Internetfähige PC sind nicht rundfunkgebührenpflichtig. Der bloße Besitz eines solchen PC, der aber nicht zum Empfang von Rundfunk und TV genutzt wird, rechtfertigt nicht die Erhebung der GEZ-Gebühr.
In dem Verfahren ging es um einen internetfähigen PC im häuslichen Arbeitszimmer, der ausschließlich beruflich genutzt wird.
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Fra ... ws8650.htm
VerwG FFM 11 K 1310/08.F(V) GEZ für internetfähige PC
- kleinchaos
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"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg