EuGH, Urt. v. 10.05.2017 - C-133/15 / PM:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs ... 0048de.pdf
Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines
minderjährigen Kindes, das die Unionsbürgerschaft besitzt, ein
abgeleitetes Aufenthaltsrecht in der Union geltend machen.
Dass der andere Elternteil, der Unionsbürger ist, die tägliche und
tatsächliche Sorge für das Kind allein wahrnehmen könnte, ist als
Gesichtspunkt von Bedeutung, genügt aber allein nicht, um eine
Aufenthaltserlaubnis abzulehnen. Vielmehr muss festgestellt werden, dass
zwischen dem Kind und dem Elternteil aus einem Nicht-EU-Land kein
Abhängigkeitsverhältnis in der Weise besteht, dass das Kind, wenn diesem
Elternteil das Aufenthaltsrecht verweigert würde, das Unionsgebiet
verlassen müsste.
Ausländische Eltern werden durch EU-Staatsangehörigkeit des Kindes
geschützt:
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/au ... tzt-591898
EuGH - C-133/15 - Aufenthaltsrecht für drittstaatsangehörigen Elternteil
EuGH - C-133/15 - Aufenthaltsrecht für drittstaatsangehörigen Elternteil
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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