LG Rostock - 4 O 235/07 - Stromsperre bei Insolvenz
Verfasst: Mi 3. Jan 2018, 10:12
Ein Stromversorgungsunternehmen kann gemäß § 105 S. 2 InsO wegen der vor der Insolvenzeröffnung entstandenen Altforderungen in der Insolvenz des Kunden weder kündigen noch ein Zurückbehaltungsrecht ausüben (amtl. Leitsatz)
(das heißt, eine Stromsperre ich nicht möglich, wenn nach Inso-Eröffnung die Abschlagszahlungen wieder "brav" geleistet werden)
Urteil: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/po ... 008&st=ent
(das heißt, eine Stromsperre ich nicht möglich, wenn nach Inso-Eröffnung die Abschlagszahlungen wieder "brav" geleistet werden)
Urteil: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/po ... 008&st=ent