....nach Auswertung der aktuellen Erkenntnismitteln eine
verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung bei Personen bestehen kann, bei
denen Besonderheiten vorliegen, etwa weil sie in das Fahndungsregister
eingetragen sind, gegen sie Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig
sind oder sie sich in besonders exponierter Weise exilpolitisch betätigt
haben und deshalb in das Visier der türkischen Sicherheitsbehörden
geraten, weil sie als potenzielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer
terroristischer Organisationen angesehen werden. Auch nach den jüngeren
Auskünften kann nicht mit der gebotenen Verlässlichkeit davon
ausgegangen werden, dass die Türkei heute nur noch mit rechtsstaatlichen
Mitteln gegen (vermeintliche) Angehörige und Unterstützer der PKK
vorgeht. Noch immer kommt es zu Folter und Misshandlungen durch
staatliche Kräfte, ohne dass es dem türkischen Staat bisher gelungen
ist, dies wirksam zu unterbinden
OVG NSB - 11 LBV 53/15 - Asyl für Türken
OVG NSB - 11 LBV 53/15 - Asyl für Türken
Türkischen Staatsangehörigen wurde der Flüchtlingsstatus zuerkannt. Das OVG schreibt u.a.
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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