Nach § 2 Abs. 2 PKHFV muss eine Partei, die nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) laufende Leistungen zum Lebensunterhalt bezieht, die Abschnitte E bis J des in der Anlage bestimmten Formulars nicht ausfüllen, wenn sie der Erklärung den zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Bewilligungsbescheid des Sozialamtes beifügt, es sei denn, das Gericht ordnet dies ausdrücklich an.
Dies gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs allerdings nur für Bezieher von Sozialhilfe-Leistungen nach dem SGB XII, nicht dagegen auch für Bezieher von Grundsicherung nach dem SGB II
weiter-->: http://www.hartzbote.de/prozesskostenhi ... ut0gs.dpuf
Beschluss: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin ... n&nr=33074
BFH - V S 9/16 (PKH) - vereinfachtes Formular nur bei GruSi
BFH - V S 9/16 (PKH) - vereinfachtes Formular nur bei GruSi
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.