Der 19. Senat des LSG NRW hat in einer ER-Sache zu H-4 festgestellt, daß die Absenkung des Rahmens der Nr. 3102 VV auf 2/3 keine Grundlage im RVG habe!
L 19 AS 627/12 B vom 12.06.2012 rechtskräftig (vorher bereits 25.05.2012 - L 19 AS 449/12 B m.w.N. )
Auch sei nur in wenigen Einzelfällen die Nr. 3103 VV heranzuziehen.
In jenem Beschluß werden auch weitere Kriterien für die zutreffende Bemessung dargestellt.
Für Anwälte: Bei ER-Verfahren 2/3-Rahmen nicht unbedingt
Für Anwälte: Bei ER-Verfahren 2/3-Rahmen nicht unbedingt
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!