OLG Frankfurt/M - Az.: 19 U 120/08 - öffentliche Zustellung

Urteile, die in den anderen Foren nicht rein passen.
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Koelsch
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OLG Frankfurt/M - Az.: 19 U 120/08 - öffentliche Zustellung

#1

Beitrag von Koelsch »

Eine Klage kann nicht öffentlich zugestellt werden, wenn die e-mail Adresse des Beklagten bekannt ist und dieser nicht auf diesem Wege aufgefordert wurde, eine zur Klagezustellung geeignete Adresse zu nennen und mit öffentlicher Zustelllung gedroht wurde.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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