AG Göttingen - 18 C 41/17 - arglistige Täuschung durch Mieter
Verfasst: Di 14. Nov 2017, 15:58
Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung
1. Ein potenzieller Mieter muss gegenüber einem potenziellen Vermieter nicht seine politischen Auffassungen offenbaren.
2. Für einen potenziellen Vermieter kann jedoch der Umstand, dass der potenzielle Mieter "Anziehungspunkt für linksgerichtete Gewalt" ist, ein für den Vermieter bedeutsamer Umstand sein, über den bei Vertragsschluss aufgeklärt werden muss.
Urteil: http://www.rechtsprechung.niedersachsen ... wdoccase=1
1. Ein potenzieller Mieter muss gegenüber einem potenziellen Vermieter nicht seine politischen Auffassungen offenbaren.
2. Für einen potenziellen Vermieter kann jedoch der Umstand, dass der potenzielle Mieter "Anziehungspunkt für linksgerichtete Gewalt" ist, ein für den Vermieter bedeutsamer Umstand sein, über den bei Vertragsschluss aufgeklärt werden muss.
Urteil: http://www.rechtsprechung.niedersachsen ... wdoccase=1