BGH - 3 StR 517/15 - Sozial­leistungs­be­trug: Der Straf­richt­er muss selbst rechnen

Urteile, die in den anderen Foren nicht rein passen.
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Koelsch
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BGH - 3 StR 517/15 - Sozial­leistungs­be­trug: Der Straf­richt­er muss selbst rechnen

#1

Beitrag von Koelsch »

In Fällen des so­genannten Sozial­leistungs­be­trugs hat das Tat­gericht nach den Grund­sätzen der für die Leistungs­be­willig­ung geltend­en Vor­schrift­en selb­ständig zu prüfen, ob und in­wie­weit tat­säch­lich kein An­spruch auf die be­antragt­en Leistung­en be­stand.

Dies hat der BGH in seiner Entscheidung vom 22. März 2016 (3 StR 517/15) unter Bezugnahme auf OLG Hamm, Beschlüsse vom 17. August 2015 – 5 RVs 65/15, NStZ 2016, 183; vom 16. Februar 2012 – 5 RVs 113/11, NStZ-RR 2013, 13, 14; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Dezember 2014 – 1 Ss 21/13, juris Rn. 10; KG, Urteil vom 18. Februar 2013 – (4) 1 Ss 281/12 (341/12), juris Rn. 12; OLG Nürnberg, Urteil vom 14. September 2011 – 2 St OLG Ss 192/11, juris Rn. 24 festgestellt und im Weiteren diesbezüglich folgendes ausgeführt: http://www.jurablogs.com/go/sozialleist ... st-rechnen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: BGH - 3 StR 517/15 - Sozial­leistungs­be­trug: Der Straf­richt­er muss selbst rechnen

#2

Beitrag von kleinchaos »

Na endlich!
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