Seite 1 von 1

BGH - VII ZB 21/17 - Keine Pfändung von ALG II Nachzahlung

Verfasst: Mi 21. Feb 2018, 19:20
von Koelsch
Werden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch für zurückliegende Zeiträume nachgezahlt, sind bei der
Bemessung des pfändungsfreien Betrages gemäß § 850k Abs. 4 ZPO die
nachgezahlten Beträge den Leistungszeiträumen zuzurechnen, für die sie gezahlt
werden.

Die Nachzahlung kann also nicht gepfändet werden
BGH - VII ZB 21-17 - keine Pfändung ALG II Nachzahlung.pdf