Unvollständiger Ausgleich des Mietrückstands binnen Schonfrist.
Außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls, namentlich bei Zwischenschaltung des zuständigen Sozialleistungsträgers (hier Jobcenter) und eingedenk der Betragshöhe, können es als geboten erscheinen lassen, einen nicht vollständigen Ausgleich des aufgelaufenen kündigungsrelevanten Mietrückstands binnen der gesetzlichen Schonfrist als (noch) ausreichend anzusehen, um die Kündigung(en) unwirksam werden zu lassen. (Leitsatz der Redaktion)
Quelle: Tacheles-Rechtsprechungsticker: http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/1860/
BGH - VIII ZR 236/14 - Mietrückstand durch JC
BGH - VIII ZR 236/14 - Mietrückstand durch JC
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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