LSG BRB - L 31 AS 359/15 - Kontoauszüge in Akte

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Koelsch
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LSG BRB - L 31 AS 359/15 - Kontoauszüge in Akte

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Beitrag von Koelsch »

Löschung von Sozialdaten - Entfernung von Kontoauszügen aus Verwaltungsvorgängen

Die Klägerin begehrt die Entfernung ihrer Kontoauszüge aus der Verwaltungsakte des Beklagten ( ablehnend ) - Empfehlungen der Datenschutzbeauftragten

Der Verbleib der Kontoauszüge in den Verwaltungsakten ist wegen ihrer Relevanz für Folgeverfahren jedenfalls in all denjenigen Fällen, in denen der Bevollmächtigte des Klägers in Erscheinung tritt, nicht nur hinzunehmen, sondern geradezu geboten."

Leitsatz ( Redakteur )

1. Die Hinweise der Landesbeauftragten für den Datenschutz zur datenschutz-gerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen stellen nicht justiziable Handlungsempfehlungen im Sinne des § 23 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg dar. Die fehlende Verbindlichkeit ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Hinweise selbst (‚sollten die folgenden Hinweise für eine datenschutzgerechte Verfahrensweise bei der Anforderung von Kontoauszügen beachtet werden‘). Mit der fehlenden Verbindlichkeit korrespondiert die nicht bestehende rechtliche Handhabe zur Durchsetzung der Handlungsempfehlungen. Die Behörde, an die sich die Handlungsempfehlung richtet, muss die Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten auch befolgen.

2. Die Empfehlungen der Datenschutzbeauftragten halten einer Überprüfung am Maßstab der Lebenswirklichkeit jedenfalls im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende nicht stand. Der Verbleib der Kontoauszüge in den Verwaltungsakten ist wegen ihrer Relevanz für Folgeverfahren jedenfalls in all denjenigen Fällen, in denen der Bevollmächtigte des Klägers in Erscheinung tritt, nicht nur hinzunehmen, sondern geradezu geboten."

Quelle: Tacheles Rechtsprechungsticker - http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/2210/

Urteil: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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