Erkrankt ein Arbeitnehmer, zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen den Lohn weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse die Zahlungen, allerdings dann nicht mehr in voller Höhe.
Legt der Arbeitnehmer ein neues Attest vor, kann er erneut die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers in Anspruch nehmen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn es sich um eine Erkrankung handelt, die in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der bereits gemeldeten Erkrankung steht, so die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Landesarbeitsgericht Köln (Az.: 7 SA 454/12).
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LAG K - 7 SA 454/12 - Lohnfortzahlung
LAG K - 7 SA 454/12 - Lohnfortzahlung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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