FG K 14 K 188/13 - Verkauf Bierdeckelsammlung

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Koelsch
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FG K 14 K 188/13 - Verkauf Bierdeckelsammlung

#1

Beitrag von Koelsch »

FG Köln: Gestreckter Verkauf einer Bierdeckelsammlung über eBay ist steuerpflichtig‏

FG Köln, Urt. v. 04.03.2015 - 14 K 188/13 - http://dejure.org/2015,8916

Der kontinuierliche Verkauf einer privaten Bierdeckelsammlung unterliegt der Umsatz- und Einkommensteuer. Dies hat das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 04.03.2015 entschieden (Az.: 14 K 188/13).

Umsätze zwischen 18.000 und 66.000 Euro pro Jahr

Der Kläger bestritt seinen Lebensunterhalt im Wesentlichen durch den eBay-Verkauf von Bierdeckeln und Bieretiketten aus der privaten Sammlung seines Vaters. Die geerbte Sammlung umfasste etwa 320.000 Einzelteile und wurde vom Kläger durch Zukäufe fortgeführt. Veräußert wurden lediglich doppelte Exemplare. Hiermit erzielte der Kläger jährlich eBay-Umsätze zwischen 18.000 und 66.000 Euro. Das Finanzamt schätzte den erzielten Gewinn des Klägers mit 20% des Umsatzes und setzte gleichzeitig Umsatzsteuer fest.

Identität von Einlage- und Verkaufswert geltend gemacht

Mit seiner Klage machte der Kläger geltend, er sei kein Händler, der an- und verkaufe. Er versteigere lediglich privat gesammelte Vermögensgegenstände. Doch selbst wenn er als Gewerbetreibender anzusehen wäre, würde durch den Verkauf kein Gewinn entstehen, da Einlage- und Verkaufswert identisch seien.

FG stuft Kläger als Gewerbetreibenden ein

Dem folgte das FG Köln nicht. Es stufte den Kläger aufgrund seiner intensiven und langjährigen Verkaufsaktivitäten als Unternehmer und Gewerbetreibenden ein. Der Fall sei nicht mit dem Verkauf einer privaten Sammlung «en bloc» vergleichbar, die der Bundesfinanzhof als umsatzsteuerfrei eingestuft habe. Auch handele es sich um gewerbliche Einkünfte des Klägers, weil er über viele Jahre für den Verkauf bestimmte Artikel entgeltlich und unentgeltlich erworben habe. Schließlich sei auch die Gewinnschätzung mit 20% des Umsatzes nicht zu beanstanden. Die Wertsteigerung der doppelten Exemplare sei im Betriebsvermögen erfolgt, da diese von Anfang an zum Verkauf bestimmt gewesen seien. Der Kläger habe diese folglich mit der Aufnahme der Verkaufstätigkeit in seinen Gewerbebetrieb eingelegt.

https://beck-aktuell.beck.de/news/fg-k- ... rpflichtig

Link zum Urteil: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/koel ... 50304.html


Danke an Willy Voigt für die Mail
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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