozialhilfeträger sind verpflichtet, Bürger auf etwaige Ansprüche, die sie nicht beantragt haben, hinzuweisen, sofern es dafür Anhaltspunkte gibt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden und den Fall eines schwerbehinderten Mannes, der vom Sozialamt wegen fehlender Beratung Schadensersatz in Höhe von über 50.000 Euro verlangte, an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urt. v. 02.08.2018, Az. III ZR 466/16).
Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... gspflicht/
Urteil noch nicht veröffentlicht.
BGH - III ZR 466/16 - Beratungspflicht von Sozialbehörden
BGH - III ZR 466/16 - Beratungspflicht von Sozialbehörden
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: BGH - III ZR 466/16 - Beratungspflicht von Sozialbehörden
Hier das frisch veröffentlichte Urteil: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... f&nr=87298
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