OLG Frankfurt/M - Az.: 19 U 120/08 - öffentliche Zustellung
OLG Frankfurt/M - Az.: 19 U 120/08 - öffentliche Zustellung
Eine Klage kann nicht öffentlich zugestellt werden, wenn die e-mail Adresse des Beklagten bekannt ist und dieser nicht auf diesem Wege aufgefordert wurde, eine zur Klagezustellung geeignete Adresse zu nennen und mit öffentlicher Zustelllung gedroht wurde.
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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