OLG FSS - 1 U 319/15 - Kein Schadensersatz für KITA-Platz

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Koelsch
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OLG FSS - 1 U 319/15 - Kein Schadensersatz für KITA-Platz

#1

Beitrag von Koelsch »

Kein Schadenersatz für Verdienstausfall bei fehlendem Kinderbetreuungsplatz

Das OLG Dresden hat entschieden, dass Mütter selbst keinen Anspruch auf einen Platz für ihr Kind in einer Kindertagestätte haben und der Verdienstausfallschaden der Eltern auch nicht vom Schutzzweck der Norm umfasst wird.

Drei Mütter hatten von der Stadt Leipzig Schadenersatz für Verdienstausfall begehrt, weil ihre Kinder nicht mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung erhalten hatten.

Das OLG Dresden hat die Klagen abgewiesen.

Nach Auffassung des Oberlandesgericht hat die Stadt Leipzig zwar die ihr nach § 24 Abs. 2 SGB VIII obliegende Amtspflicht, den Kindern der Klägerinnen einen Platz in einer Kindertagesstätte zu verschaffen, verletzt. Die Klägerinnen seien aber nicht geschützte Dritte dieser Amtspflicht. Den Klägerinnen selbst stehe kein Anspruch auf einen Platz für ihr Kind in einer Kindertagestätte zu. Anspruchsinhaber sei alleine das Kind. Die Klägerinnen seien nicht in den Schutzbereich des § 24 Abs. 2 SGB VIII einbezogen. Ziel des Gesetzes sei die frühkindliche Förderung. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei lediglich die notwendige Folge der breiten Schaffung von Kindertagestätten. Zudem sei der Verdienstausfallschaden der Klägerinnen auch nicht vom Schutzzweck der Norm umfasst. Dies wären nur Schäden, die dem Kind wegen Verstoßes gegen seinen Anspruch auf frühkindliche Förderung zustünden. Mittelbare Schäden der Eltern, wie der Verdienstausfall, seien hier nicht inbegriffen. Auf den Streit der Parteien, ob der Beklagten im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Bedarfsplanung Fehler unterlaufen sind und ob dies vorwerfbar gewesen wäre, sei es daher bei der Entscheidung nicht angekommen.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Gegen diese Entscheidungen des OLG Dresden kann Revision zum BGH eingelegt werden.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Dresden Nr. 8/2015 v. 26.08.2015

Quelle: http://www.juris.de/jportal/portal/t/12 ... hricht.jsp
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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