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BGH - I ZR 166/07 Webseitenbetreiber haftet für Nutzerfotos

Verfasst: Fr 13. Nov 2009, 21:08
von Emmaly
Die Betreiber eines Internetportals haften für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer: Wer fremde Inhalte veröffentlicht, kann zu Schadensersatz verurteilt werden, so der Bundesgerichtshof.
http://www.focus.de/digital/internet/bg ... 53965.html