Der inzwischen freiwillige Wehrdienst führt nicht mehr zu einer Verlängerung des Kindergeldanspruchs über den 25. Geburtstag
hinaus. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Dienstag, 17. Februar 2015, bekanntgegebenen Urteil entschieden
ausführlich: http://www.juraforum.de/recht-gesetz/fr ... ehr-507748
Urteil: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muens ... 41027.html
FG Münster - 5 K 2339/14 Kg - Kein KG bei Wehrdienst
FG Münster - 5 K 2339/14 Kg - Kein KG bei Wehrdienst
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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